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DGAP-HV: Landesbank Berlin Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.04.2012 in Berliner Congress Center (bcc), Alexanderstraße 11, 10178 Berlin (Mitte) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Landesbank Berlin Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Landesbank Berlin Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 25.04.2012 in Berliner Congress Center (bcc), 
Alexanderstraße 11, 10178 Berlin (Mitte) mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.03.2012 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Landesbank Berlin Holding AG 
 
   Berlin 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 802 322, ISIN DE0008023227 
 
 
   Einladung 
   zur außerordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Zu unserer außerordentlichen Hauptversammlung am 
   Mittwoch, 25. April 2012, um 10:00 Uhr (Einlass ist ab 9:00 Uhr), 
 
   im Berliner Congress Center (bcc), 
   Alexanderstraße 11, 10178 Berlin (Mitte), 
 
   laden wir Sie als Aktionäre unserer Gesellschaft herzlich ein. 
 
   Inhalt 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der Landesbank Berlin Holding AG mit 
           Sitz in Berlin auf die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe 
           mbH & Co. KG mit Sitz in Neuhardenberg (Hauptaktionär) gegen 
           Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. 
           des Aktiengesetzes (AktG) 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 
   AktG 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG 
 
   Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen und Informationen gemäß § 
   124a AktG 
 
   Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der Landesbank Berlin Holding AG mit 
           Sitz in Berlin auf die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe 
           mbH & Co. KG mit Sitz in Neuhardenberg (Hauptaktionär) gegen 
           Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. 
           des Aktiengesetzes (AktG) 
 
 
           Das Grundkapital der Landesbank Berlin Holding AG beträgt EUR 
           2.554.741.132,93 und ist in 999.327.870 auf den Inhaber 
           lautende Stückaktien eingeteilt. Der Erwerbsgesellschaft der 
           S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (im Folgenden auch 'Erwerbs-KG') 
           mit Sitz in Neuhardenberg, eingetragen im Handelsregister des 
           Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRA 2542 FF, gehören 
           unmittelbar 879.867.543 Aktien der Landesbank Berlin Holding 
           AG, dies entspricht einer Beteiligung von ca. 88,05 %. Daneben 
           hält die Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. 
           KG (im Folgenden auch 'Beteiligungs-KG') mit Sitz in 
           Neuhardenberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
           Frankfurt (Oder) unter HRA 2549 FF, 106.199.981 Aktien der 
           Landesbank Berlin Holding AG, dies entspricht einer 
           Beteiligung von ca. 10,63 %. Die Aktien der Beteiligungs-KG 
           sind der Erwerbs-KG nach § 327a Abs. 2 in Verbindung mit § 16 
           Abs. 4 AktG zuzurechnen, denn die Beteiligungs-KG ist ein von 
           der Erwerbs-KG abhängiges Unternehmen im Sinne von § 17 AktG. 
           Die Erwerbs-KG ist einzige persönlich haftende 
           Gesellschafterin der Beteiligungs-KG und hält 99,99 % der 
           festen Kapitalanteile an der Beteiligungs-KG. Nach dem 
           Gesellschaftsvertrag der Beteiligungs-KG werden die 
           Stimmrechte nach den Kapitalanteilen ausgeübt. Die Stimmrechte 
           des einzigen Kommanditisten der Beteiligungs-KG, des Deutschen 
           Sparkassen- und Giroverbands - Körperschaft des öffentlichen 
           Rechts -, sind nach dem Gesellschaftsvertrag der 
           Beteiligungs-KG soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Der 
           Erwerbs-KG als persönlich haftender Gesellschafterin stehen 
           deshalb stets mindestens 99,99 % der Stimmrechte in der 
           Beteiligungs-KG zu. Gesellschafterbeschlüsse in der 
           Beteiligungs-KG werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit 
           gefasst. Damit kann die Erwerbs-KG einen beherrschenden 
           Einfluss auf die Beteiligungs-KG ausüben (§ 17 Abs. 1 AktG). 
           Somit gehören der Erwerbs-KG im Sinne des § 327a AktG 
           insgesamt 986.067.524 Aktien der Landesbank Berlin Holding AG, 
           dies entspricht einer Beteiligung in Höhe von ca. 98,67 % des 
           Grundkapitals der Landesbank Berlin Holding AG. Die Erwerbs-KG 
           ist folglich Hauptaktionär der Landesbank Berlin Holding AG im 
           Sinne von § 327a AktG und berechtigt zu verlangen, dass die 
           Hauptversammlung der Landesbank Berlin Holding AG über die 
           Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre 
           (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung 
           einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
           beschließt. Ein entsprechendes Verlangen richtete die 
           Erwerbs-KG gemäß § 327a Abs. 1 AktG am 08. November 2011 an 
           den Vorstand der Landesbank Berlin Holding AG. Ein weiteres - 
           konkretisiertes - Verlangen hat die Erwerbs-KG am 05. März 
           2012 gestellt. 
 
