DGAP-HV: elexis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.05.2012 in Wenden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
03.04.2012 / 15:07
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elexis AG
Wenden
WKN: 508 500
ISIN: DE 000 508 500 5
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
der elexis AG ein.
Sie findet statt
am Mittwoch, den 16. Mai 2012, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG Automation GmbH,
Industriestraße 1, 57482 Wenden (bei Olpe).
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die elexis AG und den elexis-Konzern
beinhaltend den erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.elexis.de/Investor Relation eingesehen werden. Abschriften
dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen
kostenlos erteilt. Ferner werden sie in der Hauptversammlung
zugänglich sein.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der elexis AG für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.890.204,12
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende für das EUR 2.484.000,00
Geschäftsjahr 2011 von EUR 0,27 je
dividendenberechtigter Stückaktie
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 406.204,12
Bilanzgewinn EUR 2.890.204,12
Die Dividende soll am 18. Mai 2012 ausgezahlt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das am 31.
Dezember 2012 endende Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser nimmt auch die
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor,
sofern eine solche erfolgt.
6. Beschlussfassung über einen Verzicht auf die
individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung im
Jahres- und Konzernabschluss
Durch das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen
(VorStOG) vom 3. August 2005 wurde bei börsennotierten
Aktiengesellschaften eine grundsätzliche Verpflichtung zur
individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung
eingeführt. Nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 und §
314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB hat diese
Offenlegung grundsätzlich im Anhang des Jahresabschlusses und
im Konzernanhang zu erfolgen.
Gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die
Hauptversammlung jedoch beschließen, dass diese Angaben
unterbleiben (Opt-Out). Ein solcher Beschluss kann höchstens
für fünf Jahre gefasst werden und bedarf einer Mehrheit von
mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB
und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB
unterbleiben für die Jahres- und Konzernabschlüsse der
Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2012 bis einschließlich
2016, längstens jedoch bis zum 15. Mai 2017.
7. Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat gemäß §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG,
§§ 4 Abs. 1 und 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG sowie § 9 Abs. 1 der
Satzung ab Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
entscheidet, d.h. ab Beendigung dieser Hauptversammlung, aus
sechs Mitgliedern zu bestehen, von denen vier von der
Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern nach den
Bestimmungen des DrittelbG gewählt werden. Die Amtszeit der
gegenwärtigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der diesjährigen
Hauptversammlung. Ebenso wird mit der Wahl neuer
Aufsichtsratsmitglieder die Amtszeit der am 24. August 2011
gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß 104
Abs. 5 AktG enden. Der Aufsichtsrat ist deshalb insgesamt neu
zu besetzen.
Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge für die von
ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder des
derzeitigen Aufsichtsrats der Gesellschaft als Vertreter der
Aktionäre für den Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zu wählen:
1. Herrn Ullrich Harnacke, Geschäftsführer einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mönchengladbach, kein
Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder
vergleichbaren Aufsichtsgremiums.
2. Herrn Dr. Kay Mayland, Diplom-Ingenieur,
Unternehmensberater, Rösrath, ehemaliges Mitglied der
Geschäftsführung der SMS GmbH, Mitglied folgender gesetzlich
zu bildender Aufsichtsräte bzw. Mitglied in folgenden
vergleichbaren Aufsichtsgremien:
SMS Siemag AG
Demag Cranes und Components GmbH
3. Herrn Dr. Joachim Schönbeck, Diplom-Ingenieur,
Krefeld, Mitglied der Geschäftsführung der SMS GmbH;
Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte
bzw. Mitglied in folgenden vergleichbaren Aufsichtsgremien:
SMS Siemag AG
SMS Concast AG, Zürich/Schweiz (Präsident)
4. Herrn Eckhard Schulte, Diplom-Finanzwirt,
Hilchenbach, Mitglied der Geschäftsführung der SMS GmbH,
Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte
bzw. Mitglied in folgenden vergleichbaren Aufsichtsgremien:
SMS Meer GmbH
8. Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und
Satzungsänderung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 15 der
Satzung eine fixe und variable Vergütung.
Die Satzung der elexis AG soll in § 15 hinsichtlich der
Vergütungsstruktur neu gefasst werden. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 wie folgt neu zu fassen:
'§ 15
Vergütung
(1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste
jährliche Vergütung in Höhe von 12.000,00 Euro.
(2) Zusätzlich erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrats jährlich eine erfolgsorientierte Vergütung,
die sich aus dem Jahresergebnis des Konzernabschlusses der
Gesellschaft vor Steuern und Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte im Rahmen von Unternehmenskäufen (EBTA) im
Verhältnis zu dem sich aus dem Konzernabschluss der
Gesellschaft ergebenden Umsatz ermittelt. Die
erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
beträgt pro vollständig erreichtem Prozentpunkt EBTA im
Verhältnis zum Umsatz 1.200,00 Euro, maximal jedoch
12.000,00 Euro pro Aufsichtsratsmitglied.
(3) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
Zweifache, der stellvertretende Vorsitzende das
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