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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft: -4-

DJ DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.04.2012 in Göppingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Schuler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.04.2012 in Göppingen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.03.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Schuler Aktiengesellschaft 
 
   Göppingen 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummern 721060, A0V9A2 und A1MMAT - 
   - ISIN DE0007210601, DE000A0V9A22 und DE000A1MMAT6 - 
 
 
   Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 18. April 
   2012, um 11:00 Uhr in der Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 
   Göppingen, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011 
           sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts 
           des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 
           Abs. 4 HGB, jeweils für das am 30. September 2011 abgelaufene 
           Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.schulergroup.com befinden sich auch Erläuterungen, warum 
           zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden 
           soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Schuler Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahrs 2010/2011 in Höhe von EUR 9.528.318,68 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
  -  Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25  EUR  4.468.750,00 
     je Stückaktie WKN A0V9A2 (ISIN DE000A0V9A22) 
     auf 17.875.000 Stückaktien 
 
  -  Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,12  EUR  1.365.000,00 
     je Stückaktie WKN 721060 (ISIN DE0007210601) 
     auf 11.375.000 Stückaktien 
 
  -  Gewinnvortrag                                      EUR  3.694.568,68 
 
  -  Bilanzgewinn                                       EUR  9.528.318,68 
 
 
           Hinweis: 
           Die Schuler-Beteiligungen GmbH hat sich im Prozessvergleich 
           vom 13.06.2008, mit dem Anfechtungsklagen von Aktionären gegen 
           in der Hauptversammlung vom 10.04.2008 gefasste Beschlüsse 
           erledigt wurden, sowie in zwei weiteren Vereinbarungen 
           verpflichtet, unter gewissen Voraussetzungen einmalig auf 
           einen bestimmten Betrag an Dividende auf die Aktien der WKN 
           721060 (ISIN DE0007210601) zu verzichten, damit der 
           Verzichtsbetrag anteilig an die Aktionäre ausgeschüttet wird, 
           die Aktien der WKN A0V9A2 (ISIN DE000A0V9A22) halten. Die der 
           Hauptversammlung vorgeschlagene Ausschüttung von Dividende in 
           Höhe von EUR 0,25 je Stückaktie WKN A0V9A2 (ISIN DE000A0V9A22) 
           und EUR 0,12 je Stückaktie WKN 721060 (ISIN DE0007210601) 
           setzt diesen einmaligen Dividendenteilverzicht der 
           Schuler-Beteiligungen GmbH um. Die im Rahmen der Umsetzung des 
           Aktienoptionsprogramms 2008 ausgegebenen Bezugsaktien der WKN 
           A1MMAT (ISIN DE000A1MMAT6) sind für das Geschäftsjahr 
           2010/2011 noch nicht gewinnberechtigt und insoweit bei der 
           Verwendung des Bilanzgewinns nicht zu berücksichtigen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 zu wählen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten 
           Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts 
           der Aktionäre und eine entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.04.2011 
           geschaffene genehmigte Kapital ist aufgrund einer 
           zwischenzeitlich durchgeführten Kapitalerhöhung teilweise 
           aufgebraucht. Zur Erweiterung des Handlungsspielraums der 
           Gesellschaft soll das bisherige genehmigte Kapital aufgehoben 
           und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       'a)   Die Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, 
             das Grundkapital bis zum 31. März 2016 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 12.675.000,00 einmalig 
             oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), wird 
             aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. 
             März 2017 um bis zu insgesamt EUR 38.025.000,00 (in Worten: 
             Euro achtunddreißig Millionen fünfundzwanzigtausend) gegen 
             Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe 
             neuer, auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien zu 
             erhöhen (Genehmigtes Kapital). 
 
