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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.04.2012 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
11.04.2012 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
12.03.2012 / 15:30 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Logwin AG 
   Aktiengesellschaft 
 
   Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 
   ZIR Potaschberg, 
   5, an de Längten 
   R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 
 
 
   Mitteilung an alle Aktionäre 
 
   Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') 
   mitgeteilt, dass eine 
 
   Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
   am 11. April 2012 um 10.00 Uhr 
 
   und eine 
 
   Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
   am 11. April 2012, im Anschluss an die Ordentliche Hauptversammlung 
   der Gesellschaft 
 
   in 
 
   L-1615 Luxemburg Kirchberg, 
   7, rue Alcide de Gasperi, Chambre de Commerce, 
 
   stattfinden wird. 
 
   Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2012 der Logwin AG 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr 
 
 
     2.    Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das 
           am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr 
 
 
     3.    Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers ( 
           réviseur d'entreprises ) für das am 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr 
 
 
     4.    Genehmigung des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des 
           Abschlussprüfers 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des 
           Abschlussprüfers für das Jahr 2011 zu genehmigen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Ergebnisses für das am 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss des 
           Geschäftsjahres 2011 von 2.348.697,- EUR in voller Höhe in die 
           gesetzliche Rücklage einzustellen. 
 
 
     6.    Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die 
           Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2011 
           beendeten Geschäftsjahres 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern 
           für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 
           2011 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen. 
 
 
     7.    Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern 
 
 
           Statutarische Ernennung: 
 
 
           Bestellung von 
 
 
           Herrn Dr. Michael Kemmer 
           Herrn Dr. Yves Prussen 
           Herrn Dr. Antonius Wagner 
           Herrn Berndt-Michael Winter 
 
 
           zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis 
           zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2013. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Dr. Michael Kemmer, 
           Dr. Yves Prussen, Dr. Antonius Wagner und Berndt-Michael 
           Winter zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit 
           einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen 
           Jahreshauptversammlung 2013 zu bestellen. 
 
 
     8.    Bestellung des Abschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young S.A., mit Sitz 
           in L-5365 Munsbach, 7, rue Gabriel Lippmann, Parc d'Activité 
           Syrdall 2, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           bestellen. 
 
 
     9.    Vergütung der nicht exekutiven 
           Verwaltungsratsmitglieder 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht 
           exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
           2011 auf insgesamt 180.000,- EUR festzusetzen. 
 
 
   Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung 2012 der Logwin AG 
 
     1.    Erörterung des Vorschlags des Verwaltungsrats, 
           Änderungen der Satzung der Gesellschaft in Artikel 8, 14, 18 
           und 24 vorzunehmen, insbesondere zum Zwecke der Anpassung der 
           Satzung der Gesellschaft an das Gesetz vom 24. Mai 2011 über 
           die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in 
           Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften. 
 
 
     2.    Abänderung von Artikel 8 Absatz (3) der Satzung 
           der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet: 
 
 
           'Mitglieder des Verwaltungsrats, die gleichzeitig Mitglieder 
           des Executive Committee sind, werden auch als «exekutive 
           Verwaltungsratsmitglieder» bezeichnet.' 
 
 
     3.    Abänderung von Artikel 14 der Satzung der 
           Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet: 
 
 
           '(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
           des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
           am vierzehnten (14.) Tag vor der Hauptversammlung um 
           vierundzwanzig (24) Uhr Aktien halten, und die sich vor der 
           Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder 
           französischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft die 
           Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Die Anmeldung 
           muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür 
           mitgeteilten Adresse bis spätestens am vierzehnten (14.) Tag 
           vor der Hauptversammlung zugehen. 
 
 
           (2) Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
           nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform in deutscher, 
           englischer oder französischer Sprache erstellter Nachweis des 
           Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. 
           Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der in der 
           Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens zu dem 
           in der Einberufung genannten letzten Anmeldetag zugehen. 
 
 
           (3) Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden 
           Eintrittskarten und Stimmzettel erteilt. 
 
 
           (4) Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte aufgrund einer 
           schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Einzelheiten über das 
           Ausüben des Stimmrechts über einen Bevollmächtigten werden 
           zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt 
           gemacht.' 
 
 
     4.    Abänderung von Artikel 18 Absatz (2) der Satzung 
           der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet: 
 
 
           'Der Verwaltungsrat muss eine Hauptversammlung einberufen, 
           falls Aktionäre, die mindestens ein Zehntel des gezeichneten 
           Aktienkapitals vertreten, einen derartigen Antrag schriftlich 
           mit Angabe der Tagesordnung an den Verwaltungsrat stellen.' 
 
 
     5.    Abänderung von Artikel 24 der Satzung der 
           Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet: 
 
 
           'Für alle Punkte, die nicht in dieser Satzung festgelegt sind, 
           gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 2011 über die 
           Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen 
           börsennotierter Gesellschaften und, soweit anwendbar, des 
           Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der 
           jeweils gültigen Fassung.' 
 
 
   ************************************* 
 
   Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen 
   Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit 
   erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden 
   mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre 
   gefasst. 
 
   Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte 
   des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten sein. Die 
   Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer 
   Mehrheit von 2/3 der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst. 
 
   Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft 131.202.165,- EUR und ist eingeteilt in 146.257.596 auf 
   den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine 
   Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 146.257.596. Nach 
   Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie 
   vom Stimmrecht ausgeschlossen. 
 
   Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten 
   Aktienkapitals halten, können die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte 
   auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung der Aktionäre verlangen 
   und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der 
   Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein 
   entsprechender Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer 
   Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, schriftlich unter 
   folgender Adresse mitgeteilt werden: 
 
   Logwin AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 210 27 298 
   office@haubrok-ce.de 
 
   Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des 
   Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das 

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March 12, 2012 10:30 ET (14:30 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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