Im US-amerikanischen Bezirksgericht United States District Court for the Western District of Washington in Seattle erging in Sachen South Ferry LP #2 gegen Kerry K. Killinger, et al., Aktennr. C04-1599-JCC, die folgende summarische Bekanntmachung:
Summarische Bekanntmachung zur Anhängigkeit einer Sammelklage, zu einem Vergleichsvorschlag und einer Vergleichsverhandlung
AN: |  | Alle Personen, die im Zeitraum vom 15. April 2003 bis zum 28. Juni 2004 einschließlich Stammaktien von Washington Mutual, Inc. erworben und dadurch Schaden erlitten haben (die "Klägergruppe") |
IHNEN WIRD HIERMIT gemäß Regel 23 der US-Bundesregeln für Zivilverfahren und einer gerichtlichen Verfügung ZUR KENNTNIS GEBRACHT, dass die oben bezeichnete Klage als Sammelklage bestätigt wurde und dass ein Vergleich in Höhe von 41,5 Millionen US-Dollar in bar vorgeschlagen wurde. Am 5. Juni 2012 wird um 9.30 Uhr im U.S. Courthouse, 700 Stewart Street, Seattle, Washington 98101, vor Richter John C. Coughenour eine Verhandlung stattfinden, in der festzustellen ist, ob der Vergleichsvorschlag vom Gericht als fair, angemessen und ausreichend zu billigen ist. In der Verhandlung soll außerdem der von den Rechtsvertretern der Kläger gestellte Antrag betreffend Honorarzahlungen und Kostenerstattung geprüft werden.
WENN SIE DER OBEN BESCHRIEBENEN KLÄGERGRUPPE ANGEHÖREN, SIND IHRE RECHTE HIERVON BETROFFEN UND MÖGLICHERWEISE STEHT IHNEN EIN ANTEIL AN DER VERGLEICHSSUMME ZU. Wenn Sie die ausführliche, gedruckte Mitteilung zur Anhängigkeit der Sammelklage und zur Verhandlung des Vergleichsvorschlags, des Antrags auf Erstattung von Rechtsvertreterhonoraren und zur Prüfung der Angemessenheit des Vergleichs sowie ein Anspruchsnachweisformular noch nicht erhalten haben, dann können Sie Exemplare dieser Unterlagen beim nachstehend genannten Anspruchsverwalter anfordern:
WaMu 2004 Common Stock Litigation
c/o Rust Consulting, Inc., Claims
Administrator
Post Office Box 2493
Faribault, MN 55021-9193
(877)
310-0495
www.WaMu2004CommonStockLitigation.com
Anfragen, die nicht die Anforderung von Mitteilungs- und Anspruchsnachweisformularen betreffen, richten Sie bitte an einen der leitenden Rechtsvertreter der Kläger: Lori G. Feldman, Milberg LLP, One Penn Plaza, New York, NY 10119-0165, Telefon: (212) 594-5300 oder William H. Narwold, Motley Rice LLC, One Corporate Center, 20 Church Street, 17th Floor, Hartford, CT 06103, Telefon: (860) 882-1681.
Personen, die einen anteiligen Anspruch auf die Vergleichssumme geltend machen möchten, müssen bis spätestens 2. Juli 2012 einen Anspruchsnachweis einreichen. Wenn Sie der Klägergruppe angehören und sich nicht ausdrücklich daraus ausschließen, dann sind das rechtskräftige Urteil und eine rechtskräftige gerichtliche Abweisung für Sie auf Dauer rechtsverbindlich. Um sich aus der Klägergruppe auszuschließen, müssen Sie bis spätestens 4. Mai 2012 (Datum des Poststempels) einen Ausschlussantrag stellen. Einreden gegen den Vergleich sind bis zum 4. Mai 2012 bei Gericht einzureichen. Wenn Sie der Klägergruppe angehören und keinen ordnungsgemäßen Anspruchsnachweis einreichen, erhalten Sie keinen Anteil an der Vergleichssumme. In diesem Fall sind das rechtskräftige Urteil und eine rechtskräftige gerichtliche Abweisung in dieser Sache jedoch trotzdem für Sie rechtsverbindlich.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Anspruchsverwalter unter der Rufnummer (877) 310-0495.
Auf Anordnung des United States District Court for the Western District of Washington in Seattle
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Contacts:
Milberg LLP
Lori G. Feldman, Esq., 212-594-5300
oder
Motley
Rice LLC
William H. Narwold, Esq., 860-882-1681