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DGAP-HV: alstria office REIT-AG: Korrektur: -2-

DJ DGAP-HV: alstria office REIT-AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: alstria office REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
alstria office REIT-AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.04.2012 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.03.2012 / 15:22 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   English convenience translation available under: 
   www.alstria.com -> Investors -> Annual General Meeting 
 
 
   alstria office REIT-AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN: DE000A0LD2U1 
 
   Wertpapierkennnummer: A0LD2U 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
   ordentlichen Hauptversammlung am 
 
   Dienstag, 24. April 2012, 10:00 Uhr, 
 
   in der Handwerkskammer Hamburg, 
 
   Holstenwall 12, 20355 Hamburg, 
 
   Raum 304. 
 
   Tagesordnung der Hauptversammlung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die 
           alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2011 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des 
           Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.alstria.de -> Investoren -> Hauptversammlung eingesehen 
           werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           ausliegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand am 14. Februar 2012 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 21. 
           Februar 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung 
           erfolgt daher nicht. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 
           genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 
           1 Satz 1 AktG zugänglich zu machen, ohne dass es einer 
           Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 35.000.000,00 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung an die Aktionäre von EUR 
             34.704.554,28, also eine Dividende von EUR 0,44 je 
             dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
 
       b)    Einstellung in Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 
             0,00. 
 
 
       c)    Gewinnvortrag in Höhe von EUR 295.445,72. 
 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 und die 
           prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. 
           Juni 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2012 wird die Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, 
             bestellt. 
 
 
       b)    Zum Abschlussprüfer für die prüferische 
             Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2012 wird ebenfalls 
             die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
             Niederlassung Hamburg, bestellt. 
 
 
 
     6.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Herr Daniel Quai hat sein Mandat als Mitglied des 
           Aufsichtsrats zum 31. März 2012 niedergelegt. Frau Marianne 
           Voigt wurde im Oktober 2011 gerichtlich zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. 
 
 
           Gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der 
           Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern der Aktionäre, die durch 
           die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - entsprechend dem Vorschlag seines 
           Nominierungs- und Personalausschusses - vor zu beschließen: 
 
 
           Folgende Personen werden bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats der alstria office REIT-AG 
           gewählt: 
 
 
       a)    Frau Marianne Voigt, Geschäftsführer der 
             bettermarks GmbH, Berlin, Deutschland 
 
 
       b)    Herr Benoît Hérault, Geschäftsführer der Chambres 
             de l'Artemise SARL, Hameau de Saint Médiers, Frankreich 
 
 
 
           Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Beide 
           Kandidaten sind als unabhängige Finanzexperten vorgesehen. 
 
 
           Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
           sind bei nachfolgend unter i) aufgeführten Gesellschaften 
           Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei 
           den unter ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       a)    Frau Marianne Voigt 
 
 
         i)    keine 
 
 
         ii)   keine 
 
 
 
       b)    Herr Benoît Hérault 
 
 
         i)    keine 
 
 
         ii)   keine 
 
 
 
 
     7.    Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 
           und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Mit Ablauf der Ermächtigung am 14. März 2012 hat die 
           Gesellschaft kein genehmigtes Kapital mehr. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Ermächtigung 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 23. Oktober 2013 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
             Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder 
             mehrmals um bis zu insgesamt EUR 39.436.993,00 zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2012). 
 
 
             Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand 
             ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
             Bezugsrecht der Aktionäre für etwaige Spitzenbeträge 
             auszuschließen. Die Aktien können von einem oder mehreren 
             Kreditinstituten übernommen werden mit der Verpflichtung, 
             sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
 
             Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
             Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. 
 
 
       b)    Satzungsänderungen 
 
 
             § 5 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             '(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 23. Oktober 2013 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
             Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder 
             mehrmals um bis zu insgesamt EUR 39.436.993,00 zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2012). 
 
