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DGAP-HV: FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2012 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: FRIWO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
03.05.2012 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
20.03.2012 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   FRIWO AG 
 
   Ostbevern 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr.: 620 110 
 
   ISIN: DE 0006201106 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
   HAUPTVERSAMMLUNG 2012 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein, 
   an der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG am Donnerstag, den 
 
   03. Mai 2012, um 10:00 Uhr 
 
   im Landhotel Hof Beverland, Schlichtenfelde 21, 48346 Ostbevern, 
   teilzunehmen. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           FRIWO AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 
           31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die 
           FRIWO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie 
           eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 
           und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, 
           Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     II.   Unterlagen 
 
 
           Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können vom Zeitpunkt 
           der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter 
 
 
 
           http://www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html 
 
 
           eingesehen werden. Sie liegen außerdem während der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
 
     III.  Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
           der Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 20.020.000,00 EUR 
           und ist eingeteilt in 7.700.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. 
           Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine 
           eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien und 
           Stimmrechte damit 7.700.000 Stück. 
 
 
     IV.   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
           unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von 
           ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres 
           Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln: 
 
 
             FRIWO AG 
             c/o Deutsche Bank AG 
             Securities Production 
             General Meetings 
             Postfach 20 01 07 
             60605 Frankfurt am Main 
 
 
             Telefax: +49 69 12012-86045 
             E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
           einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung 
           beziehen, d.h. auf 
 
 
          Donnerstag, den 12. April 2012, 0:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), 
 
 
           und muss der Gesellschaft bis spätestens am 
 
 
          Donnerstag, den 26. April 2012, 24:00 Uhr, 
 
 
           unter der o.g. Adresse zugehen. 
 
 
           Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
           der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
           englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung hat bis zum 
           Donnerstag, den 26. April 2012, 24:00 Uhr, unter o.g. Adresse 
           zu erfolgen. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer sich fristgerecht angemeldet und den Nachweis des 
           Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes 
           einher. Insbesondere haben teilweise oder vollständige 
           Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für das gesetzliche 
           Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
           Anteilsbesitzes werden den Aktionären bzw. den von ihnen 
           benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten 
           die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung 
           des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge 
           zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit 
           ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
 
     V.    Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Die Aktionäre, die den Nachweis des Anteilsbesitzes geführt 
           und sich fristgerecht angemeldet haben, können ihr Stimmrecht 
           unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
           Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
           Vereinigung von Aktionären, die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten 
           ihrer Wahl, ausüben lassen. 
 
 
           Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung 
           ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den 
           von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen 
           Stimmrechtsvertretern vertreten lassen möchten, finden für die 
           Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 
           5 WpHG auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den 
           Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
           fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
 
 
           Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
           Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den 
           aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder 
           Institutionen erteilt wird, bedürfen die Erteilung der 
           Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
           der Textform. 
 
 
           Sofern Vertreter von Aktionären gegenüber der Gesellschaft 
           ihre Bevollmächtigung nachzuweisen haben, also nicht der für 
           Kreditinstitute, geschäftsmäßig Handelnde und Vereinigungen 
           von Aktionären geltenden Ausnahmevorschrift des § 135 AktG 
           unterfallen, kann der Nachweis über die Bestellung eines 
           Bevollmächtigten per Post an die Anschrift FRIWO AG, c/o 
           Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 
           München, per Telefax an die Telefax-Nummer +49 89 21027-289 
           und auch durch Übersendung per E-Mail an die E-Mail-Adresse 
           'vollmacht@haubrok-ce.de' erfolgen. Der Nachweis einer 
           erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, 
           dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den 
           Nachweis an der Einlasskontrolle vorweist. 
 
 
           Der Nachweis sollte außer der Kopie der Vollmacht selbst bzw. 
           der Bestätigung, dass Vollmacht erteilt wurde, mindestens 
           Angaben über den Namen des Aktionärs und die Nummer der 
           Eintrittskarte sowie den Namen und den Wohnort des Vertreters 
           enthalten. 
 
 
           Für die Erteilung oder den Widerruf der Bevollmächtigung 
           gelten die vorstehend genannten Bedingungen entsprechend. 
 
 
           Für die Bevollmächtigung und Stimmrechtsausübung von 
           Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen 
           gleichgestellten Personen gelten die speziellen Regelungen in 
           § 135 AktG. Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter gelten die nachstehenden 
           Besonderheiten. 
 
 
           Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
     VI.   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
 
           Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von 
           der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
           Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
           bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2012 10:16 ET (14:16 GMT)

benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
           möchten, müssen sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
           angemeldet haben. 
 
 
           Die Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Soweit von der 
           Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt 
           werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
           des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die 
           Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind 
           verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
 
           Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
           Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte beigefügt. Die 
           Vollmachten nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft sind möglichst bis zum Montag, den 30. April 
           2012, 24:00 Uhr, an die unter Punkt V. Stimmrechtsvertretung 
           genannte Adresse postalisch, per Telefax oder E-Mail zu 
           übersenden. 
 
 
     VII.  Ergänzungsanträge nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 
           500.000,00 EUR des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, 
           können in gleicher Weise wie gemäß § 122 Abs. 1 AktG 
           verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
           Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
 
           Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den 
           Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis 
           zum Montag, den 02. April 2012, 24:00 Uhr, in schriftlicher 
           Form unter der Adresse FRIWO AG, Vorstand, Von-Liebig-Straße 
           11, 48346 Ostbevern, zugegangen sein. 
 
 
           Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
           drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der 
           Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
           bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten. 
 
 
           Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
           soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
           wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
           elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
           Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
           dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union 
           verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
           http://www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html 
           bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
     VIII. Informationen nach § 124a AktG 
 
 
           Die Internetseite der FRIWO AG, über die die Informationen 
           nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den 
           genannten Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
           und 131 Abs. 1 AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: 
 
 
 
           http://www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html 
 
 
     IX.   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
 
           Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen von Vorstand und 
           Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie 
           Vorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers sind 
           ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten: 
 
 
           FRIWO AG 
           Frau Britta Wolff 
           Von-Liebig-Straße 11 
           48346 Ostbevern 
 
 
           Telefax: +49 2532 81-129 
           E-Mail: ir@friwo.de 
 
 
           Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden 
           nicht nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemacht. 
 
 
           Bis spätestens Mittwoch, den 18. April 2012, 24:00 Uhr, mit 
           Nachweis der Aktionärseigenschaft bei vorstehender Adresse 
           eingegangene und zugänglich zu machende Anträge und 
           Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens 
           des Aktionärs, einer Begründung - wenn diese nicht mehr als 
           5.000 Zeichen beträgt - und einer etwaigen Stellungnahme der 
           Verwaltung unter der Internetadresse 
 
           http://www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html 
           veröffentlicht. 
 
 
     X.    Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
           sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
           Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
           geschäftlichen Beziehungen der FRIWO AG zu einem verbundenen 
           Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
           Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf 
           die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen 
           verweigern, insbesondere, soweit die Auskunft auf der 
           Internetseite der Gesellschaft in der Hauptversammlung und 
           über mindestens sieben (7) Tage vor deren Beginn durchgängig 
           zugänglich ist. 
 
 
   Ostbevern, im März 2012 
 
   FRIWO AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
20.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    FRIWO AG 
                Von-Liebig-Straße 11 
                48346 Ostbevern 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@friwo.de 
Internet:       http://www.friwo.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
161424 20.03.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 20, 2012 10:16 ET (14:16 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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