DGAP-HV: Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
09.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
30.03.2012 / 15:14
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Softing AG
Haar
ISIN DE0005178008
ISIN DE000A1ML6U0
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
ein, die
am Mittwoch, den 09. Mai 2012, um 10:00 Uhr,
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.,
Lazarettstraße 33, 80636 München, stattfindet.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses,
des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen
hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der
Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den
Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den
Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der
Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der Softing AG,
Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar bei München, Deutschland,
zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.softing.com/hauptversammlung
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls
zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 4.466.013,07
a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1.522.043,46 zur
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,27 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden
und
b) den verbleibenden Teilbetrag von EUR 2.943.969,61
sowie den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf
eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 10. Mai 2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 wurde per
Beschlussfassung der Hauptversammlung am 20. Mai 2011 vertagt
und soll nun zur Abstimmung gestellt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 wurde per
Beschlussfassung der Hauptversammlung am 20. Mai 2011 vertagt
und soll nun zur Abstimmung gestellt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
7. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8,
80636 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
8. Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben
zur Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss
Im Anhang des Jahresabschlusses einer börsennotierten
Aktiengesellschaft sind neben der Angabe der den
Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
gewährten Gesamtbezüge zusätzliche Angaben im Hinblick auf die
jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte Vergütung nach
näherer Maßgabe von § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB
erforderlich. Entsprechendes gilt nach §§ 315a Abs. 1, 314
Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB für den
Konzernanhang.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine
Veröffentlichung der Individualbezüge zu stark in die
geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses der Gesellschaft unterbleiben die in § 285
Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB bzw. §§ 315a Abs. 1, 314
Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben.
Dieser Beschluss gilt für die Geschäftsjahre 2012 bis
einschließlich 2016.
9. Beschlussfassung über die Erneuerung der
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
1. Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31.
Mai 2010 erteilte Ermächtigung des Vorstands, bis zum Ablauf
des 30. Mai 2015 eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % des
Grundkapitals zu erwerben, wird mit Wirkung zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens des neuen Ermächtigungsbeschlusses unter
Ziff. 2. aufgehoben.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der
Gesellschaft zu erwerben und eigene Aktien in Pfand zu
nehmen. Die Ermächtigung ist auf eigene Aktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 %
beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen,
einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt
bis zum 08. Mai 2017.
3. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels
eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten
öffentlichen Kaufangebots.
a) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der
von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse
während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb
der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs
(XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für
Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über-
oder unterschreiten.
b) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches
Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der
gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag
der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 %
über- oder unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere
Bedingungen vorsehen.
4. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 30, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
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