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DGAP-HV: HAMBORNER REIT AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: HAMBORNER REIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2012 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HAMBORNER REIT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HAMBORNER REIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 15.05.2012 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.04.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HAMBORNER REIT AG 
 
   Duisburg 
 
   - ISIN: DE0006013006//WKN: 601 300 - 
 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Dienstag, dem 15. Mai 2012, 10.00 Uhr 
   in der Stadthalle in 45479 Mülheim an der Ruhr, Theodor-Heuss-Platz 1 
   (Festsaal), stattfindenden 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
   unserer Gesellschaft ein. 
 
   Tagesordnung 
   mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 
 
     1)    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2011 
           mit dem zusammengefassten Lagebericht nach Handelsrecht und 
           IFRS für das Geschäftsjahr 2011 mit dem erläuternden Bericht 
           zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und dem 
           Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
           Tagesordnungspunkt 1) keine Beschlussfassung vorgesehen, da 
           der Aufsichtsrat bereits am 22. März 2012 den Jahresabschluss 
           festgestellt und den IFRS-Einzelabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2)    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 wird in Höhe von 
           13.648.000,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,40 
           EUR auf jede Stückaktie verwendet. 
 
 
     3)    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Die im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           werden für diesen Zeitraum entlastet. 
 
 
     4)    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Die Amtszeit von Volker Lütgen als Mitglied des Aufsichtsrats 
           endete durch Amtsniederlegung am 17. Mai 2011. 
 
 
           Die Amtszeit von Dr. Bernd Kottmann und Bärbel Schomberg als 
           Mitglieder des Aufsichtsrats begann mit der Beschlussfassung 
           durch die Hauptversammlung am 17. Mai 2011. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung erteilt, und 
           zwar: 
 
 
       1.    den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern 
             des Aufsichtsrats 
 
 
         *     Mechthilde Dordel, 
 
 
         *     Edith Dützer, 
 
 
         *     Dr. Eckart John von Freyend, 
 
 
         *     Christel Kaufmann-Hocker, 
 
 
         *     Dr. David Mbonimana, 
 
 
         *     Hans-Bernd Prior und 
 
 
         *     Robert Schmidt 
 
 
 
             für das Geschäftsjahr 2011 sowie 
 
 
       2.    Volker Lütgen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 
             bis zum 17. Mai 2011, 
 
 
       3.    Dr. Bernd Kottmann und Bärbel Schomberg für den 
             Zeitraum vom 17. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2011. 
 
 
 
     5)    Billigung des Systems zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder (VorstAG) 
 
 
           Die Hauptversammlung 2010 hat das System zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder gebilligt, das bislang Grundlage für die 
           Festsetzung der Vorstandsvergütung war. Nachdem der 
           Aufsichtsrat im März 2012 ein geändertes Vergütungssystem für 
           den Vorstand beschlossen hat, das ab 2013 gilt, soll erneut 
           von der durch das Gesetz zur Angemessenheit der 
           Vorstandsvergütung (VorstAG) geschaffenen Möglichkeit einer 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des 
           Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht 
           werden. 
 
 
           Das neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der 
           Gesellschaft ist ausführlich auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
 
 
           http://www.hamborner.de/Erlaeuterung-Vorstandsverguetung.244.0.html 
 
 
           beschrieben. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu 
           billigen. 
 
 
     6)    Satzungsänderung (Aufsichtsratsvergütung) 
 
 
           Nach § 13 der Satzung erhalten die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats eine feste, zum Ablauf des Geschäftsjahres 
           zahlbare jährliche Vergütung von 15.000,00 EUR. Darüber hinaus 
           erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine 
           variable Vergütung von 500,00 EUR pro 0,01 EUR, um die das 
           unverwässerte Konzernergebnis je Aktie (Earnings per Share) 
           den Betrag von 0,15 EUR überschreitet. Die variable Vergütung 
           ist begrenzt auf das Zweifache der festen Vergütung und 
           zahlbar nach Ablauf des Tages, an dem die Hauptversammlung den 
           Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
           betroffene Geschäftsjahr gefasst hat. Der Vorsitzende erhält 
           das Doppelte, der Stellvertreter das Anderthalbfache der 
           festen und variablen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die 
           einem Ausschuss angehören, erhalten je Ausschuss eine 
           zusätzliche jährliche, zum Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare 
           Vergütung von 2.000,00 EUR; der Ausschussvorsitzende erhält 
           das Doppelte dieser zusätzlichen Vergütung. 
 
