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DGAP-HV: Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
30.03.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Softing AG 
 
   Haar 
 
   ISIN DE0005178008 
   ISIN DE000A1ML6U0 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   ein, die 
 
   am Mittwoch, den 09. Mai 2012, um 10:00 Uhr, 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., 
   Lazarettstraße 33, 80636 München, stattfindet. 
 
   Tagesordnung der Hauptversammlung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses, 
           des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 
           315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
           Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
           Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
           börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem 
           Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
           Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
           zugänglich zu machen. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der 
           Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Softing AG, 
           Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar bei München, Deutschland, 
           zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite 
           der Gesellschaft unter http://www.softing.com/hauptversammlung 
           zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
           zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
           Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 4.466.013,07 
 
 
       a)    einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1.522.043,46 zur 
             Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,27 je 
             dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden 
 
 
 
           und 
 
 
       b)    den verbleibenden Teilbetrag von EUR 2.943.969,61 
             sowie den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf 
             eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue 
             Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
           Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 10. Mai 2012. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 
 
 
           Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 wurde per 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung am 20. Mai 2011 vertagt 
           und soll nun zur Abstimmung gestellt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 
 
 
           Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 wurde per 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung am 20. Mai 2011 vertagt 
           und soll nun zur Abstimmung gestellt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8, 
           80636 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben 
           zur Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss 
 
 
           Im Anhang des Jahresabschlusses einer börsennotierten 
           Aktiengesellschaft sind neben der Angabe der den 
           Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
           gewährten Gesamtbezüge zusätzliche Angaben im Hinblick auf die 
           jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte Vergütung nach 
           näherer Maßgabe von § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB 
           erforderlich. Entsprechendes gilt nach §§ 315a Abs. 1, 314 
           Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB für den 
           Konzernanhang. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine 
           Veröffentlichung der Individualbezüge zu stark in die 
           geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses der Gesellschaft unterbleiben die in § 285 
           Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB bzw. §§ 315a Abs. 1, 314 
           Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben. 
           Dieser Beschluss gilt für die Geschäftsjahre 2012 bis 
           einschließlich 2016. 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die Erneuerung der 
           Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien 
           gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       1.    Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. 
             Mai 2010 erteilte Ermächtigung des Vorstands, bis zum Ablauf 
             des 30. Mai 2015 eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % des 
             Grundkapitals zu erwerben, wird mit Wirkung zum Zeitpunkt 
             des Wirksamwerdens des neuen Ermächtigungsbeschlusses unter 
             Ziff. 2. aufgehoben. 
 
 
       2.    Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der 
             Gesellschaft zu erwerben und eigene Aktien in Pfand zu 
             nehmen. Die Ermächtigung ist auf eigene Aktien mit einem 
             rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % 
             beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, 
             einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt 
             bis zum 08. Mai 2017. 
 
 
       3.    Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels 
             eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten 
             öffentlichen Kaufangebots. 
 
 
         a)    Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der 
               von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse 
               während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb 
               der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs 
               (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für 
               Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- 
               oder unterschreiten. 
 
 
         b)    Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches 
               Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der 
               gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
               durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter 
               Wertpapierbörse an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag 
               der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % 
               über- oder unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere 
               Bedingungen vorsehen. 
 
 
 
       4.    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 

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March 30, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
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