Schlieren (Godmode-Trader.ch) - Die Schweizerische Übernahmekommission hat eine Gruppe von fünf Investoren für den Fall, dass ein einzelner oder die Gruppe als Ganzes infolge des Vollzuges des Investitionsvertrages den Grenzwert von 33,3 Prozent Beteiligung überschreitet, von der Angebotspflicht befreit. Die Erteilung dieser Ausnahme ist eine Bedingung für die Umsetzung der im Investitionsvertrag mit den Investoren vereinbarten Rekapitalisierung, wie das Biotechnologieunternehmens am Mittwoch mitteilte.
"Mit der Gewährung dieser Ausnahme durch die Übernahmekommission ist eine weitere Voraussetzung zur Finanzierung von Cytos gegeben und somit - vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre zur Transaktion und der Kapitalerhöhung - steht dem Abschluss der Rekapitalisierung und der weiteren Entwicklung insbesondere unseres Hauptproduktes, CYT003-QbG10, nichts mehr im Wege", sagte Thomas Hecht, Executive Chairman.
