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DGAP-HV: JAXX SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: JAXX SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: JAXX SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
JAXX SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2012 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
30.03.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   JAXX SE 
 
   Kiel 
 
   ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 24. Mai 2012 um 10.00 Uhr im 
   Hotel Kieler Yacht Club, Hindenburgufer 70 in 24105 Kiel 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Die Tagesordnung lautet wie folgt: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 mit 
           dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
           den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
           den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die 
           etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg zum Abschlussprüfer, 
           zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Umfirmierung; 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft in 
           mybet Holding SE umzufirmieren. 
 
 
           Die Gesellschaft hatte bereits im Januar bekannt gegeben, dass 
           sie ihre Beteiligungen rund um das Lotteriegeschäft mit 
           Ausnahme der spanischen Beteiligung veräußern wolle. Dieses 
           Lotteriegeschäft wird überwiegend unter der Marke 'JAXX' 
           vertrieben. Hintergrund der Veräußerung des Geschäfts mit der 
           Vermittlung von Lotterien ist die Fokussierung der 
           Unternehmensgruppe auf die Geschäftsbereiche Sportwetten, 
           Casino und Poker, die wesentlich von der Marke mybet getragen 
           werden. Die Gesellschaft will sich als Finanzholding mit 
           verschiedenen Beteiligungen im Glücksspielbereich künftig mit 
           ihrer eigenen Firmierung an ihrer Hauptbeteiligung 
           orientieren. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Die Firma der Gesellschaft soll in mybet Holding 
             SE geändert werden. 
 
 
       b)    § 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             '§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 
 
 
         (1)   Die Firma der Gesellschaft lautet 
 
 
               mybet Holding SE.' 
 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des 
           Bedingten Kapitals 2007/I sowie die Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Wandelschuldverschreibungen und Schaffung eines Bedingten 
           Kapitals 2012/I; Satzungsänderung 
 
 
           Die Wandelanleihe 2007/2011 ist Ende 2011 durch Rückzahlung 
           beendet worden, so dass das Bedingte Kapital 2007/I aufgehoben 
           werden kann, soweit es nicht für die Wandelanleihe 2008/2013 
           benötigt wird. Das Bedingte Kapital 2007/I beträgt nach der 
           Wandlung von Teilschuldverschreibungen noch EUR 2.971.018,00. 
           Hiervon werden nur bis zu EUR 40.690,00 noch für Wandlungen 
           aus der Wandelanleihe 2008/2013 benötigt. 
 
 
           Es soll ferner eine weitere Ermächtigung zur Ausgabe von 
           Wandelschuldverschreibungen sowie ein korrespondierendes 
           Bedingtes Kapital geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Das Bedingte Kapital 2007/I wird in Höhe von EUR 
             2.930.328,00 aufgehoben und § 5 Absatz 12, Satz 1 der 
             Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 40.690,00 
             durch Ausgabe von bis zu 40.690 auf den Namen lautende 
             nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht 
             (Bedingtes Kapital 2007/I).' 
 
 
       b) 
 
         (1)   Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 23. Mai 
               2016 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen 
               Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne 
               Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
               20.000.000,00 auszugeben und die 
               Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrechten 
               auszustatten, die den Erwerber nach näherer Maßgabe dieses 
               Beschlusses und der Anleihebedingungen berechtigen, Aktien 
               der Gesellschaft zu beziehen. Die Wandlungsrechte dürfen 
               sich auf bis zu 4.000.000 auf den Namen lautende 
               nennbetragslose Stückaktien der Gesellschaft im 
               rechnerischen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.000.000,00 
               beziehen. Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass im 
               Falle der Wandlung statt Aktien der Gesellschaft deren 
               Gegenwert in Geld gezahlt wird. Der Gegenwert entspricht 
               dabei nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem 
               rechnerischen Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der 
               Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren 
               Nachfolgesystem) während der letzten 10 Börsenhandelstage 
               vor Erklärung der Wandlung. Die Anleihebedingungen können 
               ferner vorsehen, dass die Wandelschuldverschreibungen 
               statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits 
               existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden 
               können. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass 
               die zur Bedienung der Wandlungsrechte erforderliche 
               bedingte Kapitalerhöhung gemäß dem Beschluss zu 
               Tagesordnungspunkt 6 lit. b)(5) in das Handelsregister der 
               Gesellschaft eingetragen wird. 
 
 
         (2)   Die Wandelschuldverschreibungen sind den 
               Aktionären der Gesellschaft im Rahmen ihres Bezugsrechts 
               zur Zeichnung anzubieten. Wandelschuldverschreibungen, die 
               nicht von bezugsberechtigten Aktionären erworben werden, 
               können vom Vorstand Investoren zur Zeichnung angeboten 
               werden. Die Wandelschuldverschreibungen können von einem 
               Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium übernommen 
               werden mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zum 
               Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich 
               aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem 
               Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. 
 
