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Dow Jones News
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DGAP-HV: INFO Gesellschaft für -2-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Störtebeker Haus, Süder­straße 288, 20537 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft 
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft: 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in 
Störtebeker Haus, Süderstraße 288, 20537 Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE 0006205909/WKN 620590 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 24. Mai 2012, 
   um 10.00 Uhr, im Störtebeker Haus, Süderstraße 288, 20537 Hamburg, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und 
           Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2011 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           der INFO Gesellschaft für Informationssysteme 
           Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 
           zu wählen. 
 
 
     5.    Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2012 
           endet die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten 
           Mitglieder des Aufsichtsrats. 
 
 
           Der gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus sechs Personen bestehende 
           Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung und 
           zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
       5.1   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Dr. Bernd Schlobohm, wohnhaft in Worpswede, 
             Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln, für die Zeit bis zum 
             Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
             vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
             beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
             beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der 
             Gesellschaft zu wählen. 
 
 
       5.2   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Gerd Eickers, wohnhaft in Köln, selbständiger 
             Telekommunikationsberater, für die Zeit bis zum Ablauf der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
             Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
             das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
             mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
             wählen. 
 
 
       5.3   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Claus Wecker, wohnhaft in Düsseldorf, selbständiger 
             Rechtsanwalt, für die Zeit bis zum Ablauf der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
             Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
             das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
             mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
             wählen. 
 
 
       5.4   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Thomas Stoek, wohnhaft in Feldafing, Mitglied des 
             Vorstands der QSC AG, Köln, für die Zeit bis zum Ablauf der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
             Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
             das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
             mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
             wählen. 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder haben bereits Mandate 
           in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Herr Dr. Bernd Schlobohm 
           gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats der INFO Gesellschaft für 
           Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft, Hamburg 
           (vormals IP Partner Aktiengesellschaft, Nürnberg) 
 
 
           Herr Gerd Eickers 
           gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: 
           Mitglied des Aufsichtsrats der QSC AG, Köln 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats der Contentteam AG, Köln 
           vergleichbare Kontrollgremien: 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Amisco NV, Brüssel, Belgien 
 
 
           Herr Claus Wecker und Herr Thomas Stoek haben keine weiteren 
           Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der INFO Gesellschaft für 
           Informationssysteme Aktiengesellschaft auf die INFO 
           Gesellschaft für Informationssysteme Holding 
           Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) gegen 
           Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 
           UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG 
           (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) 
 
 
           Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des 
           Umwandlungsgesetzes am 15. Juli 2011 besteht gemäß § 62 Abs. 5 
           UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG die Möglichkeit, im 
           Zusammenhang mit einer Verschmelzung einer übertragenden 
           Aktiengesellschaft auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, 
           der Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des 
           Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar 
           gehören (Hauptaktionär), die übrigen Aktionäre neben dem 
           Hauptaktionär (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer 
           angemessenen Barabfindung aus der übertragenden Gesellschaft 
           auszuschließen (sogenannter umwandlungsrechtlicher 
           Squeeze-Out). 
 
 
           Die INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding 
           Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (vormals firmierend 
           unter IP Partner Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg) 
           (nachfolgend 'INFO Holding') ist eine Aktiengesellschaft 
           deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister des 
           Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121957 und mit der 
           Geschäftsanschrift Am Tower 5, 90475 Nürnberg. Die INFO 
           Holding hält direkt 3.440.654 der insgesamt 4.000.000 auf den 
           Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem 
           anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 2,5625. Dies 
           entspricht unter Abzug der von der INFO Gesellschaft für 
           Informationssysteme Aktiengesellschaft (nachfolgend 'INFO AG') 
           direkt gehaltenen 251.403 eigenen Aktien vom Grundkapital der 
           Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 UmwG rund 
           91,79% des Grundkapitals der INFO AG. 
 
