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DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2012 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: REALTECH AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.05.2012 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
05.04.2012 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   REALTECH AG 
 
   Walldorf 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 
 
   ISIN DE-000 700 8906 
 
 
   Einladung 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
   Dienstag, dem 22. Mai 2012, 10.00 Uhr, im Best Western Palatin 
   Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     A.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten 
           Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung am 22. Mai 2012 zugänglich sein und mündlich 
   erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach 
   §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
   AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen 
   nicht vor. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 
   REALTECH AG für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 3.367.359,04 wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn                                              EUR 
                                                             3.367.359,04 
 
   Ausschüttung von je EUR 0,30 je dividendenberechtigter    EUR 
   Stückaktie                                                1.615.695,60 
 
   Gewinnvortrag                                             EUR 
                                                             1.751.663,44 
 
   Diese Beträge basieren auf der Annahme, dass alle Aktien der 
   Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Soweit am Tag der 
   Hauptversammlung nicht dividendenberechtigte Aktien vorhanden sind, 
   wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert werden, bei 
   unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je 
   dividendenberechtigter Aktie den verbleibenden Betrag, der auf nicht 
   dividendenberechtigte Aktien entfällt, auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher 
   Mitglieder des Aufsichtsrats. Die kandidierenden Herren Di Croce, 
   Schmidt und Stier sind Mitgründer der Gesellschaft und waren 
   langjährig im Vorstand bzw. Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   verantwortlich tätig. Sie gehören seit 2007 wieder dem Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft an. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen für eine erneute 
   Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die 
   über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr 
   beschließt: 
 
     a)    Daniele Di Croce, wohnhaft in Ketsch, 
           Studienabschluss als Diplom-Ingenieur (FH) Elektrotechnik, 
           Unternehmensberater 
 
 
     b)    Rainer Schmidt, wohnhaft in Heidelberg, 
           Studienabschluss als Diplom-Informatiker, Unternehmer 
 
 
     c)    Peter Stier, wohnhaft in Heidelberg, 
           Studienabschluss als Diplom-Physiker, Unternehmer 
 
 
   Die Kandidaten sind weder Mitglieder in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der 
   Aufsichtsrat der REALTECH AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Von den vorgeschlagenen Kandidaten qualifiziert sich unter anderem 
   Herr Daniele Di Croce als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 
   100 Abs. 5 AktG. Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr 
   Di Croce, im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung für den 
   Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur 
           Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2006 zu 
   Tagesordnungspunkt 10 wurde die Vergütung des Aufsichtsrats zuletzt 
   festgelegt. Danach setzt sich die bisherige Vergütung des 
   Aufsichtsrats aus einer fixen Komponente und einer variablen 
   Vergütungskomponente zusammen, die anfällt, wenn der Börsenkurs der 
   Gesellschaft die Wertentwicklung des Referenzindex 'Technologie All 
   Share - Index' der Deutsche Börse AG übersteigt. Neben dem Ersatz 
   nachgewiesener, erforderlicher Auslagen erhält jedes 
   Aufsichtsratsmitglied derzeit zudem ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 
   1.500,00. Diese Zusammensetzung der Aufsichtsratsvergütung entspricht 
   einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, wonach die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch eine 
   erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. 
 
   Die Vergütung des Aufsichtsrats soll künftig in der Satzung geregelt 
   werden und auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die 
   Gesellschaft ist der Auffassung, dass diese Vergütungsform besser 
   geeignet ist, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden 
   Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Daneben sollen 
   die Aufsichtsratsmitglieder weiterhin neben dem Ersatz erforderlicher 
   Auslagen ein Sitzungsgeld erhalten, wodurch die Vergütung des 
   Aufsichtsrats ergänzend dem tatsächlichen Arbeitsaufwand Rechnung 
   trägt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
     a)    Der in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2006 zu 
           Tagesordnungspunkt 10 gefasste Beschluss über die Vergütung 
           des Aufsichtsrats wird aufgehoben. 
 
 
     b)    In Abschnitt III b) der Satzung wird nach § 10 ein 
           neuer § 11 eingefügt: 
 
 
                     '§ 11 
          Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
       (1)   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine 
             jährliche Vergütung in Höhe von 15.000,00 EUR. Der 
             Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche 
             Vergütung in Höhe von 25.000,00 EUR. Der jeweilige 
             Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG erhält darüber 
             hinaus eine zusätzliche Vergütung von 5.000,00 EUR jährlich. 
 
 
       (2)   Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des 
             Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des 
             Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR. 
 
 
       (3)   Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat 
             nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, 
             erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer 
             Aufsichtsratszugehörigkeit. 
 
 
       (4)   Die Vergütung nach Absatz 1 ist jeweils zum 
             Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Das Sitzungsgeld nach 
             Absatz 2 ist nach der jeweiligen Sitzung zu zahlen. 
 
 
       (5)   Die Gesellschaft erstattet den 
             Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen und die ihnen für die 
             Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallende Umsatzsteuer. Sie 
             stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz 
             und technische Unterstützung in einem für die Ausübung der 
             Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung. 
 
 
       (6)   Die Regelung gilt erstmals für das Geschäftsjahr, 
             in dem diese Satzungsänderung in das Handelsregister 
             eingetragen wird.' 
 
 
 
     c)    Die dem neuen § 11 nachfolgenden §§ der Satzung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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