 
           Die Erwerbs-KG als Hauptaktionär hat die Barabfindung auf EUR 
           4,01 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Landesbank 
           Berlin Holding AG festgelegt. 
 
 
           Die Erwerbs-KG hat dem Vorstand der Landesbank Berlin Holding 
           AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Gewährleistungserklärung des 
           Kreditinstituts DekaBank Deutsche Girozentrale Anstalt des 
           öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main, übermittelt, mit der 
           die DekaBank Deutsche Girozentrale Anstalt des öffentlichen 
           Rechts die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung 
           der Erwerbs-KG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach 
           Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister 
           unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede 
           übergegangene Aktie der Landesbank Berlin Holding AG zu 
           zahlen. 
 
 
           In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die 
           Erwerbs-KG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der 
           Barabfindung erläutert und begründet. 
 
 
           Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Stüttgen & 
           Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem 
           vom Landgericht Berlin ausgewählten und bestellten 
           sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. 
 
 
           Die von der Erwerbs-KG zu zahlende Barabfindung ist von der 
           Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in 
           das Handelsregister des Sitzes der Landesbank Berlin Holding 
           AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen 
           Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu 
           verzinsen. 
 
 
           Beschlussvorschlag 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der 
           Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
             'Die Aktien der übrigen Aktionäre 
             (Minderheitsaktionäre) der Landesbank Berlin Holding AG mit 
             Sitz in Berlin werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung 
             einer Barabfindung von EUR 4,01 je auf den Inhaber lautender 
             Stückaktie der Landesbank Berlin Holding AG auf die 
             Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG mit Sitz 
             in Neuhardenberg (Hauptaktionär) übertragen.' 
 
 
 
           Von der Einberufung der Hauptversammlung an, sind über die 
           Internetseite der Landesbank Berlin Holding AG unter 
           http://www.lbb-holding.de/hv die folgenden Unterlagen 
           zugänglich: 
 
 
       *     der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
             Landesbank Berlin Holding AG für die Geschäftsjahre 2009, 
             2010 und 2011 sowie die Konzernabschlüsse und 
             Konzernlageberichte der Landesbank Berlin Holding AG für die 
             Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 einschließlich 
             Anteilsbesitzlisten; 
 
 
       *     der von der Erwerbsgesellschaft der 
             S-Finanzgruppe mbH & Co. KG nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG 
             in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär erstattete Bericht an 
             die Hauptversammlung über die Voraussetzungen der 
             Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre und die 
             Angemessenheit der Barabfindung vom 05. März 2012 mit 
             Anlagen (einschließlich der Gutachtlichen Stellungnahme der 
             KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, vom 28. 
             Februar 2012 zum Unternehmenswert der Landesbank Berlin 
             Holding AG, Berlin, zum 25. April 2012 und der angemessenen 
             Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG als Anlage); 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2012 10:19 ET (14:19 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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