DGAP-HV: SFC Energy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
09.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
02.04.2012 / 15:16
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SFC ENERGY AG
Brunnthal
- ISIN DE0007568578 -
- WKN 756857 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, dem 9. Mai 2012, um 10.00 Uhr,
im Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
SFC Energy AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für
die SFC Energy AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011
mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des
Berichts des Aufsichtsrats
Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da
sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der
vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten
Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die
weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der
Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen
ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten
Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die
Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 bestellt.
b) Die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
für das Geschäftsjahr 2012 bestellt, sofern diese
durchgeführt wird.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. Beschlussfassung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG setzt sich nach § 10 Abs. 1
Satz 1 der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
Aktiengesetz (AktG) aus drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind. § 1 DrittelbG findet keine
Anwendung.
Die Aufsichtsratsmandate der Herren Dr. Rolf Bartke, David
Morgan und Dr. Jens Thomas Müller enden turnusgemäß mit
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2012.
Hiernach sind drei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die folgenden Personen
gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung i.V.m. § 102 AktG für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2016 beschließen wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
wählen:
Herrn Dr. Jens Thomas Müller, Dipl.-Chemiker;
Produktionsleiter (COO) bei XOLUTION GmbH, München
Der Aufsichtsrat folgt insoweit dem gemäß § 100
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG unterbreiteten Vorschlag des
Aktionärs HPE PRO Institutional Fund B.V., Amsterdam,
Niederlande, der mehr als 25 % der Stimmrechte an der SFC
Energy AG hält.
Herr Dr. Jens Thomas Müller hat die nachfolgend
aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in weiteren
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Beirats der ZenoTrack GmbH,
Wien, Österreich
- Mitglied des Aufsichtsrats der MIT Munich
Industrial Technologies AG, Unterhaching
- Mitglied des Aufsichtsrats der ST Holding AG,
Unterhaching
Herrn Tim van Delden, Chief Investment Officer bei Holland
Private Equity B.V., Amsterdam
Herr Tim van Delden hat die nachfolgend
aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in weiteren
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Verwaltungsrats der Synova S.a.,
Ecublens, Schweiz
- Mitglied des Aufsichtsrats der Hess AG,
Villingen-Schwenningen
Herrn David Morgan, Vorsitzender des internationalen Beirats
von Conduit Ventures Ltd, Kent, UK
Herr David Morgan hat die nachfolgend
aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in weiteren
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Nicht geschäftsführendes Mitglied des
Verwaltungsrats der Nord Gold N.V., Amsterdam,
Niederlande
- Nicht geschäftsführendes Mitglied des
Verwaltungsrats der Hargreaves Services plc, Durham, UK
- Vorsitzender und nicht geschäftsführendes
Mitglied des Verwaltungsrats der Econic Technologies
Ltd, London, UK
- Nicht geschäftsführendes Mitglied des
Verwaltungsrats der PhosphonicS Ltd, Abingdon, UK
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Von den vorgeschlagenen Personen qualifiziert sich
insbesondere Herr David Morgan aufgrund seiner langjährigen
Berufserfahrung als englischer Wirtschaftsprüfer und seiner
langjährigen Tätigkeit im Bereich der Unternehmensfinanzen als
unabhängiger Finanzexperte i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG. Dem
Aufsichtsrat gehören nach seiner Auffassung ausschließlich
Mitglieder an, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung
der Aufgaben in einem international tätigen Unternehmen
erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
Erfahrungen verfügen.
Dem Votum des Aufsichtsrats in seiner jetzigen Zusammensetzung
folgend, beabsichtigen Herr Tim van Delden, für den
Aufsichtsratsvorsitz und Herr David Morgan für den
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur
Erweiterung des Unternehmensgegenstandes
Nach § 2 Abs. 1 der Satzung ist der Unternehmensgegenstand der
SFC Energy AG auf Energieversorgungssysteme und deren
Komponenten 'für netzunabhängige Geräte' beschränkt. Die
Beschränkung auf 'netzunabhängige Geräte' schränkt nach
Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat den Spielraum der
Gesellschaft bei möglichen Akquisitionen unnötig ein und wird
der strategischen Ausrichtung der SFC Energy AG als
Systemanbieter von kompletten Energieversorgungslösungen - ob
netzabhängig oder netzunabhängig - nicht gerecht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Abs. 1 der
Satzung wie folgt neu zu fassen:
'Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung,
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