 
           Mit Schreiben vom 12. Januar 2012 hat die INFO Holding den 
           Vorstand der Gesellschaft darüber informiert, dass sie zum 
           Zweck der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung 
           der INFO AG als übertragende Gesellschaft auf die INFO Holding 
           als übernehmende Gesellschaft beabsichtige, in deren 
           Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der 
           Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung 
           erfolgen solle. 
 
 
           Am 20. März 2012 haben die INFO AG und die INFO Holding zur 
           Niederschrift des Notars Dr. Florian Möhrle mit Amtssitz in 
           Hamburg (Nr. 1333 der Urkundenrolle für 2012 M) einen 
           Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die Gesellschaft 
           ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter 
           Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die 
           INFO Holding überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die 
           Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der 
           INFO AG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll und steht 
           unter der aufschiebenden Bedingung einer Eintragung des 
           nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagenen 
           Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der 
           INFO AG. Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung 
           ohne eine Anteilsgewähr. Die INFO Holding beabsichtigt, nach 
           Wirksamwerden der Verschmelzung unter 'INFO Gesellschaft für 
           Informationssysteme Aktiengesellschaft' zu firmieren. 
 
 
           Als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der Verschmelzung mit 
           einer direkten Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft als 
           übertragender Gesellschaft von mehr als neun Zehnteln des 
           Grundkapitals ist die INFO Holding zugleich Hauptaktionärin 
           der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG. 
 
 
           Die INFO Holding hat die Barabfindung für die Übertragung der 
           Aktien der Minderheitsaktionäre auf der Grundlage einer durch 
           IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Frankfurt am Main, erstellten gutachtlichen Stellungnahme zum 
           Unternehmenswert der Gesellschaft und zur Ermittlung der 
           angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG auf Euro 
           18,86 je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. 
 
 
           Mit Schreiben vom 23. März 2012 hat die INFO Holding ihre 
           Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der 
           Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verschmelzung 
           herbeizuführen, gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft 
           konkretisiert und wiederholt. Zugleich hat sie den Vorstand 
           über die Höhe der festgelegten Barabfindung, die den 
           Minderheitsaktionären der Gesellschaft für die Übertragung 
           ihrer Aktien auf die INFO Holding als Hauptaktionärin zu 
           zahlen ist, informiert. 
 
 
           Die INFO Holding hat dem Vorstand der Gesellschaft außerdem 
           eine Erklärung der Joh. Berenberg Gossler & Co. KG, Hamburg 
           ('Berenberg Bank') übermittelt, mit der die Berenberg Bank im 
           Wege einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung 
           der Verpflichtung der INFO Holding übernimmt, den 
           Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach dem Wirksamwerden 
           des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte 
           Barabfindung für die übergegangenen Aktien der Gesellschaft zu 
           zahlen. 
 
 
           Schließlich hat die INFO Holding der Hauptversammlung der INFO 
           AG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die 
           Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der 
           Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der 
           Barabfindung erläutert und begründet werden. 
 
 
           Der vom Landgericht Hamburg ausgewählte und bestellte 
           sachverständige Prüfer PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt. 
 
 
           Die Eintragung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen 
           Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der 
           INFO AG ist nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu 
           versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit 
           der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der 
           INFO Holding wirksam wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, - auch in Erfüllung 
           des entsprechenden Verlangens der INFO Holding - folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen 
           Aktionäre der INFO Gesellschaft für Informationssysteme 
           Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 
           Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung 
           einer von der INFO Gesellschaft für Informationssysteme 
           Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg und der 
           Geschäftsanschrift Am Tower 5, 90475 Nürnberg 
           (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in 
           Höhe von Euro 18,86 je auf den Inhaber lautender Stückaktie 
           der INFO Gesellschaft für Informationssysteme 
           Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen. 
 
 
   Ausgelegte Unterlagen 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grasweg 62-66, 22303 Hamburg, 
   folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus: 
 
     -     Der Jahresabschluss der INFO Gesellschaft für 
           Informationssysteme Aktiengesellschaft und der 
           Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2011, der 
           Lagebericht und der Konzernlagebericht des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011 und der Bericht des Aufsichtsrats. 
 
