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DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2012 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: REALTECH AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.05.2012 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
05.04.2012 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   REALTECH AG 
 
   Walldorf 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 
 
   ISIN DE-000 700 8906 
 
 
   Einladung 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
   Dienstag, dem 22. Mai 2012, 10.00 Uhr, im Best Western Palatin 
   Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     A.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten 
           Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung am 22. Mai 2012 zugänglich sein und mündlich 
   erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach 
   §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
   AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen 
   nicht vor. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 
   REALTECH AG für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 3.367.359,04 wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn                                              EUR 
                                                             3.367.359,04 
 
   Ausschüttung von je EUR 0,30 je dividendenberechtigter    EUR 
   Stückaktie                                                1.615.695,60 
 
   Gewinnvortrag                                             EUR 
                                                             1.751.663,44 
 
   Diese Beträge basieren auf der Annahme, dass alle Aktien der 
   Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Soweit am Tag der 
   Hauptversammlung nicht dividendenberechtigte Aktien vorhanden sind, 
   wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert werden, bei 
   unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je 
   dividendenberechtigter Aktie den verbleibenden Betrag, der auf nicht 
   dividendenberechtigte Aktien entfällt, auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher 
   Mitglieder des Aufsichtsrats. Die kandidierenden Herren Di Croce, 
   Schmidt und Stier sind Mitgründer der Gesellschaft und waren 
   langjährig im Vorstand bzw. Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   verantwortlich tätig. Sie gehören seit 2007 wieder dem Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft an. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen für eine erneute 
   Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die 
   über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr 
   beschließt: 
 
     a)    Daniele Di Croce, wohnhaft in Ketsch, 
           Studienabschluss als Diplom-Ingenieur (FH) Elektrotechnik, 
           Unternehmensberater 
 
 
     b)    Rainer Schmidt, wohnhaft in Heidelberg, 
           Studienabschluss als Diplom-Informatiker, Unternehmer 
 
 
     c)    Peter Stier, wohnhaft in Heidelberg, 
           Studienabschluss als Diplom-Physiker, Unternehmer 
 
 
   Die Kandidaten sind weder Mitglieder in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der 
   Aufsichtsrat der REALTECH AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Von den vorgeschlagenen Kandidaten qualifiziert sich unter anderem 
   Herr Daniele Di Croce als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 
   100 Abs. 5 AktG. Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr 
   Di Croce, im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung für den 
   Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur 
           Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2006 zu 
   Tagesordnungspunkt 10 wurde die Vergütung des Aufsichtsrats zuletzt 
   festgelegt. Danach setzt sich die bisherige Vergütung des 
   Aufsichtsrats aus einer fixen Komponente und einer variablen 
   Vergütungskomponente zusammen, die anfällt, wenn der Börsenkurs der 
   Gesellschaft die Wertentwicklung des Referenzindex 'Technologie All 
   Share - Index' der Deutsche Börse AG übersteigt. Neben dem Ersatz 
   nachgewiesener, erforderlicher Auslagen erhält jedes 
   Aufsichtsratsmitglied derzeit zudem ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 
   1.500,00. Diese Zusammensetzung der Aufsichtsratsvergütung entspricht 
   einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, wonach die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch eine 
   erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. 
 
   Die Vergütung des Aufsichtsrats soll künftig in der Satzung geregelt 
   werden und auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die 
   Gesellschaft ist der Auffassung, dass diese Vergütungsform besser 
   geeignet ist, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden 
   Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Daneben sollen 
   die Aufsichtsratsmitglieder weiterhin neben dem Ersatz erforderlicher 
   Auslagen ein Sitzungsgeld erhalten, wodurch die Vergütung des 
   Aufsichtsrats ergänzend dem tatsächlichen Arbeitsaufwand Rechnung 
   trägt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
     a)    Der in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2006 zu 
           Tagesordnungspunkt 10 gefasste Beschluss über die Vergütung 
           des Aufsichtsrats wird aufgehoben. 
 
 
     b)    In Abschnitt III b) der Satzung wird nach § 10 ein 
           neuer § 11 eingefügt: 
 
 
                     '§ 11 
          Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
       (1)   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine 
             jährliche Vergütung in Höhe von 15.000,00 EUR. Der 
             Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche 
             Vergütung in Höhe von 25.000,00 EUR. Der jeweilige 
             Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG erhält darüber 
             hinaus eine zusätzliche Vergütung von 5.000,00 EUR jährlich. 
 
 
       (2)   Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des 
             Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des 
             Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR. 
 
 
       (3)   Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat 
             nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, 
             erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer 
             Aufsichtsratszugehörigkeit. 
 
 
       (4)   Die Vergütung nach Absatz 1 ist jeweils zum 
             Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Das Sitzungsgeld nach 
             Absatz 2 ist nach der jeweiligen Sitzung zu zahlen. 
 
 
       (5)   Die Gesellschaft erstattet den 
             Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen und die ihnen für die 
             Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallende Umsatzsteuer. Sie 
             stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz 
             und technische Unterstützung in einem für die Ausübung der 
             Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung. 
 
 
       (6)   Die Regelung gilt erstmals für das Geschäftsjahr, 
             in dem diese Satzungsänderung in das Handelsregister 
             eingetragen wird.' 
 
 
 
     c)    Die dem neuen § 11 nachfolgenden §§ der Satzung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)

werden beginnend mit § 12 neu nummeriert. 
 
 
     B.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
   Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in 
   Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste 
   Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
   Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Dienstag, der 01. Mai 
   2012, 00.00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung 
   (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am Dienstag, den 15. Mai 2012, 
   24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   REALTECH AG 
   c/o LBBW Landesbank Baden-Württemberg 
   Am Hauptbahnhof 2 
   D-70173 Stuttgart 
   Telefax: 0711-127-79256 
   E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
   Sorge zu tragen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit 
   ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
     C.    Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
   Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
   nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
   Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige 
   Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes 
   gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
   sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
     D.    Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch 
           einen Bevollmächtigten 
 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
   durch ein depotführendes Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
   den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter oder eine 
   Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine 
   fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Der Nachweis einer 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch 
   geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung 
   an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises 
   der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg 
   (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
   REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, Telefax: 
   06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de. 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den 
   Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung 
   zugesandt wird und steht unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und anderen diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 
   AktG gleichgestellten Personen und Institutionen können Besonderheiten 
   gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
   rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über 
   Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur 
   Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
   möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben 
   das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. 
   Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein 
   Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte 
   beigefügt. Dieses steht auch unter www.realtech.de/investors 
   (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung. 
   Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform 
   übermittelt werden. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst 
   Weisungen spätestens bis Montag, den 21. Mai 2012, 12:00 Uhr 
   (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse 
   zu übermitteln: 
 
   REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, Telefax: 
   06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de. 
 
   Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur 
   Hauptversammlung angemeldet haben, den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur 
   Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zur 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im 
   Internet unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') einsehbar. 
 
     E.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 5.385.652 EUR und ist eingeteilt in 
   5.385.652 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass 
   die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 5.385.652 beträgt. 
 
     F.    Rechte der Aktionäre 
 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR (das sind 
   500.000 Aktien) erreichen ('Quorum'), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
   Vorstand (REALTECH AG, Vorstand, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf) 
   zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
   Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Samstag, den 21. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.