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DGAP-HV: alstria office REIT-AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: alstria office REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
alstria office REIT-AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.04.2012 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.03.2012 / 15:22 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   English convenience translation available under: 
   www.alstria.com -> Investors -> Annual General Meeting 
 
 
   alstria office REIT-AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN: DE000A0LD2U1 
 
   Wertpapierkennnummer: A0LD2U 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
   ordentlichen Hauptversammlung am 
 
   Dienstag, 24. April 2012, 10:00 Uhr, 
 
   in der Handwerkskammer Hamburg, 
 
   Holstenwall 12, 20355 Hamburg, 
 
   Raum 304. 
 
   Tagesordnung der Hauptversammlung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die 
           alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2011 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des 
           Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung eingesehen 
           werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           ausliegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand am 14. Februar 2012 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 21. 
           Februar 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung 
           erfolgt daher nicht. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 
           genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 
           1 Satz 1 AktG zugänglich zu machen, ohne dass es einer 
           Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 35.000.000,00 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung an die Aktionäre von EUR 
             34.704.554,28, also eine Dividende von EUR 0,44 je 
             dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
 
       b)    Einstellung in Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 
             0,00. 
 
 
       c)    Gewinnvortrag in Höhe von EUR 295.445,72. 
 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 und die 
           prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. 
           Juni 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2012 wird die Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, 
             bestellt. 
 
 
       b)    Zum Abschlussprüfer für die prüferische 
             Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2012 wird ebenfalls 
             die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
             Niederlassung Hamburg, bestellt. 
 
 
 
     6.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Herr Daniel Quai hat sein Mandat als Mitglied des 
           Aufsichtsrats zum 31. März 2012 niedergelegt. Frau Marianne 
           Voigt wurde im Oktober 2011 gerichtlich zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. 
 
 
           Gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der 
           Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern der Aktionäre, die durch 
           die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - entsprechend dem Vorschlag seines 
           Nominierungs- und Personalausschusses - vor zu beschließen: 
 
 
           Folgende Personen werden bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats der alstria office REIT-AG 
           gewählt: 
 
 
       a)    Frau Marianne Voigt, Geschäftsführer der 
             bettermarks GmbH, Berlin, Deutschland 
 
 
       b)    Herr Benoît Hérault, Geschäftsführer der Chambres 
             de l'Artemise SARL, Hameau de Saint Médiers, Frankreich 
 
 
 
           Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Beide 
           Kandidaten sind als unabhängige Finanzexperten vorgesehen. 
 
 
           Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
           sind bei nachfolgend unter i) aufgeführten Gesellschaften 
           Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei 
           den unter ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       a)    Frau Marianne Voigt 
 
 
         i)    keine 
 
 
         ii)   keine 
 
 
 
       b)    Herr Benoît Hérault 
 
 
         i)    keine 
 
 
         ii)   keine 
 
 
 
 
     7.    Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 
           und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Mit Ablauf der Ermächtigung am 14. März 2012 hat die 
           Gesellschaft kein genehmigtes Kapital mehr. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Ermächtigung 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 23. Oktober 2013 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
             Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder 
             mehrmals um bis zu insgesamt EUR 39.436.993,00 zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2012). 
 
 
             Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand 
             ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
             Bezugsrecht der Aktionäre für etwaige Spitzenbeträge 
             auszuschließen. Die Aktien können von einem oder mehreren 
             Kreditinstituten übernommen werden mit der Verpflichtung, 
             sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
 
             Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
             Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. 
 
 
       b)    Satzungsänderungen 
 
 
             § 5 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             '(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 23. Oktober 2013 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
             Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder 
             mehrmals um bis zu insgesamt EUR 39.436.993,00 zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2012). 
 
 
             Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand 
             ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
             Bezugsrecht der Aktionäre für etwaige Spitzenbeträge 
             auszuschließen. Die Aktien können von einem oder mehreren 
             Kreditinstituten übernommen werden mit der Verpflichtung, 
             sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
 
             Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
             Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.' 
 
 
             § 5 Abs. 4 der Satzung wird gestrichen. 
 
 
       c)    Ermächtigung zur Satzungsanpassung 
 
 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung an 
             den Umfang einer im Einzelfall durchgeführten 
             Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital 2012 anzupassen 
             sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden 
             Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung 
             betreffen. 
 
 
 
     8.    Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das 
           Genehmigte Kapital 2012 gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 
           10 % des Grundkapitals 
 
 
           Unter Tagesordnungspunkt 7 haben Vorstand und Aufsichtsrat der 
           Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, 
           das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. Oktober 2013 mit 

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March 16, 2012 10:23 ET (14:23 GMT)

© 2012 Dow Jones News
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