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DGAP-HV: Schwabenverlag Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Schwabenverlag Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schwabenverlag Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Schwabenverlag Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.05.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.04.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Schwabenverlag Aktiengesellschaft 
 
   Ostfildern 
 
   Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 
   ISIN: DE 0007217507 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
   14. Mai 2012, um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr) 
 
   im Tagungszentrum Hohenheim 
   Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart 
   Paracelsusstraße 91, 70599 Stuttgart 
 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des 
           zusammengefassten Lageberichts für die Schwabenverlag 
           Aktiengesellschaft und den Schwabenverlag-Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31.12.2011 abgelaufene 
           Geschäftsjahr 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gemäß §§ 171, 172 
           Aktiengesetz (AktG) gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           nach § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung 
           keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfer 
           Diplom-Kaufmann Rolf Bauer, Stuttgart, und Diplom-Kaufmann 
           Andreas Sautter, Stuttgart, zu Abschlussprüfern und 
           Konzernabschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   I. 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
     a)    Teilnahmeberechtigung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die 
           Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen 
           und bedarf der Textform. 
 
 
           Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen. 
           Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder 
           englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
           Instituts über den Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) 
           erforderlich. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den 
           Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
           also auf den Beginn des 23. April 2012 ('Nachweisstichtag'), 
           beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
           Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
           Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur 
           Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Der Nachweisstichtag 
           hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
           Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag 
           veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
           Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
           Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
           und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der 
           Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne 
           Bedeutung. 
 
 
           Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der 
           Gesellschaft bis spätestens 7. Mai 2012 (24:00 Uhr) unter 
           folgender Adresse zugehen: 
 
 
   Schwabenverlag AG 
   - Vorstand - 
   Senefelderstraße 12 
   73760 Ostfildern 
   Fax: +49 711 4406-101 
   E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de 
 
     b)    Hinweise zur Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende 
           Bank, eine Aktionärsvereinigung, den von der Gesellschaft 
           benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine 
           andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall 
           sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und der 
           Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Wenn weder ein 
           Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
           nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
           bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr 
           Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft der Textform. Bei der Bevollmächtigung von 
           Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 
           135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten 
           die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
           Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis 
           der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der 
           Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder 
           den Nachweis der Gesellschaft in Textform unter der folgenden 
           Adresse (auch elektronisch) übermitteln: 
 
 
   Schwabenverlag AG 
   - Vorstand - 
   Senefelderstraße 12 
   73760 Ostfildern 
   Fax: +49 711 4406-101 
   E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de 
 
           Vollmachtserteilungen sind auch während der 
           Hauptversammlung möglich. Dafür können die Aktionäre die 
           Formulare verwenden, die auf der Rückseite der zugesandten 
           Einritts-/Stimmkarten aufgedruckt sind. 
 
 
     c)    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
 
           Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, Vollmachten an die 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu 
           erteilen. Diesen müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen 
           für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
           Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
           abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen 
           ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an die von 
           der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf 
           sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der 
           Hauptversammlung in Textform erteilt werden. Die Aktionäre 
           werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an 
           die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das 
           entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der 
           Eintrittskarte abgedruckt ist. 
 
 
   II. 
   Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsrechte 
 
     a)    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
           einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten 
           Teil (5 %) des Grundkapitals (dies entspricht 40.880 Aktien 
           der Schwabenverlag AG) oder den anteiligen Betrag von 500.000 
           Euro (dies entspricht aufgerundet auf die nächst höhere 
           Aktienanzahl 195.619 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
           Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
           werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der 
           Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der 
           Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der 
           Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also bis 
           spätestens zum Ablauf des 13. April 2012 (24:00 Uhr), zugehen. 
           Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
           berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende 
           Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse zu richten: 
 
 
   Schwabenverlag AG 
   - Vorstand - 
   Senefelderstraße 12 
   73760 Ostfildern 
 
           Die Antragsteller haben nach Maßgabe von § 122 Abs. 
           2, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, 
           dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
           Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der 
           Tagesordnung werden - soweit sie nicht mit der Einberufung 
           bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
           Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht 
           und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
           davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
           gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem 
           unter der Internetadresse 
           www.Schwabenverlag.de/HV/2012/Tagesordnung bekannt gemacht und 
           den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
     b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
           1, 127 AktG 
 
 
           Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von 
           Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
           Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge 
           übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
           sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge 
           und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
           jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: 
 
 
   Schwabenverlag AG 
   - Vorstand - 
   Senefelderstraße 12 
   73760 Ostfildern 
   Fax: +49 711 4406-101 
   E-Mail: Vorstand@Schwabenverlag.de 
 
           Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder 
           Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
           Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse 
           mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des 
           Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
           mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 29. April 
           2012 (24:00 Uhr), zugegangen sind, werden einschließlich des 
           Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung 
           und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich 
           über die Internetseite 
           www.Schwabenverlag.de/HV/2012/Tagesordnung zugänglich gemacht. 
 
 
           Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung 
           eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines 
           Wahlvorschlags absehen, wenn die Voraussetzungen § 126 Abs. 2 
           AktG vorliegen. Die Ausschlusstatbestände sind auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.schwabenverlag.de/HV/2012/Erlaeuterungen dargestellt. 
           Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie 
           den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
           vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 
           125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. 
 
 
     c)    Auskunftsrechte von Aktionären gemäß § 131 Abs. 1 
           AktG 
 
 
           Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
           einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
           der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
           Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
           Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
           des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
           Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
           mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand ist 
           berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten 
           Fällen die Auskunft zu verweigern. Die Tatbestände, in denen 
           der Vorstand berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern, sind 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.schwabenverlag.de/HV/2012/Erlaeuterungen dargestellt. 
 
 
     d)    Informationen nach § 124a AktG und weitergehende 
           Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
 
           Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich der 
           erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von 
           Aktionären, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
           der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 
           Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.schwabenverlag.de/HV/2012/Tagesordnung abrufbar. Die 
           zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der 
           Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
 
   III. 
   Zusätzliche Angaben nach dem Wertpapierhandelsgesetz 
 
   Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes teilen wir 
   Folgendes mit: 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 
   799.600 nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) und 18.000 
   Vorzugsaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) ausgegeben. 
 
   Jede Stückaktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme (§ 17 Abs. 1 der 
   Satzung). Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen 
   damit insgesamt 817.600 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   73760 Ostfildern, im März 2012 
 
   Schwabenverlag Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
   Ulrich Peters 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
03.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Schwabenverlag Aktiengesellschaft 
                Senefelderstr. 12 
                73760 Ostfildern 
                Deutschland 
Telefon:        +49 711 4406-0 
Fax:            +49 711 4406-101 
E-Mail:         HV-Verwaltung@schwabenverlag.de 
Internet:       http://www.schwabenverlag.de 
ISIN:           DE0007217507 
WKN:            721750 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
163764 03.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 03, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.