DGAP-HV: REALTECH AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.05.2012 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
05.04.2012 / 15:15
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REALTECH AG
Walldorf
Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890
ISIN DE-000 700 8906
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Dienstag, dem 22. Mai 2012, 10.00 Uhr, im Best Western Palatin
Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
A. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt:
'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung am 22. Mai 2012 zugänglich sein und mündlich
erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach
§§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172
AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1
AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen
nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der
REALTECH AG für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 3.367.359,04 wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn EUR
3.367.359,04
Ausschüttung von je EUR 0,30 je dividendenberechtigter EUR
Stückaktie 1.615.695,60
Gewinnvortrag EUR
1.751.663,44
Diese Beträge basieren auf der Annahme, dass alle Aktien der
Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Soweit am Tag der
Hauptversammlung nicht dividendenberechtigte Aktien vorhanden sind,
wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert werden, bei
unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je
dividendenberechtigter Aktie den verbleibenden Betrag, der auf nicht
dividendenberechtigte Aktien entfällt, auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher
Mitglieder des Aufsichtsrats. Die kandidierenden Herren Di Croce,
Schmidt und Stier sind Mitgründer der Gesellschaft und waren
langjährig im Vorstand bzw. Aufsichtsrat der Gesellschaft
verantwortlich tätig. Sie gehören seit 2007 wieder dem Aufsichtsrat
der Gesellschaft an.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen für eine erneute
Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die
über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr
beschließt:
a) Daniele Di Croce, wohnhaft in Ketsch,
Studienabschluss als Diplom-Ingenieur (FH) Elektrotechnik,
Unternehmensberater
b) Rainer Schmidt, wohnhaft in Heidelberg,
Studienabschluss als Diplom-Informatiker, Unternehmer
c) Peter Stier, wohnhaft in Heidelberg,
Studienabschluss als Diplom-Physiker, Unternehmer
Die Kandidaten sind weder Mitglieder in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der
Aufsichtsrat der REALTECH AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Es ist
beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl
durchzuführen.
Von den vorgeschlagenen Kandidaten qualifiziert sich unter anderem
Herr Daniele Di Croce als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des §
100 Abs. 5 AktG. Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr
Di Croce, im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur
Vergütung des Aufsichtsrats
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2006 zu
Tagesordnungspunkt 10 wurde die Vergütung des Aufsichtsrats zuletzt
festgelegt. Danach setzt sich die bisherige Vergütung des
Aufsichtsrats aus einer fixen Komponente und einer variablen
Vergütungskomponente zusammen, die anfällt, wenn der Börsenkurs der
Gesellschaft die Wertentwicklung des Referenzindex 'Technologie All
Share - Index' der Deutsche Börse AG übersteigt. Neben dem Ersatz
nachgewiesener, erforderlicher Auslagen erhält jedes
Aufsichtsratsmitglied derzeit zudem ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR
1.500,00. Diese Zusammensetzung der Aufsichtsratsvergütung entspricht
einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, wonach die
Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch eine
erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll künftig in der Satzung geregelt
werden und auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die
Gesellschaft ist der Auffassung, dass diese Vergütungsform besser
geeignet ist, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden
Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Daneben sollen
die Aufsichtsratsmitglieder weiterhin neben dem Ersatz erforderlicher
Auslagen ein Sitzungsgeld erhalten, wodurch die Vergütung des
Aufsichtsrats ergänzend dem tatsächlichen Arbeitsaufwand Rechnung
trägt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Der in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2006 zu
Tagesordnungspunkt 10 gefasste Beschluss über die Vergütung
des Aufsichtsrats wird aufgehoben.
b) In Abschnitt III b) der Satzung wird nach § 10 ein
neuer § 11 eingefügt:
'§ 11
Vergütung des Aufsichtsrats
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine
jährliche Vergütung in Höhe von 15.000,00 EUR. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche
Vergütung in Höhe von 25.000,00 EUR. Der jeweilige
Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG erhält darüber
hinaus eine zusätzliche Vergütung von 5.000,00 EUR jährlich.
(2) Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des
Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR.
(3) Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat
nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben,
erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer
Aufsichtsratszugehörigkeit.
(4) Die Vergütung nach Absatz 1 ist jeweils zum
Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Das Sitzungsgeld nach
Absatz 2 ist nach der jeweiligen Sitzung zu zahlen.
(5) Die Gesellschaft erstattet den
Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen und die ihnen für die
Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallende Umsatzsteuer. Sie
stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz
und technische Unterstützung in einem für die Ausübung der
Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung.
(6) Die Regelung gilt erstmals für das Geschäftsjahr,
in dem diese Satzungsänderung in das Handelsregister
eingetragen wird.'
c) Die dem neuen § 11 nachfolgenden §§ der Satzung
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April 05, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)
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