 
         (3)   Die Wandelschuldverschreibungen können mit oder 
               ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben und mit einer festen 
               oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. 
 
 
               Das Umtauschverhältnis von Wandelschuldverschreibungen in 
               auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft ergibt 
               sich aus der Division des Nennbetrags einer 
               Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten 
               Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie 
               der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch 
               durch Division des unter dem Nennbetrag einer 
               Teilschuldverschreibung liegenden Ausgabebetrags durch den 
               festgesetzten Wandlungspreis für eine neue auf den Namen 
               lautende Stückaktie der Gesellschaft ergeben. 
               Wandlungspreis und Umtauschverhältnis können in den 
               Wandelanleihebedingungen auch variabel, insbesondere in 
               Abhängigkeit von der Kursentwicklung der Aktie, während 
               der Laufzeit festgesetzt werden. Das Umtauschverhältnis 
               kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden. 
               Etwaige Spitzen werden in Geld ausgeglichen. 
 
 
               Der festzusetzende Wandlungspreis für eine 
               Wandelschuldverschreibung muss - auch bei einem variablen 
               Umtauschverhältnis oder Wandlungspreis - mindestens 80 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

Prozent des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien - 
               Schlusskurs im elektronischen Börsenhandelssystem XETRA 
               oder einem Nachfolgesystem - an den zehn Handelstagen vor 
               dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die 
               Begebung der Wandelschuldverschreibungen, jedoch nicht 
               weniger als EUR 1,00 betragen. 
 
 
               Die Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen können 
               auch eine Options- bzw. eine Wandlungspflicht zum Ende der 
               Laufzeit oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, zum 
               Ende der Laufzeit den Inhabern ganz oder teilweise 
               anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der 
               Gesellschaft zu gewähren. 
 
 
               Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats unter Beachtung der in dieser Ermächtigung 
               festgelegten Grundsätze die weiteren Anleihebedingungen 
               sowie die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und 
               Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen, 
               insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und 
               Stückelung, Wandlungspreis und Wandlungszeitraum. 
 
 
         (4)   Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 
               4.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 Stück 
               neuen auf den Namen lautenden Stückaktien zur Bedienung 
               von Bezugsansprüchen aus ausgeübten Wandlungsrechten an 
               die Berechtigten der gemäß dem zu Tagesordnungspunkt 6 
               lit. b)(1) gefassten Beschluss auszugebenden 
               Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht. Die bedingte 
               Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die 
               Inhaber von Wandelschuldverschreibungen von ihren 
               Wandlungsrechten auf Umtausch in Aktien Gebrauch machen. 
               Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, 
               in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, 
               am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
               Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
               bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
               festzulegen. 
 
 
               Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 der 
               Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des 
               bedingten Kapitals anzupassen. 
 
 
         (5)   § 5 der Satzung wird um einen neuen Absatz 17 
               erweitert: 
 
 
               '(17) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 
               4.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 auf den 
               Namen lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien) 
               bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Die bedingte 
               Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie 
               Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, die von der 
               Gesellschaft aufgrund der zu Tagesordnungspunkt 6 der 
               Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 beschlossenen 
               Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren Wandlungsrechten 
               auf Umtausch in neue Aktien Gebrauch machen und soweit 
               nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur 
               Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen von 
               Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung 
               von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. 
               Wandelschuldverschreibungen, die nicht von 
               bezugsberechtigten Aktionären erworben werden, können vom 
               Vorstand Investoren zur Zeichnung angeboten werden. Die 
               Wandelschuldverschreibungen können von einem 
               Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium übernommen 
               werden mit der Maßgabe, dass sie nach Weisung des 
               Vorstands ausschließlich von den Berechtigten erworben 
               werden können. Der Vorstand ist mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich 
               aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem 
               Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird 
               ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
               Anleihebedingungen sowie die weiteren Einzelheiten der 
               Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen 
               festzusetzen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit 
               und Stückelung, Wandlungspreis und Wandlungszeitraum. Der 
               Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend 
               der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 
               anzupassen.' 
 