 
           Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. 
           Mai 2010 enthält derzeit noch die Empfehlung, dass die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch eine 
           erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. Dementsprechend 
           sieht die Regelung zur Vergütung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats bislang variable Vergütungsbestandteile vor, die 
           sich am Ergebnis je Aktie orientieren. Auf eine solche 
           variable Vergütungskomponente soll zur Stärkung der 
           Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zukünftig verzichtet werden. 
           Der vorgeschlagene Verzicht auf eine erfolgsorientierte 
           Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird in der aktuellen 
           Corporate Governance-Diskussion zunehmend befürwortet. Es ist 
           zu erwarten, dass dies auch in der Neufassung des Corporate 
           Governance Kodex entsprechend berücksichtigt wird. Die der 
           Hauptversammlung vorgeschlagene Neuregelung der 
           Aufsichtsratsvergütung soll dem bereits Rechnung tragen. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    § 13 Abs. 1) und Abs. 2) der Satzung wird wie 
             folgt neu gefasst; Abs. 3) bleibt unverändert: 
 
 
         1)    Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine 
               feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche 
               Vergütung von 22.500,00 EUR. Daneben erhält jedes 
               Aufsichtsratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung 
               ein Sitzungsgeld von 500,00 EUR. 
 
 
         2)    Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der 
               Stellvertreter das Anderthalbfache der in Abs. 1) 
               festgelegten Vergütung. 
 
 
               Aufsichtsratsmitglieder, die dem Präsidial- oder 
               Prüfungsausschuss angehören, erhalten je Ausschuss eine 
               zusätzliche jährliche, zum Ablauf des Geschäftsjahres 
               zahlbare Vergütung von 5.000,00 EUR; der 
               Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte dieser 
               zusätzlichen Vergütung. 
 
 
               Aufsichtsratsmitglieder, die dem Nominierungsausschuss 
               angehören, erhalten, sofern der Ausschuss im Geschäftsjahr 
               zusammengetreten ist, eine zusätzliche jährliche, zum 
               Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 2.500,00 
               EUR; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte dieser 
               zusätzlichen Vergütung. 
 
 
               Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des 
               Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat bzw. dem Ausschuss 
               angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. 
 
 
 
       b)    Die unter Buchstabe a) dieses 
             Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit 
             Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur 
             Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und findet 
             erstmals für das am 1. Januar 2012 begonnene Geschäftsjahr 
             Anwendung. 
 
 
 
     7)    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu beschließen: 
 
 
           Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
           2012 sowie für die prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts 2012 gewählt. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: HAMBORNER REIT AG: Bekanntmachung der -2-

Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden 
   Bestimmungen bis zum Ablauf des 8. Mai 2012 (24:00 Uhr MESZ) bei der 
   Gesellschaft unter folgender Adresse schriftlich oder per Telefax 
   anmelden: 
 
   HAMBORNER REIT AG 
   c/o WestLB AG 
   vertreten durch dwpbank 
   Hauptversammlungen 
   Einsteinring 9 
   85609 Aschheim-Dornach 
   Telefax: +49 (0) 69/5099-1110. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 24. 
   April 2012 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft unter der 
   oben genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 8. Mai 2012 
   (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut reicht 
   aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst 
   sein. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den 
   Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. 
 
   Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, der insoweit 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos. 
   Zum Nachweisstichtag entsteht aber nicht eine Art Veräußerungssperre 
   für den Anteilsbesitz. Auch bei (vollständiger oder teilweiser) 
   Veräußerung nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung allein 
   der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Umgekehrt bleiben 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag entsprechend außer 
   Betracht. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
   vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
   teilnahmeberechtigt. Keine Bedeutung hat der Nachweisstichtag 
   allerdings für die Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch 
   Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank, ein anderes 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
   und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
   gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
   beachten, die bei dem jeweils Bevollmächtigten zu erfragen sind. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der 
   Gesellschaft benannten Mitarbeiter als Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung vertreten zu lassen. In diesem Fall hat der Aktionär 
   Weisungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung zu erteilen. Die 
   Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären 
   zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden. 
 
   Ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte oder von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären 
   zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt und steht auch im Internet 
   unter http://www.hamborner.de/Vollmacht.222.0.html zum Download 
   bereit. Die Vollmacht für von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter muss der Gesellschaft bis spätestens zum 14. Mai 
   2012 zugehen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   kann zudem auch in der Hauptversammlung bevollmächtigt werden. 
 
   Vollmachten und Weisungen können der Gesellschaft auch elektronisch 
   übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit der Übersendung an 
   folgende E-Mail Adresse: hv2012@hamborner.de. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 
   500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der HAMBORNER REIT AG unter folgender 
   Adresse zu richten: 
 
   Vorstand der HAMBORNER REIT AG 
   Goethestraße 45 
   47166 Duisburg 
 
   und muss der Gesellschaft bis spätestens zum 14. April 2012 (24:00 Uhr 
   MESZ) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung 
   oder Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der 
   Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Anträge und Wahlvorschläge 
   werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und 
   einer etwaigen Stellungnahme von Vorstand und/oder Aufsichtsrat unter 
   http://www.hamborner.de/Gegenantraege.223.0.html unverzüglich 
   zugänglich gemacht, falls der Gesellschaft spätestens bis zum 30. 
   April 2012 (24:00 Uhr MESZ) ein Gegenantrag gegen einen 
   Beschlussvorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt mit 
   Begründung oder ein Wahlvorschlag, der nicht begründet zu werden 
   braucht, unter folgender Adresse zugeht: 
 
   HAMBORNER REIT AG 
   Vorstandssekretariat 
   Goethestraße 45 
   47166 Duisburg 
   Telefax: +49 (0) 203/54405-49. 
 
   Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann 
   die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. Die vorstehenden Regelungen für Gegenanträge 
   gelten sinngemäß ebenso für den Gegenvorschlag eines Aktionärs zur 
   Wahl des Abschlussprüfers, wobei ein solcher Gegenvorschlag nicht 
   begründet werden muss. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf 34.120.000 Stückaktien; jede 
   Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung 
   auf Grundlage der Satzung 34.120.000 Stimmrechte bestehen. Die 
   Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite und auszulegende Unterlagen 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären, weitergehende Erläuterungen zu 
   den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und den §§ 
   127, 131 Abs. 1 AktG sowie weitere Informationen stehen auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.hamborner.de/Einladung-und-Tagesordnung.202.0.html 
   http://www.hamborner.de/Geschaeftsberichte.193.0.html 
   http://www.hamborner.de/Erlaeuterung-Vorstandsverguetung.244.0.html 
   http://www.hamborner.de/Gegenantraege.223.0.html 
 
   http://www.hamborner.de/Erlaeuterungen-zu-den-Rechten-der-Aktionaere.231.0.html 
 
   zur Verfügung. 
 
   Diese Einberufung ist am 3. April 2012 im elektronischen 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. 
 
   In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 47166 Duisburg, 
   Goethestraße 45, können außerdem folgende Unterlagen eingesehen 
   werden: 
 
           der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 
           2011, 
 
 
           der gebilligte IFRS-Einzelabschluss zum 31. 
           Dezember 2011, 
 
 
           der zusammengefasste Lagebericht nach Handelsrecht 
           und IFRS für das Geschäftsjahr 2011 mit dem erläuternden 
           Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, 
 
 
           der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011. 
 
 
   Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden den Aktionären auf 
   Anfrage auch zugesandt. Darüber hinaus werden sie in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   Internetadresse 
   http://www.hamborner.de/Abstimmungsergebnisse.230.0.html bekannt 
   gegeben. 
 
   Duisburg, im April 2012 
 
   HAMBORNER REIT AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
03.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    HAMBORNER REIT AG 
                Goethestr. 45 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

47166 Duisburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 203 54405-0 
Fax:            +49 203 54405-49 
E-Mail:         m.hansche@hamborner.de 
Internet:       http://www.hamborner.de 
ISIN:           DE0006013006 
WKN:            601 300 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
163765 03.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 03, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.