 
             Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
 
 
         aa)   das Bezugsrecht der Aktionäre bei 
               Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem 
               anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 
               7.605.000,00 (in Worten: Euro sieben Millionen 
               sechshundertfünftausend) (10 %-Grenze) ausschließen, um 
               die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der 
               den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 
               Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); für die Frage des 
               Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des 
               Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 
               Abs. 3 Satz 4 AktG mitzuberücksichtigen; als maßgeblicher 
               Börsenpreis gilt dabei der Durchschnitt der Schlusskurse 
               der Aktie der Gesellschaft (ISIN DE000A0V9A22 oder eine 
               diese ersetzende neue ISIN) im XETRA-Handel (oder einem an 
               die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional 
               vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter 
               Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage 
               vor dem Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch 
               den Vorstand; 
 
 
         bb)   das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem 
               weiteren anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt 
               EUR 19.012.500,00 (in Worten: Euro neunzehn Millionen 
               zwölftausendfünfhundert) zum Zwecke des Erwerbs von 
               Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen 
               ausschließen. 
 
 
 
             Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum 
             Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das 
             Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge 
             ausgeschlossen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von 
             Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bei Ausnutzung des 
             Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend 
             anzupassen. 
 
 
       c)    § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
         '(3)  Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis 
               zum 31. März 2017 um bis zu insgesamt EUR 38.025.000,00 
               (in Worten: Euro achtunddreißig Millionen 
               fünfundzwanzigtausend) gegen Bar- oder Sacheinlagen durch 
               ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber 
               lautender Stamm-Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes 
               Kapital). 
 
 
               Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
 
 
           aa)   das Bezugsrecht der Aktionäre bei 
                 Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem 
                 anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 
                 7.605.000,00 (in Worten: Euro sieben Millionen 
                 sechshundertfünftausend) (10 %-Grenze) ausschließen, um 
                 die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 07, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft: -2-

den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 
                 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); für die Frage des 
                 Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des 
                 Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 
                 Abs. 3 Satz 4 AktG mitzuberücksichtigen; als 
                 maßgeblicher Börsenpreis gilt dabei der Durchschnitt der 
                 Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft (ISIN 
                 DE000A0V9A22 oder eine diese ersetzende neue ISIN) im 
                 XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems 
                 getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) 
                 der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf 
                 Börsenhandelstage vor dem Zeitpunkt der Festlegung des 
                 Ausgabebetrags durch den Vorstand; 
 
 
           bb)   das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem 
                 weiteren anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
                 insgesamt EUR 19.012.500,00 (in Worten: Euro neunzehn 
                 Millionen zwölftausendfünfhundert) zum Zwecke des 
                 Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
                 Unternehmen ausschließen. 
 
 
 
               Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen 
               zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das 
               Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge 
               ausgeschlossen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
               Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von 
               Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. 
               Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bei Ausnutzung des 
               Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend 
               anzupassen." 
 
 
 
 
           Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 203 Abs. 
           2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
 
 
           Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht erstattet, 
           weshalb er ermächtigt werden möchte, über den Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre nach Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe 
           b) entscheiden zu können. Der Bericht liegt vom Tage der 
           Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus und ist über 
           die Internetseite der Gesellschaft www.schulergroup.com 
           abrufbar. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär 
           unverzüglich und kostenlos übersandt. 
 
 
           Der Bericht hat folgenden Inhalt: 
 
