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DGAP-HV: JAXX SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: JAXX SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
JAXX SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2012 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
30.03.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   JAXX SE 
 
   Kiel 
 
   ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 24. Mai 2012 um 10.00 Uhr im 
   Hotel Kieler Yacht Club, Hindenburgufer 70 in 24105 Kiel 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Die Tagesordnung lautet wie folgt: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 mit 
           dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
           den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
           den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die 
           etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg zum Abschlussprüfer, 
           zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Umfirmierung; 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft in 
           mybet Holding SE umzufirmieren. 
 
 
           Die Gesellschaft hatte bereits im Januar bekannt gegeben, dass 
           sie ihre Beteiligungen rund um das Lotteriegeschäft mit 
           Ausnahme der spanischen Beteiligung veräußern wolle. Dieses 
           Lotteriegeschäft wird überwiegend unter der Marke 'JAXX' 
           vertrieben. Hintergrund der Veräußerung des Geschäfts mit der 
           Vermittlung von Lotterien ist die Fokussierung der 
           Unternehmensgruppe auf die Geschäftsbereiche Sportwetten, 
           Casino und Poker, die wesentlich von der Marke mybet getragen 
           werden. Die Gesellschaft will sich als Finanzholding mit 
           verschiedenen Beteiligungen im Glücksspielbereich künftig mit 
           ihrer eigenen Firmierung an ihrer Hauptbeteiligung 
           orientieren. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Die Firma der Gesellschaft soll in mybet Holding 
             SE geändert werden. 
 
 
       b)    § 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             '§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 
 
 
         (1)   Die Firma der Gesellschaft lautet 
 
 
               mybet Holding SE.' 
 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des 
           Bedingten Kapitals 2007/I sowie die Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Wandelschuldverschreibungen und Schaffung eines Bedingten 
           Kapitals 2012/I; Satzungsänderung 
 
 
           Die Wandelanleihe 2007/2011 ist Ende 2011 durch Rückzahlung 
           beendet worden, so dass das Bedingte Kapital 2007/I aufgehoben 
           werden kann, soweit es nicht für die Wandelanleihe 2008/2013 
           benötigt wird. Das Bedingte Kapital 2007/I beträgt nach der 
           Wandlung von Teilschuldverschreibungen noch EUR 2.971.018,00. 
           Hiervon werden nur bis zu EUR 40.690,00 noch für Wandlungen 
           aus der Wandelanleihe 2008/2013 benötigt. 
 
 
           Es soll ferner eine weitere Ermächtigung zur Ausgabe von 
           Wandelschuldverschreibungen sowie ein korrespondierendes 
           Bedingtes Kapital geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Das Bedingte Kapital 2007/I wird in Höhe von EUR 
             2.930.328,00 aufgehoben und § 5 Absatz 12, Satz 1 der 
             Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 40.690,00 
             durch Ausgabe von bis zu 40.690 auf den Namen lautende 
             nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht 
             (Bedingtes Kapital 2007/I).' 
 
 
       b) 
 
         (1)   Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 23. Mai 
               2016 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen 
               Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne 
               Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
               20.000.000,00 auszugeben und die 
               Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrechten 
               auszustatten, die den Erwerber nach näherer Maßgabe dieses 
               Beschlusses und der Anleihebedingungen berechtigen, Aktien 
               der Gesellschaft zu beziehen. Die Wandlungsrechte dürfen 
               sich auf bis zu 4.000.000 auf den Namen lautende 
               nennbetragslose Stückaktien der Gesellschaft im 
               rechnerischen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.000.000,00 
               beziehen. Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass im 
               Falle der Wandlung statt Aktien der Gesellschaft deren 
               Gegenwert in Geld gezahlt wird. Der Gegenwert entspricht 
               dabei nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem 
               rechnerischen Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der 
               Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren 
               Nachfolgesystem) während der letzten 10 Börsenhandelstage 
               vor Erklärung der Wandlung. Die Anleihebedingungen können 
               ferner vorsehen, dass die Wandelschuldverschreibungen 
               statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits 
               existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden 
               können. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass 
               die zur Bedienung der Wandlungsrechte erforderliche 
               bedingte Kapitalerhöhung gemäß dem Beschluss zu 
               Tagesordnungspunkt 6 lit. b)(5) in das Handelsregister der 
               Gesellschaft eingetragen wird. 
 
 
         (2)   Die Wandelschuldverschreibungen sind den 
               Aktionären der Gesellschaft im Rahmen ihres Bezugsrechts 
               zur Zeichnung anzubieten. Wandelschuldverschreibungen, die 
               nicht von bezugsberechtigten Aktionären erworben werden, 
               können vom Vorstand Investoren zur Zeichnung angeboten 
               werden. Die Wandelschuldverschreibungen können von einem 
               Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium übernommen 
               werden mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zum 
               Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich 
               aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem 
               Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. 
 
 
         (3)   Die Wandelschuldverschreibungen können mit oder 
               ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben und mit einer festen 
               oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. 
 
 
               Das Umtauschverhältnis von Wandelschuldverschreibungen in 
               auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft ergibt 
               sich aus der Division des Nennbetrags einer 
               Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten 
               Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie 
               der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch 
               durch Division des unter dem Nennbetrag einer 
               Teilschuldverschreibung liegenden Ausgabebetrags durch den 
               festgesetzten Wandlungspreis für eine neue auf den Namen 
               lautende Stückaktie der Gesellschaft ergeben. 
               Wandlungspreis und Umtauschverhältnis können in den 
               Wandelanleihebedingungen auch variabel, insbesondere in 
               Abhängigkeit von der Kursentwicklung der Aktie, während 
               der Laufzeit festgesetzt werden. Das Umtauschverhältnis 
               kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden. 
               Etwaige Spitzen werden in Geld ausgeglichen. 
 
 
               Der festzusetzende Wandlungspreis für eine 
               Wandelschuldverschreibung muss - auch bei einem variablen 
               Umtauschverhältnis oder Wandlungspreis - mindestens 80 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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