DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SolarWorld Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.05.2012 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
05.04.2012 / 15:14
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SolarWorld AG
Bonn
WKN 510840
ISIN DE0005108401
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld AG,
die am Donnerstag, 24. Mai 2012, um 11.00 Uhr
im 'World Conference Center Bonn (WCCB)'/Plenarsaal,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn,
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2011 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2011 nebst Konzernlagebericht
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 289a, § 315 Abs. 4 HGB
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.solarworld.de/hv2012 und in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft, SolarWorld AG, Karl-Legien-Str. 188, 53117
Bonn, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor,
den Bilanzgewinn zum 31.12.2011 in Höhe von 10.054.800,00 EUR
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 9 Eurocent je 9.971.585,37
dividendenberechtigter Stückaktie: EUR
b) Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gem. § 83.214,63
58 Abs. 3 AktG: EUR
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gem. § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann
sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In
diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 9 Eurocent
je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 25. Mai 2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
die Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum die Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
ist das Grundkapital der Gesellschaft in 111.720.000
nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
924.607 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine
Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 110.795.393.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nach § 9 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden
Kreditinstitut in Textform erstellten besonderen Nachweis
ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
SolarWorld AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69/12012-86045
E-Mail: wp.hv@xchanging.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 3. Mai 2012,
0.00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2012, 24.00 Uhr zugehen.
Der Nachweis kann nur erfolgen, wenn die Aktien zum
Nachweisstichtag auch in dem Depot des Aktionärs eingebucht
wurden. Zur Anmeldung und zum Nachweis des Anteilsbesitzes
genügt die Textform (§ 126b BGB). Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine
Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Kreditinstitut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in
diesen Fällen durch das depotführende Kreditinstitut
vorgenommen.
Ausübung des Stimmrechts
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können die Aktionäre
persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht
selbst ausüben.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter
entsprechender Vollmachterteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut und eine
Vereinigung von Aktionären oder einem sonstigen Dritten
ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären die
Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch dann sind eine
fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Ein Formular gem. § 30a Abs. 1 Nr. 5 des WpHG
für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der
form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Für die
Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt die
Textform. Bei Bevollmächtigungen von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen sind.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende
Adresse erfolgen:
SolarWorld AG
Abteilung Investor Relations/ Hauptversammlung
Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn
Telefax: +49 (0) 228/55920-9470
E-Mail: hv@solarworld.de
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des
Nachweises der Bevollmächtigung ab 10.00 Uhr bis kurz vor
Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im 'World Conference
Center Bonn (WCCB)', Platz der Vereinten Nationen 2, 53113
Bonn, zur Verfügung.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte abgedruckte
Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter vollständig ausgefüllt an die Adresse der
SolarWorld AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25, 86937 Scheuring
Telefax: +49 (0) 8195/9989-664
E-Mail: solarworld2012@itteb.de
bis zum 22. Mai 2012 dort eingehend zu übersenden.
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April 05, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
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