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DGAP-HV: HAMBORNER REIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2012 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HAMBORNER REIT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HAMBORNER REIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 15.05.2012 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.04.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HAMBORNER REIT AG 
 
   Duisburg 
 
   - ISIN: DE0006013006//WKN: 601 300 - 
 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Dienstag, dem 15. Mai 2012, 10.00 Uhr 
   in der Stadthalle in 45479 Mülheim an der Ruhr, Theodor-Heuss-Platz 1 
   (Festsaal), stattfindenden 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
   unserer Gesellschaft ein. 
 
   Tagesordnung 
   mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 
 
     1)    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2011 
           mit dem zusammengefassten Lagebericht nach Handelsrecht und 
           IFRS für das Geschäftsjahr 2011 mit dem erläuternden Bericht 
           zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und dem 
           Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
           Tagesordnungspunkt 1) keine Beschlussfassung vorgesehen, da 
           der Aufsichtsrat bereits am 22. März 2012 den Jahresabschluss 
           festgestellt und den IFRS-Einzelabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2)    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 wird in Höhe von 
           13.648.000,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,40 
           EUR auf jede Stückaktie verwendet. 
 
 
     3)    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Die im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           werden für diesen Zeitraum entlastet. 
 
 
     4)    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Die Amtszeit von Volker Lütgen als Mitglied des Aufsichtsrats 
           endete durch Amtsniederlegung am 17. Mai 2011. 
 
 
           Die Amtszeit von Dr. Bernd Kottmann und Bärbel Schomberg als 
           Mitglieder des Aufsichtsrats begann mit der Beschlussfassung 
           durch die Hauptversammlung am 17. Mai 2011. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung erteilt, und 
           zwar: 
 
 
       1.    den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern 
             des Aufsichtsrats 
 
 
         *     Mechthilde Dordel, 
 
 
         *     Edith Dützer, 
 
 
         *     Dr. Eckart John von Freyend, 
 
 
         *     Christel Kaufmann-Hocker, 
 
 
         *     Dr. David Mbonimana, 
 
 
         *     Hans-Bernd Prior und 
 
 
         *     Robert Schmidt 
 
 
 
             für das Geschäftsjahr 2011 sowie 
 
 
       2.    Volker Lütgen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 
             bis zum 17. Mai 2011, 
 
 
       3.    Dr. Bernd Kottmann und Bärbel Schomberg für den 
             Zeitraum vom 17. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2011. 
 
 
 
     5)    Billigung des Systems zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder (VorstAG) 
 
 
           Die Hauptversammlung 2010 hat das System zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder gebilligt, das bislang Grundlage für die 
           Festsetzung der Vorstandsvergütung war. Nachdem der 
           Aufsichtsrat im März 2012 ein geändertes Vergütungssystem für 
           den Vorstand beschlossen hat, das ab 2013 gilt, soll erneut 
           von der durch das Gesetz zur Angemessenheit der 
           Vorstandsvergütung (VorstAG) geschaffenen Möglichkeit einer 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des 
           Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht 
           werden. 
 
 
           Das neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der 
           Gesellschaft ist ausführlich auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
 
 
           http://www.hamborner.de/Erlaeuterung-Vorstandsverguetung.244.0.html 
 
 
           beschrieben. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu 
           billigen. 
 
 
     6)    Satzungsänderung (Aufsichtsratsvergütung) 
 
 
           Nach § 13 der Satzung erhalten die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats eine feste, zum Ablauf des Geschäftsjahres 
           zahlbare jährliche Vergütung von 15.000,00 EUR. Darüber hinaus 
           erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine 
           variable Vergütung von 500,00 EUR pro 0,01 EUR, um die das 
           unverwässerte Konzernergebnis je Aktie (Earnings per Share) 
           den Betrag von 0,15 EUR überschreitet. Die variable Vergütung 
           ist begrenzt auf das Zweifache der festen Vergütung und 
           zahlbar nach Ablauf des Tages, an dem die Hauptversammlung den 
           Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
           betroffene Geschäftsjahr gefasst hat. Der Vorsitzende erhält 
           das Doppelte, der Stellvertreter das Anderthalbfache der 
           festen und variablen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die 
           einem Ausschuss angehören, erhalten je Ausschuss eine 
           zusätzliche jährliche, zum Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare 
           Vergütung von 2.000,00 EUR; der Ausschussvorsitzende erhält 
           das Doppelte dieser zusätzlichen Vergütung. 
 
 
           Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. 
           Mai 2010 enthält derzeit noch die Empfehlung, dass die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch eine 
           erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. Dementsprechend 
           sieht die Regelung zur Vergütung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats bislang variable Vergütungsbestandteile vor, die 
           sich am Ergebnis je Aktie orientieren. Auf eine solche 
           variable Vergütungskomponente soll zur Stärkung der 
           Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zukünftig verzichtet werden. 
           Der vorgeschlagene Verzicht auf eine erfolgsorientierte 
           Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird in der aktuellen 
           Corporate Governance-Diskussion zunehmend befürwortet. Es ist 
           zu erwarten, dass dies auch in der Neufassung des Corporate 
           Governance Kodex entsprechend berücksichtigt wird. Die der 
           Hauptversammlung vorgeschlagene Neuregelung der 
           Aufsichtsratsvergütung soll dem bereits Rechnung tragen. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    § 13 Abs. 1) und Abs. 2) der Satzung wird wie 
             folgt neu gefasst; Abs. 3) bleibt unverändert: 
 
 
         1)    Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine 
               feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche 
               Vergütung von 22.500,00 EUR. Daneben erhält jedes 
               Aufsichtsratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung 
               ein Sitzungsgeld von 500,00 EUR. 
 
 
         2)    Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der 
               Stellvertreter das Anderthalbfache der in Abs. 1) 
               festgelegten Vergütung. 
 
 
               Aufsichtsratsmitglieder, die dem Präsidial- oder 
               Prüfungsausschuss angehören, erhalten je Ausschuss eine 
               zusätzliche jährliche, zum Ablauf des Geschäftsjahres 
               zahlbare Vergütung von 5.000,00 EUR; der 
               Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte dieser 
               zusätzlichen Vergütung. 
 
 
               Aufsichtsratsmitglieder, die dem Nominierungsausschuss 
               angehören, erhalten, sofern der Ausschuss im Geschäftsjahr 
               zusammengetreten ist, eine zusätzliche jährliche, zum 
               Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 2.500,00 
               EUR; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte dieser 
               zusätzlichen Vergütung. 
 
 
               Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des 
               Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat bzw. dem Ausschuss 
               angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. 
 
 
 
       b)    Die unter Buchstabe a) dieses 
             Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit 
             Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur 
             Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und findet 
             erstmals für das am 1. Januar 2012 begonnene Geschäftsjahr 
             Anwendung. 
 
 
 
     7)    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu beschließen: 
 
 
           Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
           2012 sowie für die prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts 2012 gewählt. 
 
 

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April 03, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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