 
 
 
   Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 
 
   Über den Bezugsrechtsausschluss bezüglich des Bedingten Kapitals 
   2012/I - Punkt 6 der Tagesordnung - erstattet der Vorstand gem. § 203 
   Abs. 2 und § 186 Abs. 4 AktG folgenden Bericht: 
 
   Das Bezugsrecht soll ausschließlich für Spitzenbeträge, die sich 
   aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, ausgeschlossen werden 
   können, um die Abwicklung einer Wandelschuldverschreibung mit einem 
   grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre zu erleichtern. Der Wert 
   solcher Spitzenbeträge für den einzelnen Aktionär ist im Verhältnis 
   zum Aufwand einer Emissionsdurchführung der Wandelschuldverschreibung 
   ohne einen Ausschluss der Spitzenbeträge gering. Der Ausschluss des 
   Bezugsrechts dient in diesem Fall also der Erleichterung der 
   Durchführung und ist unter Praktikabilitätsgesichtspunkten sinnvoll. 
 
   Der Vorstand erachtet es in der aktuellen unbeständigen Situation am 
   Finanz- und Aktienmarkt als unbedingt erforderlich, dem Unternehmen 
   neben Kapitalerhöhungen auf Basis eines genehmigten Kapitals auch 
   weitere Finanzierungsquellen zu erschließen bzw. offenzuhalten. Die 
   Platzierung einer Wandelanleihe - wie bereits mehrmals erfolgreich 
   umgesetzt - kann eine alternative Finanzierung des Unternehmens 
   sicherstellen, insbesondere in Zeiten eines möglicherweise versperrten 
   Zugangs zum Aktienmarkt. Denn die Wandelanleihe ist als alternatives 
   Finanzinstrument vielschichtiger als Aktien, bietet eine Verzinsung 
   und damit für die Gesellschaft die Möglichkeit, einen zusätzlichen 
   Investorenkreis erschließen zu können. 
 
   Die Gesellschaft benötigt insbesondere unter den erschwerten 
   regulatorischen Rahmenbedingungen ein hohes Maß an Flexibilität, um 
   sich den ständig wechselnden Marktbedingungen auch im Hinblick auf die 
   Finanzierung von Akquisitionen stellen zu können. Die in der 
   Vergangenheit umgesetzten Kapitalmaßnahmen zeigen, dass der Vorstand 
   mit Umsicht und unter größtmöglicher Beachtung der Aktionärsinteressen 
   die Zukunft der Gesellschaft auf eine breitere und sichere Basis 
   stellt. Die Gesellschaft will die neuen Geschäftsmöglichkeiten nach 
   ersten Liberalisierungen im Glücksspielmarkt in Deutschland ebenso 
   nutzen, wie Investitionen in Geschäftsfelder, die nicht von der 
   regulatorischen Entwicklung in Deutschland abhängig sind und auch 
   künftig von zentraler Bedeutung sein werden. 
 
     7.    Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der 
           bedingten Kapitalia 1999/III, 2000/I, 2005/I sowie 2006/I; 
           Satzungsänderung 
 
 
           Die bedingten Kapitalia 1999/III, 2000/I, 2005/I und 2006/I 
           dienen der Ausgabe von Bezugsaktien aus 
           Mitarbeiteroptionsprogrammen. Die bedingten Kapitalia werden 
           nach dem Erlöschen bzw. Verfall von Optionsrechten nicht mehr 
           im bestehenden Umfang benötigt und sollen daher entsprechend 
           angepasst werden. 
 
 
       a)    Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 
             20.08.1999 ist das Grundkapital um EUR 240.000,00 bedingt 
             erhöht worden (Bedingtes Kapital 1999/III). Nach Ausgabe von 
             Bezugsaktien und Ausübung von Bezugsrechten beträgt das 
             Bedingte Kapital 1999/III noch EUR 44.233,00. Die 
             Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen ist am 
             19.08.2004 erloschen, so dass nur noch bereits ausgegebene 
             Aktienoptionen ausgeübt werden können. Diese beziehen sich 
             auf den Bezug von bis zu 28.365 Stückaktien im rechnerischen 
             Nennwert von EUR 28.365,00 der Gesellschaft. 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
             das Bedingte Kapital 1999/III in Höhe von EUR 15.868,00 
             aufzuheben sowie § 5 Absatz 8, Satz 1 der Satzung wie folgt 
             neu zu fassen: 
 
 
             'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 28.365,00 
             bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1999/III).' 
 
 
       b)    Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 
             09.05.2000 ist das Grundkapital um EUR 210.000,00 bedingt 
             erhöht worden (Bedingtes Kapital 2000/I). Nach Ausgabe von 
             Bezugsaktien und Ausübung von Bezugsrechten beträgt das 
             Bedingte Kapital 2000/I noch EUR 23.940,00. Die Ermächtigung 
             zur Ausgabe von Aktienoptionen ist am 08.05.2005 erloschen, 
             so dass nur noch bereits ausgegebene Aktienoptionen ausgeübt 
             werden können. Diese beziehen sich auf den Bezug von bis zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

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