Anzeige
Mehr »
Samstag, 13.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
187 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.05.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
05.04.2012 / 15:17 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Fair Value REIT-AG 
 
   München 
 
   WKN A0MW97 
   ISIN DE000A0MW975 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Fair Value REIT-AG mit Sitz in München 
   am Montag, den 14. Mai 2012, um 11.00 Uhr 
   im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Straße 5, 
   80333 München. 
 
   I. Tagesordnung 
 
   der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 14. Mai 
   2012 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, München 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31.12.2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011 
           und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für 
           das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 
           des Handelsgesetzbuches 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss am 22. März 2012 festgestellt und den 
           Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 28. März 
           2012 gebilligt. Somit entfällt eine Feststellung des 
           Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, 
           Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und 
           den Konzern, Bericht des Aufsichtsrats und erläuternder 
           Bericht des Vorstands sind der Hauptversammlung, ohne dass es 
           nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
           zugänglich zu machen. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, 
           Leopoldstr. 244, 80807 München, Deutschland, zur Einsicht der 
           Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter 
           www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
           zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
           Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär 
           auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
           zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 
           776.556,34 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von 
             insgesamt EUR 746.045,76, entsprechend einer Dividende in 
             Höhe von EUR 0,08 für jede der 9.325.572 
             dividendenberechtigten Stückaktien. Die Dividende ist 
             zahlbar am 2. Juli 2012. 
 
 
       b)    Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 
             30.510,58. 
 
 
 
           Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und 
           den Gewinnvortrag sind die zur Zeit des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
           vorhandenen 9.325.572 dividendenberechtigten Aktien 
           berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat von 
           der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw. 
           solchen, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, wurden 
           nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b AktG aus 
           diesen Aktien kein Dividendenrecht zusteht. Sollte sich die 
           Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur 
           Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,08 EUR je 
           dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung 
           erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, dem im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Vorstand für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie für 
           eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für 
           die Geschäftsjahre 2012 und 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 und zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2012 zu 
           bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die BDO 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im 
           Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten Hauptversammlung zu 
           bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Wahl der Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
           Die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats der Fair Value 
           REIT-AG enden mit der Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung 2012. 
 
 
           Gemäß § 95 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der 
           Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich 
           gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus Mitgliedern zusammen, 
           die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Wahlen werden entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 
           Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex als Einzelwahl 
           durchgeführt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt die erneute Wahl der amtierenden 
           Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats vor: 
 
 
             a) Prof. Dr. Heinz Rehkugler 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
               Herrn Prof. Dr. Heinz Rehkugler, Wohnort 
               Müllheim im Breisgau, Universitätsprofessor an der 
               Steinbeis-Hochschule in Berlin, 
 
 
               mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung 
               in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
               Die Wahl erfolgt gemäß § 11 der Satzung für die 
               Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
               Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
               Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
               Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
 
             Prof. Dr. Heinz Rehkugler, Jahrgang 1943, Wohnort Müllheim 
             im Breisgau, ist seit 1977 Universitätsprofessor und hatte 
             von 1994 bis 2009 den Lehrstuhl für Finanzwirtschaft und 
             Banken an der Universität Freiburg inne. Er ist Professor 
             für Immobilieninvestments an der Steinbeis-Hochschule in 
             Berlin und Studienleiter des Center for Real Estate Studies 
             der Deutsche Immobilien-Akademie Freiburg und der 
             Steinbeis-Hochschule Berlin. 
 
 
             Er bekleidet Ämter in folgenden gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     DIA Consulting AG, Freiburg (stellv. 
               Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
 
             b) Dr. Oscar Kienzle 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
               Herrn Dr. Oscar Kienzle, Wohnort Kirchberg in 
               Tirol, Österreich, Beruf: Vorstand der Günther Graf von 
               Hardenberg Stiftung, Baden-Baden, 
 
 
               mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -2-

in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
               Die Wahl erfolgt gemäß § 11 der Satzung für die 
               Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
               Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
               Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
               Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
 
             Dr. Oscar Kienzle, Jahrgang 1947, Wohnort Kirchberg in 
             Tirol, Österreich, ist Vorstand der Günther Graf von 
             Hardenberg Stiftung, Baden-Baden. Er ist Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats der IC Immobilien Holding AG und der Real 
             Grundbesitz AG. Zuvor war er von 2003 bis August 2011 
             Vorstandssprecher der IC Immobilien Holding AG und von 1988 
             bis 2003 Geschäftsführer der IC Immobilien Consulting- und 
             Anlagegesellschaft mbH. 
 
 
             Er bekleidet Ämter in folgenden gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Real Grundbesitz AG, Unterschleißheim 
               (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
         -     IC Immobilien Holding AG, Unterschleißheim 
               (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
 
             c) Christian Hopfer 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
               Herrn Christian Hopfer, Wohnort 
               Kelkheim/Taunus, Beruf: Vorstand der Real Grundbesitz AG, 
               Unterschleißheim, 
 
 
               mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung 
               in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
               Die Wahl erfolgt gemäß § 11 der Satzung für die 
               Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
               Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
               Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
               Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
 
             Herr Christian Hopfer, Jahrgang 1940, Wohnort 
             Kelkheim/Taunus, war als studierter Diplom-Kaufmann in 
             verschiedenen Positionen bei IBM Deutschland, der 
             Realkredit- und Finanzierungsgesellschaft Berlin AG, coop AG 
             und der SEB AG tätig. Seit Januar 2002 war er als 
             Interimsmanager bei der SchmidtBank Hof u.a. verantwortlich 
             für die Bereinigung und Beendigung sämtlicher 
             Beteiligungsengagements durch Veräußerung und Schließung. 
             Zudem betreute er das eigene und angemietete Grundvermögen 
             der SchmidtBank. 
 
