DGAP-HV: FRIWO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
03.05.2012 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
20.03.2012 / 15:16
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FRIWO AG
Ostbevern
Wertpapier-Kenn-Nr.: 620 110
ISIN: DE 0006201106
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG 2012
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein,
an der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG am Donnerstag, den
03. Mai 2012, um 10:00 Uhr
im Landhotel Hof Beverland, Schlichtenfelde 21, 48346 Ostbevern,
teilzunehmen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
FRIWO AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum
31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die
FRIWO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie
eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4
und 5, 315 Abs. 4 HGB
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
II. Unterlagen
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können vom Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
http://www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html
eingesehen werden. Sie liegen außerdem während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 20.020.000,00 EUR
und ist eingeteilt in 7.700.000 Stückaktien ohne Nennbetrag.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte damit 7.700.000 Stück.
IV. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von
ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres
Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
FRIWO AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung
beziehen, d.h. auf
Donnerstag, den 12. April 2012, 0:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag),
und muss der Gesellschaft bis spätestens am
Donnerstag, den 26. April 2012, 24:00 Uhr,
unter der o.g. Adresse zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung hat bis zum
Donnerstag, den 26. April 2012, 24:00 Uhr, unter o.g. Adresse
zu erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer sich fristgerecht angemeldet und den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes
einher. Insbesondere haben teilweise oder vollständige
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären bzw. den von ihnen
benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten
die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge
zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit
ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
V. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die den Nachweis des Anteilsbesitzes geführt
und sich fristgerecht angemeldet haben, können ihr Stimmrecht
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten
ihrer Wahl, ausüben lassen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung
ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den
von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern vertreten lassen möchten, finden für die
Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr.
5 WpHG auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder
Institutionen erteilt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
der Textform.
Sofern Vertreter von Aktionären gegenüber der Gesellschaft
ihre Bevollmächtigung nachzuweisen haben, also nicht der für
Kreditinstitute, geschäftsmäßig Handelnde und Vereinigungen
von Aktionären geltenden Ausnahmevorschrift des § 135 AktG
unterfallen, kann der Nachweis über die Bestellung eines
Bevollmächtigten per Post an die Anschrift FRIWO AG, c/o
Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637
München, per Telefax an die Telefax-Nummer +49 89 21027-289
und auch durch Übersendung per E-Mail an die E-Mail-Adresse
'vollmacht@haubrok-ce.de' erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden,
dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den
Nachweis an der Einlasskontrolle vorweist.
Der Nachweis sollte außer der Kopie der Vollmacht selbst bzw.
der Bestätigung, dass Vollmacht erteilt wurde, mindestens
Angaben über den Namen des Aktionärs und die Nummer der
Eintrittskarte sowie den Namen und den Wohnort des Vertreters
enthalten.
Für die Erteilung oder den Widerruf der Bevollmächtigung
gelten die vorstehend genannten Bedingungen entsprechend.
Für die Bevollmächtigung und Stimmrechtsausübung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen
gleichgestellten Personen gelten die speziellen Regelungen in
§ 135 AktG. Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter gelten die nachstehenden
Besonderheiten.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
VI. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
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