DJ DGAP-HV: Schwabenverlag Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Schwabenverlag Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Schwabenverlag Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.05.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
03.04.2012 / 15:07
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Schwabenverlag Aktiengesellschaft
Ostfildern
Wertpapierkenn-Nr.: 721 750
ISIN: DE 0007217507
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
14. Mai 2012, um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr)
im Tagungszentrum Hohenheim
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Paracelsusstraße 91, 70599 Stuttgart
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des
zusammengefassten Lageberichts für die Schwabenverlag
Aktiengesellschaft und den Schwabenverlag-Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31.12.2011 abgelaufene
Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gemäß §§ 171, 172
Aktiengesetz (AktG) gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
nach § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung
keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfer
Diplom-Kaufmann Rolf Bauer, Stuttgart, und Diplom-Kaufmann
Andreas Sautter, Stuttgart, zu Abschlussprüfern und
Konzernabschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
I.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
a) Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die
Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen
und bedarf der Textform.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen.
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis)
erforderlich. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
also auf den Beginn des 23. April 2012 ('Nachweisstichtag'),
beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur
Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur
Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der
Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne
Bedeutung.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der
Gesellschaft bis spätestens 7. Mai 2012 (24:00 Uhr) unter
folgender Adresse zugehen:
Schwabenverlag AG
- Vorstand -
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de
b) Hinweise zur Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung, den von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall
sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Wenn weder ein
Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform. Bei der Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach §
135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis
der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder
den Nachweis der Gesellschaft in Textform unter der folgenden
Adresse (auch elektronisch) übermitteln:
Schwabenverlag AG
- Vorstand -
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de
Vollmachtserteilungen sind auch während der
Hauptversammlung möglich. Dafür können die Aktionäre die
Formulare verwenden, die auf der Rückseite der zugesandten
Einritts-/Stimmkarten aufgedruckt sind.
c) Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, Vollmachten an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu
erteilen. Diesen müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen
ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf
sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der
Hauptversammlung in Textform erteilt werden. Die Aktionäre
werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das
entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der
Eintrittskarte abgedruckt ist.
II.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsrechte
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten
Teil (5 %) des Grundkapitals (dies entspricht 40.880 Aktien
der Schwabenverlag AG) oder den anteiligen Betrag von 500.000
Euro (dies entspricht aufgerundet auf die nächst höhere
Aktienanzahl 195.619 Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also bis
spätestens zum Ablauf des 13. April 2012 (24:00 Uhr), zugehen.
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende
Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse zu richten:
Schwabenverlag AG
- Vorstand -
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Die Antragsteller haben nach Maßgabe von § 122 Abs.
2, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der
Tagesordnung werden - soweit sie nicht mit der Einberufung
bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter der Internetadresse
www.Schwabenverlag.de/HV/2012/Tagesordnung bekannt gemacht und
den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs.
1, 127 AktG
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind
jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Schwabenverlag AG
- Vorstand -
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: Vorstand@Schwabenverlag.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder
Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 29. April
2012 (24:00 Uhr), zugegangen sind, werden einschließlich des
Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich
über die Internetseite
www.Schwabenverlag.de/HV/2012/Tagesordnung zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung
eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines
Wahlvorschlags absehen, wenn die Voraussetzungen § 126 Abs. 2
AktG vorliegen. Die Ausschlusstatbestände sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.schwabenverlag.de/HV/2012/Erlaeuterungen dargestellt.
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie
den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
c) Auskunftsrechte von Aktionären gemäß § 131 Abs. 1
AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand ist
berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten
Fällen die Auskunft zu verweigern. Die Tatbestände, in denen
der Vorstand berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern, sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schwabenverlag.de/HV/2012/Erlaeuterungen dargestellt.
d) Informationen nach § 124a AktG und weitergehende
Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich der
erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von
Aktionären, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131
Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.schwabenverlag.de/HV/2012/Tagesordnung abrufbar. Die
zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein.
III.
Zusätzliche Angaben nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes teilen wir
Folgendes mit:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt
799.600 nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) und 18.000
Vorzugsaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) ausgegeben.
Jede Stückaktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme (§ 17 Abs. 1 der
Satzung). Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen
damit insgesamt 817.600 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
73760 Ostfildern, im März 2012
Schwabenverlag Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ulrich Peters
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03.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Schwabenverlag Aktiengesellschaft
Senefelderstr. 12
73760 Ostfildern
Deutschland
Telefon: +49 711 4406-0
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@schwabenverlag.de
Internet: http://www.schwabenverlag.de
ISIN: DE0007217507
WKN: 721750
Börsen: Auslandsbörse(n) Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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163764 03.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 03, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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