 
             Er bekleidet keine Ämter in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
 
           Für den Fall der Wahl des Herrn Dr. Oscar Kienzle wird dieser 
           das Amt des unabhängigen Mitglieds des Aufsichtsrats mit 
           Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder 
           Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 AktG übernehmen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass bei einer Wahl von Herrn 
           Prof. Dr. Heinz Rehkugler zum Mitglied des Aufsichtsrats Herr 
           Prof. Dr. Heinz Rehkugler erneut zum Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats gewählt werden wird. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 9.406.882 Stückaktien, die 
   jeweils eine Stimme gewähren. Von diesen Aktien sind zurzeit lediglich 
   9.325.572 stimmberechtigt, da das Stimmrecht aus 81.310 von der 
   Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bzw. solchen, die ihr als 
   eigene Aktien zugerechnet werden, nicht ausgeübt werden kann. Die 
   Anzahl der Stimmrechte kann sich bis zur Hauptversammlung noch 
   verändern. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 7. Mai 2012 bei der 
   Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis des 
   Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 23. April 2012 (0:00 Uhr) 
   beziehen und ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in 
   deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) zu 
   erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen 
   der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Mai 2012 unter folgender 
   Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   zugehen: 
 
   Fair Value REIT-AG 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67 
   74321 Bietigheim-Bissingen 
   Telefax: (07142) 7 88 66 755 
   E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
   erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden 
   gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu 
   benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des 
   Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt. 
 
   Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine 
   fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
   Andere Regelungen können gemäß § 135 AktG für Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen (vgl. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 
   AktG) bestehen. Die entsprechenden Regelungen sind bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am 
   Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
   erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an 
   folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
 
   Fair Value REIT-AG 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67 
   74321 Bietigheim-Bissingen 
   Telefax: (07142) 7 88 66 755 
   E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. 
 
   Ein Vollmachtformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. Daneben stellen wir im Internet unter 
   www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung ein 
   entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die 
   Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall 
   Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Bei 
   Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, 
   enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   der Stimme. Weisungen können über die angegebene E-Mail-Adresse hinaus 
   nicht elektronisch erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von dieser 
   Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen hierzu ein 
   Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen 
   ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat das 
   Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und der Gesellschaft unter 
   folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse bis zum 10. Mai 2012 bis 24:00 Uhr zukommen zu lassen: 
 
   Fair Value REIT-AG 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67 
   74321 Bietigheim-Bissingen 
   Telefax: (07142) 7 88 66 755 
   E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der Stimmrechte der 
   Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z.B. Wortmeldungen, das 
   Stellen von Anträgen oder die Erklärung von Widersprüchen können nicht 
   entgegengenommen werden. Zu beachten ist weiter, dass die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Falle einer vor der 
   Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung im Hinblick auf 
   Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
   vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im 
   Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt 
   sind und diesbezüglich nur in der Hauptversammlung Weisungen erteilt 
   werden können. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (dies entspricht EUR 2.351.720,50) oder den anteiligen 
   Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
   Gesellschaft zu richten. Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen 
   an folgende Adresse: 
 
   Fair Value REIT-AG 
   Vorstand 
   Leopoldstraße 244 
   80807 München 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen ist. Demnach muss das Ergänzungsverlangen der 
   Gesellschaft spätestens bis zum 13. April 2012 bis 24:00 Uhr, zugehen. 
 
   Der oder die Antragsteller haben überdies nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (d.h. seit 
   dem 14. Februar 2012, 0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) 
   Inhaber der Aktien sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG 
   zu beachten. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
   www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung bekannt 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge zu 
   Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung ('Gegenanträge') sowie Vorschläge zur Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder und/oder des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers übersenden ('Wahlvorschläge'). Gegenanträge 
   müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht. 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung im 
   Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu übermitteln an: 
 
   Fair Value REIT-AG 
   Anträge zur HV 2012 
   Leopoldstraße 244 
   80807 München 
   Telefax 089 / 92 92 815-15 
   E-Mail: info@fvreit.de 
 
   Anderweitig eingehende Anträge und Wahlvorschläge werden für die 
   Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens 
   14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 29. April 2012, 24:00 
   Uhr, bei o.g. Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung von 
   Gegenanträgen unter der Internetadresse 
   www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
   veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände 
   gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
   gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
   würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
   Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG 
   hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
   Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. 
   Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen enthält. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte 
   Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines 
   Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) in der 
   Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht 
   vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und 
   der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach § 25 Abs. 3 der Satzung ist 
   der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des 
   Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der 
   Vorstand berechtigt, unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
   Voraussetzungen die Auskunft zu verweigern. 
 
   Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
   Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können 
   auch im Internet unter 
   www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung eingesehen 
   werden. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und Unterlagen 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich der 
   unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Vorschlag 
   zur Gewinnverwendung liegen während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus und können im Internet unter 
   www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
   heruntergeladen werden sowie von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, Leopoldstraße 244, 
   80807 München, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage auch kostenfrei zugesandt. Die Abstimmungsergebnisse werden 
   nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt 
   gegeben. 
 
   München, im April 2012 
 
   Fair Value REIT-AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
05.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Fair Value REIT-AG 
                Leopoldstr. 244 
                80807 München 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.