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DGAP-HV: Deutsche Postbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2012 in Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deutsche Postbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Postbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.06.2012 in Congress Center Messe Frankfurt, 
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Deutsche Postbank AG 
 
   Bonn 
 
   WKN 800 100 
 
   ISIN DE0008001009 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung ein, die am Dienstag, dem 5. Juni 2012, 10:00 Uhr im 
   Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 
   Frankfurt am Main, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss am 19. März 2012 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich 
   nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter 
   diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.postbank.de/hv2012 
   zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und dort erläutert werden. 
 
   2. 
   Verwendung des Bilanzgewinns 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 119.372.998,80 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
          Einstellung in andere Gewinnrücklagen    119.372.998,80 Euro 
 
 
   3. 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   4. 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   5. 
   Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012, 
   Zwischenabschlüsse 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr 
   2012 zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern sowie 
   zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie der Konzernzwischenabschlüsse, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2013 aufgestellt werden, zu 
   wählen. 
 
   6. 
   Wahlen zum Aufsichtsrat und Bestellung eines Ersatzmitglieds 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juni 2012 enden die Ämter der 
   Herren Dr. Peter Hoch und Professor Dr. Ralf Krüger als 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Herr Dr. Hugo Bänziger hat 
   sein Amt als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat mit Wirkung 
   zum Ablauf des 30. April 2012 niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des 
   Aktiengesetzes (AktG) und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über 
   die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 9 Abs. 
   1 der Satzung aus zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 
   zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die 
   Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
     1)    Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der 
           Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, 
 
 
     a)    Herrn Dr. Peter Hoch, Aufsichtsratsmitglied der BHW 
           Holding AG und der BHW Bausparkasse Aktiengesellschaft, 
           München, 
 
 
           als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
           beschließt. 
 
 
     b)    Herrn Dr. Christian Ricken, Global Chief Operating 
           Officer der Deutsche Bank AG und Global Head of Deposits & 
           Payments der Deutsche Bank AG, Bad Homburg v.d.H., 
 
 
           als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
           beschließt. 
 
 
     c)    Herrn Christian Sewing, Chief Credit Officer der 
           Deutsche Bank AG, Osnabrück, 
 
 
           als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
           beschließt. 
 
 
   Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Dr. 
   Peter Hoch aufgrund seiner langjährigen beruflichen Praxis als 
   unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
     2)    Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der 
           Empfehlung des Nominierungsausschusses ferner vor, 
 
 
           Herrn Dr. Roland Folz, Mitglied des Vorstands der Deutsche 
           Bank Privat- und Geschäftskunden AG (bis 31. Mai 2012), Global 
           Chief Financial Officer Private & Business Clients der 
           Deutsche Bank AG (bis 30. Juni 2012) und Chief Financial 
           Officer der Deutsche Bank AG für die Region Europa, Mittlerer 
           Osten und Afrika, München, 
 
 
           zum Ersatzmitglied der Herren Dr. Christian Ricken und 
           Christian Sewing zu wählen. Herr Dr. Folz erlangt seine 
           Stellung als Ersatzmitglied zurück, wenn die Hauptversammlung 
           für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das 
           durch Herrn Dr. Folz ersetzt worden ist, eine Neuwahl 
           vornimmt. 
 
 
   Informationen zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat bzw. zur 
   Bestellung als Ersatzmitglied vorgeschlagenen Anteilseignervertreter 
   sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften 
   Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den 
   unter b) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. 
 
   Dr. Peter Hoch 
 
     a)    Mitglied des Aufsichtsrats, BHW Holding AG, Hameln 
           Mitglied des Aufsichtsrats, BHW Bausparkasse 
           Aktiengesellschaft, Hameln 
 
 
   Dr. Christian Ricken 
 
     a)    Mitglied des Aufsichtsrats, Deutsche Bank Europe 
           GmbH, Frankfurt am Main 
           Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, norisbank 
           GmbH, Berlin 
 
 
     b)    Mitglied des Board of Directors, Hua Xia Bank Co., 
           Ltd., Peking, China 
           Mitglied des Aufsichtsrats, Deutsche Bank PBC SA, Warschau, 
           Polen 
 
 
   Christian Sewing 
 
     a)    Mitglied des Aufsichtsrats, BHF-Bank AG, Frankfurt 
           am Main 
 
 
   Dr. Roland Folz 
 
     a)    Mitglied des Aufsichtsrats, DWS Investment GmbH, 
           Frankfurt am Main 
           Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Lead1ng AG, 
           Andernach 
           Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Studio 
           Babelsberg AG, Potsdam 
 
 
   7. 
   Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrages 
 
   Die DB Finanz-Holding GmbH - eine 100%ige Tochtergesellschaft der 
   Deutsche Bank Aktiengesellschaft - und die Deutsche Postbank AG haben 
   am 30. März 2012 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu 
   seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafter- bzw. 
   Hauptversammlung beider Vertragspartner. Die Gesellschafterversammlung 
   der DB Finanz-Holding GmbH soll dem Abschluss des Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrags zeitnah zu der Hauptversammlung der Deutsche 
   Postbank AG zustimmen. 
 
   Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat den folgenden 
   Wortlaut: 
 
   'Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
 
   zwischen 
 
     1.    der DB Finanz-Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am 
           Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
           Frankfurt am Main unter HRB 87505, 
 
 
   (nachfolgend als 'DB Finanz-Holding' bezeichnet) 
 
   und 
 
     2.    der Deutsche Postbank AG mit Sitz in Bonn, 
           eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 
           6793, 
 
 
   (nachfolgend als 'Postbank' bezeichnet). 
 
   Präambel 
 
   Die DB Finanz-Holding ist an der Postbank seit dem Jahreswechsel 
   2010/2011 mehrheitlich beteiligt. Sie ist eine 100%ige 
   Tochtergesellschaft der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am 
   Main, (nachfolgend als 'Deutsche Bank' bezeichnet) und als 
   Organgesellschaft mit ihrer Muttergesellschaft durch einen 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verbunden. 
 
     § 1   Leitung 
 
 

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