 
           Der Vorstand beantragt unter Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe 
           b), aa), das Bezugsrecht der Aktionäre in entsprechender 
           Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG für Aktien im 
           rechnerischen Betrag von bis zu 10 % des Grundkapitals 
           ausschließen zu dürfen, wobei die 10 %-Grenze insgesamt, also 
           auch bei Zusammenrechnung mit etwaigen anderen zu einer 
           direkten oder indirekten Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 
           AktG führenden Ermächtigungen, nicht überschritten werden 
           darf. Die mit der Ermächtigung eröffnete Möglichkeit zum 
           Bezugsrechtsausschluss versetzt die Verwaltung in die Lage, 
           kurzfristig günstige Börsensituationen ausnutzen zu können und 
           durch schnelle Platzierung junger Aktien ohne zeit- und 
           kostenaufwendige Abwicklung eines Bezugsrechts einen höheren 
           Mittelzufluss zu erzielen. Der beantragte 
           Bezugsrechtsausschluss dient dem Interesse der Gesellschaft, 
           Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger ausgeben zu 
           können. Hierdurch können neue, zusätzliche Aktionärsgruppen im 
           In- und Ausland gewonnen werden. Der Vorstand wird bei 
           Ausnutzung der Ermächtigung den Ausgabebetrag je neuer 
           Stückaktie so festsetzen, dass der Abschlag auf den 
           Börsenpreis voraussichtlich nicht mehr als 3 %, jedenfalls 
           aber nicht mehr als 5 %, des dann aktuellen Börsenkurses der 
           Stückaktien der Gesellschaft beträgt. Durch diese Vorgabe 
           werden die Aktionäre vor einer unzulässigen Verwässerung ihres 
           Anteilsbesitzes geschützt. 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe b), bb) beantragte 
           Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss versetzt den Vorstand 
           in die Lage, Aktien der Gesellschaft in einer Größenordnung 
           von bis zu nominal EUR 19.012.500,00 kurzfristig für den 
           Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen 
           zur Verfügung zu haben. Die Schuler Aktiengesellschaft steht 
           national und auch international in hartem Wettbewerb zu 
           anderen Unternehmen und muss jederzeit in der Lage sein, im 
           Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu 
           können. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Unternehmen oder 
           Beteiligungen daran zur Verbesserung der Wettbewerbssituation 
           zu erwerben. Es steht zu erwarten, dass die Gegenleistung für 
           einen solchen Erwerb nicht in Geld erbracht werden kann, ohne 
           die Liquidität der Gesellschaft zu gefährden. Die 
           Gegenleistung wird deshalb in vergleichbaren Transaktionen 
           häufig in Aktien der erwerbenden Gesellschaft gewährt. Die 
           hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Schuler 
           Aktiengesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich 
           bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder 
           Beteiligungen daran schnell und flexibel ausnutzen zu können. 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe b), letzter Absatz 
           beantragte Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für 
           Spitzenbeträge ermöglicht die Kapitalerhöhung in einem glatten 
           Bezugsverhältnis. Dies erleichtert die Abwicklung des 
           Bezugsrechts der Aktionäre. Die als freie Spitzen vom 
           Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden 
           entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise 
           bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung 
           individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder 
 
 
           Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die 
           Hauptversammlung für die Dauer von höchstens 5 Jahren 
           beschließen, entgegen der Regelungen nach § 285 Nr. 9 Buchst. 
           a) Satz 5 - 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) Satz 5 - 8 
           HGB keine individualisierten Angaben über die Bezüge jedes 
           einzelnen Mitglieds des Vorstands zu machen. Die Verwaltung 
           ist der Ansicht, dass eine Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
           unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der 
           betroffenen Personen eingreift. Aus diesem Grund soll, wie 
           zuletzt in der Hauptversammlung vom 29.03.2007, auch für die 
           nächsten fünf Jahre eine Befreiung von der Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
           beschlossen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           'Für das am 1. Oktober 2011 begonnene Geschäftsjahr und die 
           vier diesem Geschäftsjahr nachfolgenden Geschäftsjahre werden 
           im Jahres- und im Konzernabschluss der Gesellschaft die 
           Angaben nach §§ 285 Nr. 9 Buchst. a) Satz 5 - 8 HGB, 314 Abs. 
           1 Nr. 6 Buchst. a) Satz 5 - 8 HGB nicht offengelegt.' 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung 
           des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Vergütung des Aufsichtsrats der Schuler AG ist im Jahr 
           2004 letztmals angepasst worden. Das kontinuierliche 
           Firmenwachstum sowie die Ausweitung der Anforderungen an die 
           Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern durch Gesetz und 
           Rechtsprechung lassen eine moderate Anpassung der jährlichen 
           Aufsichtsratsvergütung angezeigt erscheinen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen: 
 
