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DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SolarWorld Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2012 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
05.04.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SolarWorld AG 
 
   Bonn 
 
   WKN 510840 
   ISIN DE0005108401 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur 
   ordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld AG, 
   die am Donnerstag, 24. Mai 2012, um 11.00 Uhr 
   im 'World Conference Center Bonn (WCCB)'/Plenarsaal, 
   Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31.12.2011 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31.12.2011 nebst Konzernlagebericht 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4, § 289a, § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.solarworld.de/hv2012 und in den Geschäftsräumen am Sitz 
           der Gesellschaft, SolarWorld AG, Karl-Legien-Str. 188, 53117 
           Bonn, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage 
           auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, 
           den Bilanzgewinn zum 31.12.2011 in Höhe von 10.054.800,00 EUR 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
   a)    Ausschüttung einer Dividende von 9 Eurocent je       9.971.585,37 
         dividendenberechtigter Stückaktie:                            EUR 
 
   b)    Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gem. §       83.214,63 
         58 Abs. 3 AktG:                                               EUR 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gem. § 71b AktG 
           nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann 
           sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
           diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 9 Eurocent 
           je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet werden. 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 25. Mai 2012. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
           ist das Grundkapital der Gesellschaft in 111.720.000 
           nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine 
           Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
           924.607 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine 
           Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
           stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung beträgt somit 110.795.393. 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts sind nach § 9 der Satzung diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der 
           nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden 
           Kreditinstitut in Textform erstellten besonderen Nachweis 
           ihres Anteilsbesitzes übermitteln: 
 
 
           SolarWorld AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           General Meetings 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
           Telefax: +49 (0) 69/12012-86045 
           E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
           21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 3. Mai 2012, 
           0.00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft 
           spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2012, 24.00 Uhr zugehen. 
           Der Nachweis kann nur erfolgen, wenn die Aktien zum 
           Nachweisstichtag auch in dem Depot des Aktionärs eingebucht 
           wurden. Zur Anmeldung und zum Nachweis des Anteilsbesitzes 
           genügt die Textform (§ 126b BGB). Die Anmeldung und der 
           Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder 
           englischer Sprache abgefasst sein. 
 
 
           Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der 
           Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
           rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
           bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine 
           Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Kreditinstitut 
           anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung 
           des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in 
           diesen Fällen durch das depotführende Kreditinstitut 
           vorgenommen. 
 
 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
           Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können die Aktionäre 
           persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht 
           selbst ausüben. 
 
 
           Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
           teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter 
           entsprechender Vollmachterteilung durch einen 
           Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut und eine 
           Vereinigung von Aktionären oder einem sonstigen Dritten 
           ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären die 
           Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte 
           weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch dann sind eine 
           fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
           erforderlich. Ein Formular gem. § 30a Abs. 1 Nr. 5 des WpHG 
           für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der 
           Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der 
           form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Für die 
           Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt die 
           Textform. Bei Bevollmächtigungen von Kreditinstituten, 
           Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG 
           gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
           beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
           erfragen sind. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
           Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden 
           oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende 
           Adresse erfolgen: 
 
 
           SolarWorld AG 
           Abteilung Investor Relations/ Hauptversammlung 
           Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn 
           Telefax: +49 (0) 228/55920-9470 
           E-Mail: hv@solarworld.de 
 
 
           Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des 
           Nachweises der Bevollmächtigung ab 10.00 Uhr bis kurz vor 
           Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und 
           Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im 'World Conference 
           Center Bonn (WCCB)', Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 
           Bonn, zur Verfügung. 
 
 
           Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung 
           bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
           Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte abgedruckte 
           Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen an die 
           Stimmrechtsvertreter vollständig ausgefüllt an die Adresse der 
 
 
           SolarWorld AG 
           c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
           Vogelanger 25, 86937 Scheuring 
           Telefax: +49 (0) 8195/9989-664 
 
 
           E-Mail: solarworld2012@itteb.de 
 
 
           bis zum 22. Mai 2012 dort eingehend zu übersenden. 
 
 

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