 
     -     Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses. 
 
 
     -     Die Jahresabschlüsse der INFO AG und die 
           Konzernabschlüsse jeweils zum 31. Dezember 2009 und 31. 
           Dezember 2010, die Lageberichte und die Konzernlageberichte 
           des Vorstands für die Geschäftsjahre 2009 und 2010. 
 
 
     -     Der von der INFO Holding in ihrer Eigenschaft als 
           Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht über die 
           Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der 
           Minderheitsaktionäre der INFO AG auf die INFO Holding und zur 
           Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung 
           vom 23. März 2012 einschließlich seiner Anlagen, insbesondere 
           einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme vom 22. März 
           2012 der IVA VALUATION & ADVISORY AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Unternehmenswert der INFO AG und zur Ermittlung der 
           angemessenen Barabfindung zum Bewertungsstichtag 24. Mai 2012. 
 
 
     -     Die Bankgarantie der Berenberg Bank, Hamburg, vom 
           23. März 2012 gemäß § 327b Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 62 
           Abs. 5 UmwG. 
 
 
     -     Der Prüfungsbericht des vom Landgericht Hamburg 
           ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers 
           PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, über die 
           Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der 
           beabsichtigten Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der 
           übrigen Aktionäre der INFO AG (Minderheitsaktionäre) auf die 
           INFO Holding vom 27. März 2012. 
 
 
     -     Der Verschmelzungsvertrag zwischen der INFO Holding 
           als übernehmender Gesellschaft und der INFO AG als 
           übertragender Gesellschaft vom 20. März 2012. 
 
 
     -     Die Jahresabschlüsse der INFO Holding jeweils zum 
           31. Dezember 2009, 31. Dezember 2010 (damals noch firmierend 
           unter IP Partner Aktiengesellschaft) und 31. Dezember 2011 
           (Lageberichte hat die INFO Holding als kleine 
           Kapitalgesellschaft nicht aufgestellt). 
 
 
     -     Der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame 
           Verschmelzungsbericht der Vorstände der INFO Holding und der 
           INFO AG vom 20. März 2012. 
 
 
     -     Der nach § 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des 
           vom Landgericht Hamburg ausgewählten und bestellten 
           sachverständigen Prüfers PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, für beide an der Verschmelzung beteiligten 
           Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags 
           zwischen der INFO Holding als übernehmender Gesellschaft und 
           der INFO AG als übertragender Gesellschaft vom 20. März 2012. 
 
 
   Die Einsichtnahme in die Unterlagen kann während der Geschäftszeiten 
   von Montag bis Freitag (sofern es sich bei diesen um Werktage handelt) 
   in der Zeit von 8.30-17.00 Uhr erfolgen. 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der Unterlagen zugesandt. 
 
   INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft 
   Grasweg 62-66 
   22303 Hamburg 
   Telefon: +49 40 27136-8169 
   Telefax: +49 40 27136-8205 
   E-Mail: HV-Vollmacht2012@info-ag.de 
 
   Die vorstehend aufgeführten Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.info-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung eingesehen werden 
   und werden schließlich auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 
   24. Mai 2012 ausliegen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Zum Zeitpunkt dieser Einberufung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft Euro 10.250.000,00 eingeteilt in 4.000.000 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien, die grundsätzlich je eine Stimme 
   gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 4.000.000. Diese 
   Gesamtzahl schließt die zum Zeitpunkt der Einberufung der 

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April 12, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Treibt Nvidias KI-Boom den Uranpreis?
In einer Welt, in der künstliche Intelligenz zunehmend zum Treiber technologischer Fortschritte wird, rückt auch der Energiebedarf, der für den Betrieb und die Weiterentwicklung von KI-Systemen erforderlich ist, in den Fokus.

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