 
       '1.   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben 
             dem Ersatz ihrer Auslagen - zuzüglich einer ihnen für die 
             Aufsichtsratstätigkeit etwa zur Last fallenden Umsatzsteuer 
             - eine feste jährliche Vergütung, die für das einzelne 
             Mitglied EUR 25.000,00, für den Vorsitzenden des 
             Aufsichtsrats das Doppelte und für den stellvertretenden 
             Vorsitzenden des Aufsichtsrats das 1,5fache beträgt. Gehört 
             ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nur während eines 
             Teils eines Jahres an, ist die Vergütung nach Satz 1 
             zeitanteilig zu gewähren. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats 
             erhalten für jede Aufsichtsratssitzung, an der sie 
             teilnehmen, ein Sitzungsentgelt in Höhe von je EUR 1.500,00; 
             die Mitglieder des Prüfungsausschusses (Audit Committee) 

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March 07, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft: -3-

erhalten zusätzlich für jede Sitzung des Prüfungsausschusses 
             (Audit Committee), an der sie teilnehmen, ein 
             Sitzungsentgelt, und zwar jedes einfache Mitglied in Höhe 
             von EUR 2.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
             (Audit Committee) in Höhe von EUR 4.000,00. 
 
 
       2.    Die Aufsichtsratsvergütung nach Maßgabe von Ziff. 
             1 ist erstmals für das Geschäftsjahr 2010/2011 zu gewähren.' 
 
 
 
     9.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1, 
           101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Mitbestimmungsgesetz 
           und besteht aus 12 Mitgliedern, von denen 6 von den 
           Arbeitnehmern und 6 von den Aktionären gewählt werden. 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Dr. h.c. Walther Zügel hat 
           sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 24.02.2012 mit 
           Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 
           niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb der 
           Hauptversammlung die Neuwahl eines Anteilseignervertreters für 
           den ausscheidenden Herrn Zügel vor. Die 
           Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre werden von der 
           Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn 
           Hans-Jürgen Thaus, Abensberg, vormals stellvertretender 
           Vorstandsvorsitzender der KRONES AG, Neutraubling, als 
           Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen, und 
           zwar für die Zeit vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
           2012 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013. 
 
 
           Herr Thaus ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
             Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg, 
             (gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat) und 
 
 
       -     Vorsitzender des Beirats der Kurtz Holding GmbH & 
             Co. KG, Kreuzwertheim, 
             (vergleichbares inländisches Kontrollgremium). 
 
 
 
           Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           zur Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der 
           Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen 
           ('Nachweis'). Der Nachweis ist durch einen in Textform 
           erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
           depotführende Institut zu führen. 
 
 
           Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
           Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 28. 
           März 2012 (d.h. 28. März 2012, 0:00 Uhr) zu beziehen 
           ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne 
           bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre 
           für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch 
           im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
           Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
           Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im 
           Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der 
           Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine 
           Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
 
           Der Nachweis muss bei der Gesellschaft ebenso wie die 
           Anmeldung in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
           spätestens am 
 
 
           Mittwoch, 11. April 2012, 24:00 Uhr, 
 
 
           unter folgender Adresse eingehen: 
 
 
           Schuler Aktiengesellschaft, c/o Landesbank Baden-Württemberg, 
           Hauptversammlungen 4027H, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, 
           oder an folgende Telefax-Nr.: 0711-12779256 
           oder an folgende E-Mail-Adresse: hv-anmeldung@LBBW.de gesandt 
           werden (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail 
           ist für die Zwecke der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs 
           maßgebend). 
 
