DJ DGAP-HV: FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2012 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: FRIWO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
03.05.2012 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
20.03.2012 / 15:16
=--------------------------------------------------------------------
FRIWO AG
Ostbevern
Wertpapier-Kenn-Nr.: 620 110
ISIN: DE 0006201106
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG 2012
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein,
an der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG am Donnerstag, den
03. Mai 2012, um 10:00 Uhr
im Landhotel Hof Beverland, Schlichtenfelde 21, 48346 Ostbevern,
teilzunehmen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
FRIWO AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum
31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die
FRIWO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie
eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4
und 5, 315 Abs. 4 HGB
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
II. Unterlagen
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können vom Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
http://www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html
eingesehen werden. Sie liegen außerdem während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 20.020.000,00 EUR
und ist eingeteilt in 7.700.000 Stückaktien ohne Nennbetrag.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte damit 7.700.000 Stück.
IV. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von
ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres
Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
FRIWO AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung
beziehen, d.h. auf
Donnerstag, den 12. April 2012, 0:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag),
und muss der Gesellschaft bis spätestens am
Donnerstag, den 26. April 2012, 24:00 Uhr,
unter der o.g. Adresse zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung hat bis zum
Donnerstag, den 26. April 2012, 24:00 Uhr, unter o.g. Adresse
zu erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer sich fristgerecht angemeldet und den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes
einher. Insbesondere haben teilweise oder vollständige
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären bzw. den von ihnen
benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten
die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge
zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit
ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
V. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die den Nachweis des Anteilsbesitzes geführt
und sich fristgerecht angemeldet haben, können ihr Stimmrecht
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten
ihrer Wahl, ausüben lassen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung
ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den
von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern vertreten lassen möchten, finden für die
Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr.
5 WpHG auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder
Institutionen erteilt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
der Textform.
Sofern Vertreter von Aktionären gegenüber der Gesellschaft
ihre Bevollmächtigung nachzuweisen haben, also nicht der für
Kreditinstitute, geschäftsmäßig Handelnde und Vereinigungen
von Aktionären geltenden Ausnahmevorschrift des § 135 AktG
unterfallen, kann der Nachweis über die Bestellung eines
Bevollmächtigten per Post an die Anschrift FRIWO AG, c/o
Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637
München, per Telefax an die Telefax-Nummer +49 89 21027-289
und auch durch Übersendung per E-Mail an die E-Mail-Adresse
'vollmacht@haubrok-ce.de' erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden,
dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den
Nachweis an der Einlasskontrolle vorweist.
Der Nachweis sollte außer der Kopie der Vollmacht selbst bzw.
der Bestätigung, dass Vollmacht erteilt wurde, mindestens
Angaben über den Namen des Aktionärs und die Nummer der
Eintrittskarte sowie den Namen und den Wohnort des Vertreters
enthalten.
Für die Erteilung oder den Widerruf der Bevollmächtigung
gelten die vorstehend genannten Bedingungen entsprechend.
Für die Bevollmächtigung und Stimmrechtsausübung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen
gleichgestellten Personen gelten die speziellen Regelungen in
§ 135 AktG. Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter gelten die nachstehenden
Besonderheiten.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
VI. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 20, 2012 10:16 ET (14:16 GMT)
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, müssen sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet haben.
Die Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Soweit von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte beigefügt. Die
Vollmachten nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sind möglichst bis zum Montag, den 30. April
2012, 24:00 Uhr, an die unter Punkt V. Stimmrechtsvertretung
genannte Adresse postalisch, per Telefax oder E-Mail zu
übersenden.
VII. Ergänzungsanträge nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von
500.000,00 EUR des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen,
können in gleicher Weise wie gemäß § 122 Abs. 1 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis
zum Montag, den 02. April 2012, 24:00 Uhr, in schriftlicher
Form unter der Adresse FRIWO AG, Vorstand, Von-Liebig-Straße
11, 48346 Ostbevern, zugegangen sein.
Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der
Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
VIII. Informationen nach § 124a AktG
Die Internetseite der FRIWO AG, über die die Informationen
nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den
genannten Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
und 131 Abs. 1 AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:
http://www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html
IX. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie
Vorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers sind
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
FRIWO AG
Frau Britta Wolff
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
Telefax: +49 2532 81-129
E-Mail: ir@friwo.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden
nicht nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemacht.
Bis spätestens Mittwoch, den 18. April 2012, 24:00 Uhr, mit
Nachweis der Aktionärseigenschaft bei vorstehender Adresse
eingegangene und zugänglich zu machende Anträge und
Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens
des Aktionärs, einer Begründung - wenn diese nicht mehr als
5.000 Zeichen beträgt - und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter der Internetadresse
http://www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html
veröffentlicht.
X. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der FRIWO AG zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf
die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen
verweigern, insbesondere, soweit die Auskunft auf der
Internetseite der Gesellschaft in der Hauptversammlung und
über mindestens sieben (7) Tage vor deren Beginn durchgängig
zugänglich ist.
Ostbevern, im März 2012
FRIWO AG
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
20.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: FRIWO AG
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
Deutschland
E-Mail: ir@friwo.de
Internet: http://www.friwo.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
161424 20.03.2012
(END) Dow Jones Newswires
March 20, 2012 10:16 ET (14:16 GMT)
© 2012 Dow Jones News
