IKB Deutsche Industriebank AG: Bekanntmachung ISIN: DE000A0SMN11
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14.03.2012 / 10:59
Bekanntmachung
ISIN: DE000A0SMN11
IKB Deutsche Industriebank AG Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland ('die Emittentin')
EUR 123.671.070,72 (in Worten: Euro einhundertdreiundzwanzig Millionen sechshunderteinundsiebzigtausend siebzig und zweiundsiebzig Eurocent)
Schuldverschreibungen fällig 2014 mit bedingter Wandlungspflicht und bedingtem Wandlungsrecht in Inhaberaktien der Emittentin, eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 23,04.
Die Emittentin erklärt hiermit, dass die Schuldverschreibungen am 11. April 2012, dem in den Emissionsbedingungen vorgesehenen End-Pflichtwandlungstag, nach Maßgabe der Emissionsbedingungen in eine dem Wandlungsverhältnis entsprechende Anzahl von Lieferaktien pflichtgewandelt werden.
Die Emittentin wird nach Maßgabe der Emissionsbedingungen am End-Pflichtwandlungstag die Lieferaktien an die Gläubiger liefern und etwaige Zinsen zahlen.
Zu diesem Zweck bittet die Emittentin alle Gläubiger, bis zum 28. März 2012, 16:00 Uhr, gemäß § 9 (b) der Emissionsbedingungen ihre Schuldverschreibungen auf das Konto 4061 der IKB Deutsche Industriebank AG bei der Clearstream Banking AG zu übertragen. Die IKB Deutsche Industriebank AG wird als Hauptwandlungsstelle die Pflichtwandlung durchführen und die Bezugserklärung gemäß § 198 Absatz 1 Aktiengesetz abgeben.
Die Emittentin bittet ferner alle Gläubiger bis zu diesem Datum an die Hauptwandlungsstelle
IKB Deutsche Industriebank AG CTO11 Wertpapier- und Geldmarktabwicklung Wilhelm-Bötzkes-Str. 1 D-40474 Düsseldorf Tel.: +49 211 8221 3639 Fax: +49 211 8221 3739 Email: BOND-OPS@ikb.de
schriftlich eine Mitteilung zu machen, die folgende Angaben enthält:
-A- Namen und Adresse (natürliche Personen) bzw. Firma, Firmensitz und Adresse (juristische Personen) des Gläubigers;
-B- die Anzahl der von dem Gläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen;
-C- das Wertpapierkonto des Gläubigers oder der von ihm zu diesem Zweck benannten Person bei einem Teilnehmer des Clearingsystems oder bei einem Kontoinhaber des Clearingsystems, auf das die Lieferaktien übertragen werden sollen;
-D- ein auf Euro lautendes Konto des Gläubigers bei einer Bank in der Europäischen Union, auf das die Zinsbeträge überwiesen werden sollen;
-E- Ermächtigungserklärung, dass die Hauptwandlungsstelle die Bezugserklärung gemäß § 198 Absatz 1 Aktiengesetz für den Gläubiger abgeben darf.
Düsseldorf, den 14. März 2012 IKB Deutsche Industriebank AG
Kontakt: Dr. Jörg Chittka, Telefon: +49 211 8221-4349; Armin Baltzer, Telefon: +49 211 8221-6236, Fax: +49 211 8221-6336, E-Mail: presse@ikb.de
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