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DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.05.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
05.04.2012 / 15:17 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Fair Value REIT-AG 
 
   München 
 
   WKN A0MW97 
   ISIN DE000A0MW975 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Fair Value REIT-AG mit Sitz in München 
   am Montag, den 14. Mai 2012, um 11.00 Uhr 
   im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Straße 5, 
   80333 München. 
 
   I. Tagesordnung 
 
   der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 14. Mai 
   2012 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, München 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31.12.2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011 
           und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für 
           das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 
           des Handelsgesetzbuches 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss am 22. März 2012 festgestellt und den 
           Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 28. März 
           2012 gebilligt. Somit entfällt eine Feststellung des 
           Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, 
           Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und 
           den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats und erläuternder 
           Bericht des Vorstands sind der Hauptversammlung, ohne dass es 
           nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
           zugänglich zu machen. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, 
           Leopoldstr. 244, 80807 München, Deutschland, zur Einsicht der 
           Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter 
           www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
           zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
           Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär 
           auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
           zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 
           776.556,34 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von 
             insgesamt EUR 746.045,76, entsprechend einer Dividende in 
             Höhe von EUR 0,08 für jede der 9.325.572 
             dividendenberechtigten Stückaktien. Die Dividende ist 
             zahlbar am 2. Juli 2012. 
 
 
       b)    Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 
             30.510,58. 
 
 
 
           Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und 
           den Gewinnvortrag sind die zur Zeit des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
           vorhandenen 9.325.572 dividendenberechtigten Aktien 
           berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat von 
           der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw. 
           solchen, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, wurden 
           nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b AktG aus 
           diesen Aktien kein Dividendenrecht zusteht. Sollte sich die 
           Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur 
           Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,08 EUR je 
           dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung 
           erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, dem im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Vorstand für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie für 
           eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für 
           die Geschäftsjahre 2012 und 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 und zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2012 zu 
           bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die BDO 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im 
           Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten Hauptversammlung zu 
           bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Wahl der Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
           Die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats der Fair Value 
           REIT-AG enden mit der Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung 2012. 
 
 
           Gemäß § 95 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der 
           Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich 
           gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus Mitgliedern zusammen, 
           die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Wahlen werden entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 
           Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex als Einzelwahl 
           durchgeführt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt die erneute Wahl der amtierenden 
           Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats vor: 
 
 
             a) Prof. Dr. Heinz Rehkugler 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
               Herrn Prof. Dr. Heinz Rehkugler, Wohnort 
               Müllheim im Breisgau, Universitätsprofessor an der 
               Steinbeis-Hochschule in Berlin, 
 
 
               mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung 
               in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
               Die Wahl erfolgt gemäß § 11 der Satzung für die 
               Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
               Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
               Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
               Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
 
             Prof. Dr. Heinz Rehkugler, Jahrgang 1943, Wohnort Müllheim 
             im Breisgau, ist seit 1977 Universitätsprofessor und hatte 
             von 1994 bis 2009 den Lehrstuhl für Finanzwirtschaft und 
             Banken an der Universität Freiburg inne. Er ist Professor 
             für Immobilieninvestments an der Steinbeis-Hochschule in 
             Berlin und Studienleiter des Center for Real Estate Studies 
             der Deutsche Immobilien-Akademie Freiburg und der 
             Steinbeis-Hochschule Berlin. 
 
 
             Er bekleidet Ämter in folgenden gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     DIA Consulting AG, Freiburg (stellv. 
               Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
 
             b) Dr. Oscar Kienzle 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
               Herrn Dr. Oscar Kienzle, Wohnort Kirchberg in 
               Tirol, Österreich, Beruf: Vorstand der Günther Graf von 
               Hardenberg Stiftung, Baden-Baden, 
 
 
               mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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