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DGAP-HV: PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2012 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PAION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PAION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2012 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
11.04.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PAION AG 
 
   Aachen 
 
   - ISIN DE 000A0B65S3 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   2012 der PAION AG ein, die am Mittwoch, den 23. Mai 2012, um 10:00 Uhr 
   (MESZ) im Forum M, Buchkremerstraße 1-7, 52062 Aachen, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011, der Lageberichte für die Gesellschaft und den 
           Konzern für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 
           289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches. 
 
 
   Diese Unterlagen können im Internet unter www.paion.com/hv eingesehen 
   werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus 
   und werden Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich kostenlos 
   zugesandt. 
 
 
   ________________________________________________________________________________ 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
   Entlastung zu erteilen. 
 
 
   ________________________________________________________________________________ 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
   Entlastung zu erteilen. 
 
 
   ________________________________________________________________________________ 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie des Abschlussprüfers für eine 
           prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Absatz 5 und 37y Nr. 2 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
     a)    Die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Köln, wird 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 bestellt. 
 
 
     b)    Die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Köln, wird 
           zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichtes gemäß §§ 37w Absatz 5 und 37y Nr. 2 
           des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2012 bestellt. 
 
 
 
   ________________________________________________________________________________ 
 
     5.    Wiederwahl von Herrn Dr. Jörg Spiekerkötter zum 
           Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
   Der Aufsichtsrat der PAION AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG sowie § 12 Abs. 1 der Satzung der PAION AG aus drei 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Amtszeit von Herrn Dr. Jörg Spiekerkötter endet mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2012. Vor diesem Hintergrund schlägt der 
   Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, Herrn Dr. Jörg Spiekerkötter, 
   deutscher Staatsangehöriger, Rechtsanwalt, wohnhaft in Kleinmachnow, 
   erneut als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Herr Dr. Spiekerkötter hat derzeit keine weitere Mitgliedschaft in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien inne. 
 
   Die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
 
   ________________________________________________________________________________ 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Absatz 
           1 und § 10 Absatz 1 der Satzung zur Zahl der 
           Vorstandsmitglieder und Vertretung durch den Vorstand 
 
 
   Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 8 Absatz 1 vor, dass der 
   Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern besteht. Diese Regelung soll 
   dahingehend geändert werden, dass der Vorstand auch aus nur einer 
   Person bestehen kann. Die Regelungen in § 10 Absatz 1 zur Vertretung 
   der Gesellschaft durch den Vorstand sollen entsprechend angepasst 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 8 Absatz 1 sowie § 10 Absatz 
   1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
   '§ 8 Absatz 1: 
   Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren 
   Person(en). Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des 
   Vorstandes.' 
 
   '§ 10 Absatz 1: 
   Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ein Vorstandsmitglied 
   allein, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, und, wenn der 
   Vorstand aus mehreren Personen besteht, 
 
   - durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder 
 
   - durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen 
   oder 
 
   - durch ein Vorstandsmitglied allein, wenn ihm eine entsprechende 
   Vertretungsbefugnis durch den Aufsichtsrat erteilt wurde.' 
 
 
   ________________________________________________________________________________ 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens 
   am Mittwoch, den 16. Mai 2012, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden 
   Adresse 
 
   PAION AG 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67 
   74321 Bietigheim-Bissingen 
   Telefax: +49 (0)7142 788667-55 
   oder per E-Mail an: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie 
   zu Beginn des Mittwoch, den 2. Mai 2012, 0.00 Uhr MESZ, Aktionär der 
   Gesellschaft waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein durch 
   das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
   Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am Mittwoch, 
   den 16. Mai 2012, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und 
   müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf der 
   Internetseite 
 
   www.paion.com/hv. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die 
   von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit 
   sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine 
   Stimme. 
 
     2.    Stimmrechtsvertretung 
 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten - z. B. ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 Absatz 8 Aktiengesetz 
   i.V.m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
   sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

Institutionen mit diesen abzustimmen. Die übersandte Eintrittskarte 
   wird ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die 
   Hauptversammlung beinhalten. Wir stellen unseren Aktionären ebenfalls 
   im Internet unter 
 
   www.paion.com/hv 
 
   entsprechende Formulare zur Erteilung einer Vollmacht für die 
   Hauptversammlung zur Verfügung; nach Maßgabe von § 30a Absatz 1 Nr. 5 
   WpHG werden die Formulare Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt 
   oder auch in der Hauptversammlung ausgehändigt. 
 
