DJ DGAP-HV: INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Störtebeker Haus, Süderstraße 288, 20537 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Störtebeker Haus, Süderstraße 288, 20537 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 12.04.2012 / 15:13 =-------------------------------------------------------------------- INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE 0006205909/WKN 620590 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 24. Mai 2012, um 10.00 Uhr, im Störtebeker Haus, Süderstraße 288, 20537 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2012 endet die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Der gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus sechs Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. 5.1 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Bernd Schlobohm, wohnhaft in Worpswede, Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 5.2 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Gerd Eickers, wohnhaft in Köln, selbständiger Telekommunikationsberater, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 5.3 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Claus Wecker, wohnhaft in Düsseldorf, selbständiger Rechtsanwalt, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 5.4 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Stoek, wohnhaft in Feldafing, Mitglied des Vorstands der QSC AG, Köln, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder haben bereits Mandate in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Dr. Bernd Schlobohm gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: Vorsitzender des Aufsichtsrats der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft, Hamburg (vormals IP Partner Aktiengesellschaft, Nürnberg) Herr Gerd Eickers gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: Mitglied des Aufsichtsrats der QSC AG, Köln Vorsitzender des Aufsichtsrats der Contentteam AG, Köln vergleichbare Kontrollgremien: Mitglied des Aufsichtsrats der Amisco NV, Brüssel, Belgien Herr Claus Wecker und Herr Thomas Stoek haben keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden. 6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft auf die INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes am 15. Juli 2011 besteht gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG die Möglichkeit, im Zusammenhang mit einer Verschmelzung einer übertragenden Aktiengesellschaft auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar gehören (Hauptaktionär), die übrigen Aktionäre neben dem Hauptaktionär (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der übertragenden Gesellschaft auszuschließen (sogenannter umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out). Die INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (vormals firmierend unter IP Partner Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg) (nachfolgend 'INFO Holding') ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121957 und mit der Geschäftsanschrift Am Tower 5, 90475 Nürnberg. Die INFO Holding hält direkt 3.440.654 der insgesamt 4.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 2,5625. Dies entspricht unter Abzug der von der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft (nachfolgend 'INFO AG') direkt gehaltenen 251.403 eigenen Aktien vom Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 UmwG rund 91,79% des Grundkapitals der INFO AG. Mit Schreiben vom 12. Januar 2012 hat die INFO Holding den Vorstand der Gesellschaft darüber informiert, dass sie zum Zweck der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der INFO AG als übertragende Gesellschaft auf die INFO Holding als übernehmende Gesellschaft beabsichtige, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen solle. Am 20. März 2012 haben die INFO AG und die INFO Holding zur Niederschrift des Notars Dr. Florian Möhrle mit Amtssitz in Hamburg (Nr. 1333 der Urkundenrolle für 2012 M) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die INFO Holding überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit
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der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der INFO AG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll und steht unter der aufschiebenden Bedingung einer Eintragung des nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der INFO AG. Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr. Die INFO Holding beabsichtigt, nach Wirksamwerden der Verschmelzung unter 'INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft' zu firmieren. Als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der Verschmelzung mit einer direkten Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft von mehr als neun Zehnteln des Grundkapitals ist die INFO Holding zugleich Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG. Die INFO Holding hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf der Grundlage einer durch IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, erstellten gutachtlichen Stellungnahme zum Unternehmenswert der Gesellschaft und zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG auf Euro 18,86 je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. Mit Schreiben vom 23. März 2012 hat die INFO Holding ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen, gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft konkretisiert und wiederholt. Zugleich hat sie den Vorstand über die Höhe der festgelegten Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Gesellschaft für die Übertragung ihrer Aktien auf die INFO Holding als Hauptaktionärin zu zahlen ist, informiert. Die INFO Holding hat dem Vorstand der Gesellschaft außerdem eine Erklärung der Joh. Berenberg Gossler & Co. KG, Hamburg ('Berenberg Bank') übermittelt, mit der die Berenberg Bank im Wege einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der INFO Holding übernimmt, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien der Gesellschaft zu zahlen. Schließlich hat die INFO Holding der Hauptversammlung der INFO AG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden. Der vom Landgericht Hamburg ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt. Die Eintragung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der INFO AG ist nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der INFO Holding wirksam wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, - auch in Erfüllung des entsprechenden Verlangens der INFO Holding - folgenden Beschluss zu fassen: Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg und der Geschäftsanschrift Am Tower 5, 90475 Nürnberg (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von Euro 18,86 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen. Ausgelegte Unterlagen Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grasweg 62-66, 22303 Hamburg, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus: - Der Jahresabschluss der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2011, der Lagebericht und der Konzernlagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 und der Bericht des Aufsichtsrats. - Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses. - Die Jahresabschlüsse der INFO AG und die Konzernabschlüsse jeweils zum 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010, die Lageberichte und die Konzernlageberichte des Vorstands für die Geschäftsjahre 2009 und 2010. - Der von der INFO Holding in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der INFO AG auf die INFO Holding und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung vom 23. März 2012 einschließlich seiner Anlagen, insbesondere einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme vom 22. März 2012 der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Unternehmenswert der INFO AG und zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung zum Bewertungsstichtag 24. Mai 2012. - Die Bankgarantie der Berenberg Bank, Hamburg, vom 23. März 2012 gemäß § 327b Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG. - Der Prüfungsbericht des vom Landgericht Hamburg ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der INFO AG (Minderheitsaktionäre) auf die INFO Holding vom 27. März 2012. - Der Verschmelzungsvertrag zwischen der INFO Holding als übernehmender Gesellschaft und der INFO AG als übertragender Gesellschaft vom 20. März 2012. - Die Jahresabschlüsse der INFO Holding jeweils zum 31. Dezember 2009, 31. Dezember 2010 (damals noch firmierend unter IP Partner Aktiengesellschaft) und 31. Dezember 2011 (Lageberichte hat die INFO Holding als kleine Kapitalgesellschaft nicht aufgestellt). - Der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der INFO Holding und der INFO AG vom 20. März 2012. - Der nach § 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Hamburg ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der INFO Holding als übernehmender Gesellschaft und der INFO AG als übertragender Gesellschaft vom 20. März 2012. Die Einsichtnahme in die Unterlagen kann während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (sofern es sich bei diesen um Werktage handelt) in der Zeit von 8.30-17.00 Uhr erfolgen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft Grasweg 62-66 22303 Hamburg Telefon: +49 40 27136-8169 Telefax: +49 40 27136-8205 E-Mail: HV-Vollmacht2012@info-ag.de Die vorstehend aufgeführten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.info-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung eingesehen werden und werden schließlich auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2012 ausliegen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt dieser Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 10.250.000,00 eingeteilt in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die grundsätzlich je eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 4.000.000. Diese Gesamtzahl schließt die zum Zeitpunkt der Einberufung der
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