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DGAP-HV: SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SFC Energy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
02.04.2012 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SFC ENERGY AG 
 
   Brunnthal 
 
   - ISIN DE0007568578 - 
   - WKN 756857 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Mittwoch, dem 9. Mai 2012, um 10.00 Uhr, 
 
   im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
   Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           SFC Energy AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für 
           die SFC Energy AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 
           mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 
           § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da 
           sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der 
           vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten 
           Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die 
           weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der 
           Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen 
           ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten 
           Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die 
           Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
           Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Die Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum 
             Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2012 bestellt. 
 
 
       b)    Die Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer 
             für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
             für das Geschäftsjahr 2012 bestellt, sofern diese 
             durchgeführt wird. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG setzt sich nach § 10 Abs. 1 
           Satz 1 der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           Aktiengesetz (AktG) aus drei Mitgliedern zusammen, die von der 
           Hauptversammlung zu wählen sind. § 1 DrittelbG findet keine 
           Anwendung. 
           Die Aufsichtsratsmandate der Herren Dr. Rolf Bartke, David 
           Morgan und Dr. Jens Thomas Müller enden turnusgemäß mit 
           Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2012. 
           Hiernach sind drei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die folgenden Personen 
           gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung i.V.m. § 102 AktG für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
           2016 beschließen wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
           wählen: 
 
 
             Herrn Dr. Jens Thomas Müller, Dipl.-Chemiker; 
             Produktionsleiter (COO) bei XOLUTION GmbH, München 
 
 
               Der Aufsichtsrat folgt insoweit dem gemäß § 100 
               Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG unterbreiteten Vorschlag des 
               Aktionärs HPE PRO Institutional Fund B.V., Amsterdam, 
               Niederlande, der mehr als 25 % der Stimmrechte an der SFC 
               Energy AG hält. 
 
 
               Herr Dr. Jens Thomas Müller hat die nachfolgend 
               aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in weiteren 
               Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
               Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           -     Mitglied des Beirats der ZenoTrack GmbH, 
                 Wien, Österreich 
 
 
           -     Mitglied des Aufsichtsrats der MIT Munich 
                 Industrial Technologies AG, Unterhaching 
 
 
           -     Mitglied des Aufsichtsrats der ST Holding AG, 
                 Unterhaching 
 
 
 
 
             Herrn Tim van Delden, Chief Investment Officer bei Holland 
             Private Equity B.V., Amsterdam 
 
 
               Herr Tim van Delden hat die nachfolgend 
               aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in weiteren 
               Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
               Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           -     Mitglied des Verwaltungsrats der Synova S.a., 
                 Ecublens, Schweiz 
 
 
           -     Mitglied des Aufsichtsrats der Hess AG, 
                 Villingen-Schwenningen 
 
 
 
 
             Herrn David Morgan, Vorsitzender des internationalen Beirats 
             von Conduit Ventures Ltd, Kent, UK 
 
 
               Herr David Morgan hat die nachfolgend 
               aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in weiteren 
               Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
               Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           -     Nicht geschäftsführendes Mitglied des 
                 Verwaltungsrats der Nord Gold N.V., Amsterdam, 
                 Niederlande 
 
 
           -     Nicht geschäftsführendes Mitglied des 
                 Verwaltungsrats der Hargreaves Services plc, Durham, UK 
 
 
           -     Vorsitzender und nicht geschäftsführendes 
                 Mitglied des Verwaltungsrats der Econic Technologies 
                 Ltd, London, UK 
 
 
           -     Nicht geschäftsführendes Mitglied des 
                 Verwaltungsrats der PhosphonicS Ltd, Abingdon, UK 
 
 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Von den vorgeschlagenen Personen qualifiziert sich 
           insbesondere Herr David Morgan aufgrund seiner langjährigen 
           Berufserfahrung als englischer Wirtschaftsprüfer und seiner 
           langjährigen Tätigkeit im Bereich der Unternehmensfinanzen als 
           unabhängiger Finanzexperte i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG. Dem 
           Aufsichtsrat gehören nach seiner Auffassung ausschließlich 
           Mitglieder an, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung 
           der Aufgaben in einem international tätigen Unternehmen 
           erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen 
           Erfahrungen verfügen. 
 
 
           Dem Votum des Aufsichtsrats in seiner jetzigen Zusammensetzung 
           folgend, beabsichtigen Herr Tim van Delden, für den 
           Aufsichtsratsvorsitz und Herr David Morgan für den 
           stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur 
           Erweiterung des Unternehmensgegenstandes 
 
 
           Nach § 2 Abs. 1 der Satzung ist der Unternehmensgegenstand der 
           SFC Energy AG auf Energieversorgungssysteme und deren 
           Komponenten 'für netzunabhängige Geräte' beschränkt. Die 
           Beschränkung auf 'netzunabhängige Geräte' schränkt nach 
           Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat den Spielraum der 
           Gesellschaft bei möglichen Akquisitionen unnötig ein und wird 
           der strategischen Ausrichtung der SFC Energy AG als 
           Systemanbieter von kompletten Energieversorgungslösungen - ob 
           netzabhängig oder netzunabhängig - nicht gerecht. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Abs. 1 der 
           Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
 
             'Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, 

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April 02, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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