   Daneben bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der 
   Hauptversammlung vertreten zu lassen. 
 
   Die Vollmachten können schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder sonst 
   in Textform erteilt werden (siehe Adresse unten). Im Falle der 
   Übermittlung per E-Mail muss das der Eintrittskarte beigefügte und 
   entsprechend ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular in 
   elektronischer Form als Anlage (ausschließlich als 'PDF'- oder 
   'TIF'-Datei) übermittelt werden. Das Vollmachts- und Weisungsformular 
   ist auch über das Internet unter www.paion.com/hv erhältlich. Auch im 
   Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des 
   Aktienbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Sollen die 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt 
   werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall zu den 
   Tagesordnungspunkten Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt 
   werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht 
   ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. 
   Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und 
   den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
   Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, 
   das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular 
   wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Der 
   Aktionär hat ein Vollmachts- und Weisungsformular auszufüllen und 
   sollte das Formular der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
   Dienstags, den 22. Mai 2012, unter folgender Adresse per Post, per 
   Telefax, per E-Mail oder sonst in Textform zukommen lassen: 
 
           PAION AG 
           c/o BADER & HUBL GmbH 
           Wilhelmshofstraße 67 
           74321 Bietigheim-Bissingen 
           Telefax: +49 (0)7142 788667-55 
           E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
 
   Des Weiteren können Informationen zur Hauptversammlung und zur 
   Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter 
 
   www.paion.com/hv 
 
   eingesehen werden. 
 
     3.    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
           einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
   Gesellschaft unter der in der Nr. 4 angegebenen Adresse bis zum Ablauf 
   des Sonntag, den 22. April 2012, zugegangen sein. 
 
     4.    Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 
           126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz 
 
 
   Wenn ein Aktionär Anfragen zur Hauptversammlung hat oder Gegenanträge 
   gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat stellen oder 
   Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
   PAION AG 
   Abteilung Investor Relations 
   Martinstraße 10-12 
   52062 Aachen 
   Telefax: +49 (0)241 4453-120 
 
   Rechtzeitig bis zum Ablauf des Dienstag, den 8. Mai 2012, unter dieser 
   Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die die 
   Voraussetzungen der §§ 126, 127 Aktiengesetz erfüllen, werden den 
   anderen Aktionären nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen 
   Vorschriften im Internet unter 
 
   www.paion.com/hv 
 
   zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
     5.    Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
           Aktiengesetz 
 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich 
   ist. 
 
   Gemäß § 26 Absatz 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter befugt, das 
   Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich zu beschränken; er ist 
   insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während 
   ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten 
   Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte sowie für 
   einzelne Rede- und Fragebeiträge angemessen festzusetzen. 
 
     6.    Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen 
   stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.paion.com/hv 
   zur Verfügung. Die Einberufung ist am Mittwoch, den 11. April 2012, im 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. 
 
     7.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
           der Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 25.379.906,00 und ist eingeteilt in 
   25.379.906 Stückaktien. Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 25.379.906. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Eine gemäß § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) meldepflichtige 
   Beteiligung eines Kreditinstituts an der Gesellschaft ist der PAION AG 
   nicht mitgeteilt worden. 
 
   Die Einladung zur Hauptversammlung ist am 11. April 2012 im 
   Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Am selben Tag ist die 
   Einberufung Medien zur Veröffentlichung in der Europäischen Union im 
   Sinne des § 121 Absatz 4a Aktiengesetz zugeleitet worden. 
 
   Aachen, im April 2012 
 
   PAION AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
11.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    PAION AG 
                Martinstr. 10-12 
                52062 Aachen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 241 4453152 
Fax:            +49 241 4453120 
E-Mail:         info@paion.com 
Internet:       http://www.paion.com 
ISIN:           DE000A0B65S3 
WKN:            A0B65S 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
164515 11.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 11, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.