 
             Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand 
             ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
             Bezugsrecht der Aktionäre für etwaige Spitzenbeträge 
             auszuschließen. Die Aktien können von einem oder mehreren 
             Kreditinstituten übernommen werden mit der Verpflichtung, 
             sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
 
             Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
             Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.' 
 
 
             § 5 Abs. 4 der Satzung wird gestrichen. 
 
 
       c)    Ermächtigung zur Satzungsanpassung 
 
 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung an 
             den Umfang einer im Einzelfall durchgeführten 
             Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital 2012 anzupassen 
             sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden 
             Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung 
             betreffen. 
 
 
 
     8.    Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das 
           Genehmigte Kapital 2012 gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 
           10 % des Grundkapitals 
 
 
           Unter Tagesordnungspunkt 7 haben Vorstand und Aufsichtsrat der 
           Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, 
           das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. Oktober 2013 mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2012 10:23 ET (14:23 GMT)

Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den 
           Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
           einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 39.436.993,00 
           zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Ferner haben Vorstand 
           und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorgeschlagen, den 
           Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
           Bezugsrecht der Aktionäre für etwaige Spitzenbeträge 
           auszuschließen. 
 
 
           Um das unter Tagesordnungspunkt 7 zur Beschlussfassung 
           gestellte Genehmigte Kapital 2012 flexibel einsetzen zu 
           können, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der 
           Hauptversammlung weiter vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
       a)    Ermächtigung 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das 
             Genehmigte Kapital 2012 (§ 5 Abs. 3 der Satzung gemäß der in 
             Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Fassung) auszuschließen 
             bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, sofern gemäß § 186 
             Abs. 3 Satz 4 AktG der Ausgabebetrag der Aktien den 
             Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Dabei dürfen die 
             ausgegebenen Aktien insgesamt zehn vom Hundert des 
             Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt 
             des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
             Ermächtigung. Der Vorstand darf von dieser Ermächtigung nur 
             in der Weise Gebrauch machen, dass die Summe der - jeweils 
             unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach § 186 
             Abs. 3 Satz 4 AktG - (i) veräußerten eigenen Aktien, (ii) 
             unter Ausnutzung dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien und 
             (iii) bei Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- 
             oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten gegen Bareinlage 
             gewährten Wandel- und Optionsrechte auf Aktien nicht zehn 
             vom Hundert des Grundkapitals im Zeitpunkt der 
             Beschlussfassung über die Ausgabe der Aktien übersteigt. 
 
 
       b)    Satzungsänderung 
 
 
             § 5 der Satzung wird um den folgenden neuen Absatz 4a 
             ergänzt: 
 
 
             '(4a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das 
             Genehmigte Kapital 2012 (§ 5 Abs. 3 der Satzung) 
             auszuschließen bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, 
             sofern gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG der Ausgabebetrag der 
             Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Dabei 
             dürfen die ausgegebenen Aktien insgesamt zehn vom Hundert 
             des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im 
             Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung 
             dieser Ermächtigung. Der Vorstand darf von dieser 
             Ermächtigung nur in der Weise Gebrauch machen, dass die 
             Summe der - jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
             Aktionäre nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG - (i) veräußerten 
             eigenen Aktien, (ii) unter Ausnutzung dieser Ermächtigung 
             ausgegebenen Aktien und (iii) bei Begebung von 
             Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten 
             bzw. Wandlungspflichten gegen Bareinlage gewährten Wandel- 
             und Optionsrechte auf Aktien nicht zehn vom Hundert des 
             Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
             Ausgabe der Aktien übersteigt.' 
 
 
       c)    Anmeldung der Satzungsänderung 
 
 
             Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung mit der 
             Maßgabe zum Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung 
             im Handelsregister erst nach der Eintragung des unter 
             Tagesordnungspunkt 7 zu schaffenden Genehmigten Kapitals 
             2012 erfolgt. 
 
