DGAP-HV: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.05.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
05.04.2012 / 15:17
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Fair Value REIT-AG
München
WKN A0MW97
ISIN DE000A0MW975
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung
der Fair Value REIT-AG mit Sitz in München
am Montag, den 14. Mai 2012, um 11.00 Uhr
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Straße 5,
80333 München.
I. Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 14. Mai
2012 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, München
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011
und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4
des Handelsgesetzbuches
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss am 22. März 2012 festgestellt und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 28. März
2012 gebilligt. Somit entfällt eine Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss,
Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und
den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats und erläuternder
Bericht des Vorstands sind der Hauptversammlung, ohne dass es
nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf,
zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG,
Leopoldstr. 244, 80807 München, Deutschland, zur Einsicht der
Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur
Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär
auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR
776.556,34 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von
insgesamt EUR 746.045,76, entsprechend einer Dividende in
Höhe von EUR 0,08 für jede der 9.325.572
dividendenberechtigten Stückaktien. Die Dividende ist
zahlbar am 2. Juli 2012.
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR
30.510,58.
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und
den Gewinnvortrag sind die zur Zeit des
Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat
vorhandenen 9.325.572 dividendenberechtigten Aktien
berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat von
der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw.
solchen, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, wurden
nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b AktG aus
diesen Aktien kein Dividendenrecht zusteht. Sollte sich die
Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,08 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung
erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Betrag entsprechend.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, dem im
Geschäftsjahr 2011 amtierenden Vorstand für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im
Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie für
eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für
die Geschäftsjahre 2012 und 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 und zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2012 zu
bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die BDO
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im
Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten Hauptversammlung zu
bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
Die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats der Fair Value
REIT-AG enden mit der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung 2012.
Gemäß § 95 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich
gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus Mitgliedern zusammen,
die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Wahlen werden entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3
Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex als Einzelwahl
durchgeführt.
Der Aufsichtsrat schlägt die erneute Wahl der amtierenden
Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats vor:
a) Prof. Dr. Heinz Rehkugler
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Prof. Dr. Heinz Rehkugler, Wohnort
Müllheim im Breisgau, Universitätsprofessor an der
Steinbeis-Hochschule in Berlin,
mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 11 der Satzung für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Prof. Dr. Heinz Rehkugler, Jahrgang 1943, Wohnort Müllheim
im Breisgau, ist seit 1977 Universitätsprofessor und hatte
von 1994 bis 2009 den Lehrstuhl für Finanzwirtschaft und
Banken an der Universität Freiburg inne. Er ist Professor
für Immobilieninvestments an der Steinbeis-Hochschule in
Berlin und Studienleiter des Center for Real Estate Studies
der Deutsche Immobilien-Akademie Freiburg und der
Steinbeis-Hochschule Berlin.
Er bekleidet Ämter in folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- DIA Consulting AG, Freiburg (stellv.
Aufsichtsratsvorsitzender)
b) Dr. Oscar Kienzle
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Oscar Kienzle, Wohnort Kirchberg in
Tirol, Österreich, Beruf: Vorstand der Günther Graf von
Hardenberg Stiftung, Baden-Baden,
mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung
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April 05, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)
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