DGAP-HV: Deutsche Postbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Postbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2012 in Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 12.04.2012 / 15:15 =-------------------------------------------------------------------- Deutsche Postbank AG Bonn WKN 800 100 ISIN DE0008001009 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, dem 5. Juni 2012, 10:00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 19. März 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.postbank.de/hv2012 zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort erläutert werden. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 119.372.998,80 Euro wie folgt zu verwenden: Einstellung in andere Gewinnrücklagen 119.372.998,80 Euro 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012, Zwischenabschlüsse Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr 2012 zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie der Konzernzwischenabschlüsse, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2013 aufgestellt werden, zu wählen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat und Bestellung eines Ersatzmitglieds Mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juni 2012 enden die Ämter der Herren Dr. Peter Hoch und Professor Dr. Ralf Krüger als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Herr Dr. Hugo Bänziger hat sein Amt als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2012 niedergelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 9 Abs. 1 der Satzung aus zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 1) Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, a) Herrn Dr. Peter Hoch, Aufsichtsratsmitglied der BHW Holding AG und der BHW Bausparkasse Aktiengesellschaft, München, als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. b) Herrn Dr. Christian Ricken, Global Chief Operating Officer der Deutsche Bank AG und Global Head of Deposits & Payments der Deutsche Bank AG, Bad Homburg v.d.H., als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. c) Herrn Christian Sewing, Chief Credit Officer der Deutsche Bank AG, Osnabrück, als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Dr. Peter Hoch aufgrund seiner langjährigen beruflichen Praxis als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 2) Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses ferner vor, Herrn Dr. Roland Folz, Mitglied des Vorstands der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG (bis 31. Mai 2012), Global Chief Financial Officer Private & Business Clients der Deutsche Bank AG (bis 30. Juni 2012) und Chief Financial Officer der Deutsche Bank AG für die Region Europa, Mittlerer Osten und Afrika, München, zum Ersatzmitglied der Herren Dr. Christian Ricken und Christian Sewing zu wählen. Herr Dr. Folz erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Dr. Folz ersetzt worden ist, eine Neuwahl vornimmt. Informationen zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat bzw. zur Bestellung als Ersatzmitglied vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. Dr. Peter Hoch a) Mitglied des Aufsichtsrats, BHW Holding AG, Hameln Mitglied des Aufsichtsrats, BHW Bausparkasse Aktiengesellschaft, Hameln Dr. Christian Ricken a) Mitglied des Aufsichtsrats, Deutsche Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, norisbank GmbH, Berlin b) Mitglied des Board of Directors, Hua Xia Bank Co., Ltd., Peking, China Mitglied des Aufsichtsrats, Deutsche Bank PBC SA, Warschau, Polen Christian Sewing a) Mitglied des Aufsichtsrats, BHF-Bank AG, Frankfurt am Main Dr. Roland Folz a) Mitglied des Aufsichtsrats, DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Lead1ng AG, Andernach Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Studio Babelsberg AG, Potsdam 7. Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Die DB Finanz-Holding GmbH - eine 100%ige Tochtergesellschaft der Deutsche Bank Aktiengesellschaft - und die Deutsche Postbank AG haben am 30. März 2012 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung beider Vertragspartner. Die Gesellschafterversammlung der DB Finanz-Holding GmbH soll dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zeitnah zu der Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG zustimmen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat den folgenden Wortlaut: 'Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen 1. der DB Finanz-Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 87505, (nachfolgend als 'DB Finanz-Holding' bezeichnet) und 2. der Deutsche Postbank AG mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 6793, (nachfolgend als 'Postbank' bezeichnet). Präambel Die DB Finanz-Holding ist an der Postbank seit dem Jahreswechsel 2010/2011 mehrheitlich beteiligt. Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (nachfolgend als 'Deutsche Bank' bezeichnet) und als Organgesellschaft mit ihrer Muttergesellschaft durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verbunden. § 1 Leitung
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April 12, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)