 
 
     9.    Weitere Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss 
           für das Genehmigte Kapital 2012 gegen Sach- oder Bareinlagen 
           von bis zu 10 % des Grundkapitals 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung unter 
           Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagen, den Vorstand zu 
           ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. 
           Oktober 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe 
           neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- 
           und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 
           insgesamt EUR 39.436.993,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
           2012). Ferner haben Vorstand und Aufsichtsrat der 
           Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
           für etwaige Spitzenbeträge auszuschließen. 
 
 
           Unter Tagesordnungspunkt 8 haben Vorstand und Aufsichtsrat der 
           Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand mit Zustimmung 
           des Aufsichtsrats zu ermächtigen, das Bezugsrecht bei 
           Barkapitalerhöhungen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG für Aktien 
           in Höhe von insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals 
           auszuschließen. 
 
 
           Um darüber hinaus das Genehmigte Kapital 2012 noch flexibler 
           einsetzen zu können, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der 
           Hauptversammlung vor, das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen 
           gegen Sach- oder Bareinlagen in Höhe von weiteren zehn vom 
           Hundert des Grundkapitals ausschließen zu können (d.h. 
           zusätzlich zu der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen 
           Ermächtigung), sofern, im Falle von Kapitalerhöhungen gegen 
           Bareinlagen (i) der Ausgabebetrag der jungen Aktien den 
           Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet und (ii) die Aktien 
           im Rahmen eines Bookbuilding- oder ähnlichen Verfahrens 
           platziert werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung 
           demgemäß weiter vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
       a)    Ermächtigung 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das 
             Genehmigte Kapital 2012 (§ 5 Abs. 3 der Satzung in der gemäß 
             Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Fassung) auszuschließen 
             bei Kapitalerhöhungen gegen Sach- oder Bareinlagen, sofern 
             im Falle der Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen (i) der 
             Ausgabebetrag der jungen Aktien den Börsenkurs nicht 
             wesentlich unterschreitet und (ii) die Aktien an mehrere 
             Investoren im Rahmen eines Bookbuilding- oder ähnlichen 
             Verfahrens platziert werden, was zu bestätigen ist durch ein 
             Schreiben des mit der Platzierung der Aktien befassten 
             Finanzinstituts. Dabei dürfen die ausgegebenen Aktien 
             insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht 
             übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
             noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 
       b)    Satzungsänderung 
 
 
             § 5 der Satzung wird um den folgenden neuen Absatz 4b 
             ergänzt: 
 
 
             '(4b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das 
             Genehmigte Kapital 2012 (§ 5 Abs. 3 der Satzung) 
             auszuschließen bei Kapitalerhöhungen gegen Sach- oder 
             Bareinlagen, sofern im Falle von Barkapitalerhöhungen (i) 
             der Ausgabebetrag der jungen Aktien den Börsenkurs nicht 
             wesentlich unterschreitet und (ii) die Aktien an mehrere 
             Investoren im Rahmen eines Bookbuilding- oder ähnlichen 
             Verfahrens platziert werden, was zu bestätigen ist durch ein 
             Schreiben des mit der Platzierung der Aktien befassten 
             Finanzinstituts. Dabei dürfen die ausgegebenen Aktien 
             insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht 
             übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
             noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.' 
 
 
       c)    Anmeldung der Satzungsänderung 
 
 
             Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung mit der 
             Maßgabe zum Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung 
             im Handelsregister erst nach der Eintragung des unter 
             Tagesordnungspunkt 7 zu schaffenden Genehmigten Kapitals 
             2012 erfolgt. 
 
 
 
     10.   Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals III 2012 
           und entsprechende Satzungsänderung/Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Wandelgenussscheinen an die Arbeitnehmer 
 
 
           Mit Ablauf der Ermächtigung am 14. März 2012 hat die 
           Gesellschaft keine Möglichkeit mehr, Genussscheine an ihre 
           Arbeitnehmer zu begeben. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Ausgabe von Wandelgenussscheinen 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 23. April 2017 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2012 10:23 ET (14:23 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.