 
           Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
 
           Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
           können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen 
           Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch 
           Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, 
           ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
           der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der 
           Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den 
           Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur 
           Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular 
           auch im Internet unter www.schulergroup.com abgerufen oder bei 
           der Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, 
           Bahnhofstraße 41, 73033 Göppingen, Telefax-Nr. 07161-66850, 
           kostenlos angefordert werden. 
 
 
           Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
           Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
           Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf 
           von Vollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung: 
 
 
           Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Bahnhofstraße 
           41, 73033 Göppingen, 
           Telefax-Nr. 07161-66850, E-Mail: ir@schulergroup.com. 
 
 
           Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
           anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger 
           bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu 
           vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach 
           dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen 
           jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
           Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten 
           Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise 
           eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 
           135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
           Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten 
           Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit 
           diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht 
           abstimmen. 
 
 
           Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen 
           von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
           Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
           bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte 
           Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der 
           Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die 
           Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von 
           Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der 
           Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden 
           kann, wird dem Aktionär zusammen mit der Eintrittskarte zur 
           Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular 
           auch im Internet unter www.schulergroup.com abgerufen oder bei 
           der Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, 
           Bahnhofstraße 41, 73033 Göppingen, Telefax-Nr. 07161-66850, 
           kostenlos angefordert werden. 
 
 
           Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen 
           hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weitere 
           Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
           Eintrittskarte. 
 
 
           Daneben bieten wir in der Hauptversammlung erschienenen oder 
           vertretenen Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten 
           weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
           Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
           bevollmächtigen. 
 
 
           Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 77.196.168,40 
           und ist in 29.690.834 Stamm-Stückaktien ohne Nennbetrag 
           eingeteilt. Jede Stamm-Stückaktie gewährt in der 
           Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
           Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
           beträgt damit 29.690.834. 
 
 
           Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 
           Abs. 1 AktG 
 
 

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March 07, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile 
           zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
           anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, 
           dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss bei der Gesellschaft 
           unter der folgenden Adresse spätestens am Sonntag, 18. März 
           2012, 24:00 Uhr, schriftlich eingehen: 
 
 
           Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 1222, 
           73012 Göppingen. 
 
 
           Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft 
           einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und 
           Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
           übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 
           Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
           zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
           nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am Dienstag, 
           3. April 2012, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
 
           Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 
           AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
           übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 
           127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der 
           Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
           Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 
           spätestens am Dienstag, 3. April 2012, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
 
           Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder 
           Wahlvorschläge im Internet unter www.schulergroup.com 
           zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen 
           genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir 
           ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich 
           machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir 
           bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen 
           genügen. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind 
           ausschließlich zu richten an: 
 
 
           per E-Mail an: ir@schulergroup.com, 
           per Telefax an: 07161-66850 oder 
           per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, 
           Postfach 1222, 73012 Göppingen. 
 
 
           Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass 
           jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
           geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
           Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 
           AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung 
           ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung 
           oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
 
 
           Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der 
           Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 
           AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.schulergroup.com zur Verfügung. 
 
 
           Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort 
           nach § 124a AktG zugänglichen Informationen 
 
 
           Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden 
           sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.schulergroup.com. 
 
 
           Ausliegende und abrufbare Unterlagen 
 
 
           In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bahnhofstr. 41, 73033 
           Göppingen, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der 
           festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
           Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht und 
           der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht 
           des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 
           Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011, und der 
           Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 zur Einsicht der 
           Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich 
           und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Das 
           Verlangen ist zu richten an: 
           per E-Mail an: ir@schulergroup.com, 
           per Telefax an: 07161-66850 oder 
           per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, 
           Postfach 1222, 73012 Göppingen. 
 
 
           Die Vorlagen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.schulergroup.com abrufbar. 
 
 
   Göppingen, im März 2012 
 
   Schuler Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
07.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Schuler Aktiengesellschaft 
                Bahnhofstr. 41 
                73033 Göppingen 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@schulergroup.com 
Internet:       http://www.schulergroup.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
159718 07.03.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 07, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)

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