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DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MyHammer Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MyHammer Holding AG 
 
   Berlin 
 
   WKN: 568030 
   ISIN: DE0005680300 
 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am Donnerstag, den 24. Mai 
   2012, um 11:00 Uhr (Einlass: ab 10:30 Uhr), in die Eventpassage 
   (Auditorium II), Kantstraße 8, 10623 Berlin, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   Tagesordnungspunkt 1 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die MyHammer Holding AG 
   und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289 Absatz 4, 5, 315 Absatz 4 
   Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gem. 
   § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
   erforderlich. 
 
   Tagesordnungspunkt 2 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 3 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 4 
 
   Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Das von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2009 gewählte 
   Aufsichtsratsmitglied, Herr Claas van Delden, hat sein Amt mit Wirkung 
   zum Ablauf der Hauptversammlung am 24. Mai 2012 niedergelegt. Für ihn 
   soll ein Nachfolger gewählt werden. Ergänzungswahlen für vorzeitig 
   ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen gem. § 9 Absatz 2 
   der Satzung für deren restliche Amtszeit, vorliegend also bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2013 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG 
   zusammen und besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Markus Schunk, Geschäftsführer der Holtzbrinck Digital GmbH, der 
   Holtzbrinck Digital Strategy GmbH, der Holtzbrinck Digital Incubation 
   GmbH und der NetDoktor.de GmbH, alle München, sowie Prokurist der 
   Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH, Stuttgart, wohnhaft in 
   Reutlingen, zum Mitglied des Aufsichtsrats mit der Maßgabe zu wählen, 
   dass seine Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. 
 
   Weitere Informationen zum beruflichen Werdegang von Herrn Schunk und 
   zu seinen fachlichen Qualifikationen werden ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
   www.myhammer-holding.de/hauptversammlung veröffentlicht. 
 
   Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
 
   Herr Schunk ist bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied vergleichbarer 
   in- oder ausländischer Kontrollgremien: 
 
     a)    gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte 
 
 
 
 
         -     allesklar.com AG, Siegburg 
 
 
         -     healthier AG, Wiesbaden 
 
 
         -     MY-HAMMER Aktiengesellschaft, Berlin 
 
 
 
 
     b)    vergleichbare in- oder ausländische Kontrollgremien 
 
 
 
 
         -     Non Executive Director, VZnet Netzwerke Ltd, 
               Berlin 
 
 
 
 
   Tagesordnungspunkt 5 
 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers im Falle einer 
   etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. 
   Juni 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   a) Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in 
   Stuttgart (Zweigniederlassung Berlin), wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt. 
 
   b) Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in 
   Stuttgart (Zweigniederlassung Berlin), wird für den Fall, dass eine 
   freiwillige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 
   30. Juni 2012 erfolgt, zum Abschlussprüfer bestellt. 
 
   Es sei darauf hingewiesen, dass mit der Beschlussfassung unter dem 
   vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der Gesellschaft 
   begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der 
   Inhalte eines erstellten Halbjahresfinanzberichts zu veranlassen. 
 
   Tagesordnungspunkt 6 
 
   Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Mitglieder des Vorstands 
 
   Der § 120 Absatz 4 AktG ermöglicht, dass die Hauptversammlung über die 
   Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließt. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Mai 2010 hat 
   das damals zur Abstimmung gestellte System der Vorstandsvergütung 
   gebilligt. Da das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ende 
   2011 Modifikationen erfahren hat, soll es der Hauptversammlung 
   vorsorglich und als Ausdruck guter Corporate Governance erneut zur 
   Billigung vorlegt werden. Das aktuelle Vergütungssystem für die 
   Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist im Vergütungsbericht 
   dargestellt, der im Geschäftsbericht auch als Teil des Corporate 
   Governance Berichts auf den Seiten 30 ff. veröffentlicht ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder der MyHammer Holding AG zu billigen. 
 
   Tagesordnungspunkt 7 
 
   Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Absatz 1 Satz 1 der 
   Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten derzeit gem. § 13 Absatz 1 
   der Satzung neben dem Ersatz ihrer Auslagen (einschließlich einer auf 
   die Aufsichtsratstätigkeit etwa anfallenden Umsatzsteuer) eine feste 
   jährliche Vergütung in Höhe von 5.000,00 Euro. Der Vorsitzende erhält 
   das Doppelte dieses Betrages. Die Höhe der Vergütung liegt in Ansehung 
   des in der Vergangenheit immer weiter gesteigerten Anforderungsprofils 
   unterhalb der Vergütung in vergleichbaren Gesellschaften und trägt der 
   tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und fachlichen Qualifikation 
   der Mitglieder nicht mehr angemessen Rechnung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 13 Absatz 1 Satz 1 der 
   Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
           'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ab dem 
           Beginn des Geschäftsjahres 2012 neben dem Ersatz ihrer 
           Auslagen (einschließlich einer auf die Aufsichtsratstätigkeit 
           etwa anfallenden Umsatzsteuer) eine feste jährliche Vergütung 
           in Höhe von 10.000,00 Euro.' 
 
 
   Tagesordnungspunkt 8 
 
   Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten 
   Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der 
   Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Beschlussfassung über 
   die Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
   Grundkapitals, genehmigtes und bedingtes Kapital) 
 
   Derzeit besteht in § 4 Absatz 3 der Satzung ein genehmigtes Kapital in 
   Höhe von 6.638.613,00 Euro. Es ist bis zum 17. Mai 2013 befristet und 
   soll daher rechtzeitig erneuert werden. In gesetzlich zulässigem 
   Umfang soll - unter Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals - 
   ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, wobei die bisher in 
   der Satzung vorgesehenen Möglichkeiten zum Ausschluss des Bezugsrechts 
   erneut in die Satzung aufgenommen werden sollen. Das Grundkapital der 
   Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 15.490.096,00 Euro, so dass insgesamt genehmigtes 
   Kapital in Höhe von 50 % dieses Betrages, also in Höhe von 
   7.745.048,00 Euro, bestehen kann, und zwar für einen Zeitraum von 
   längstens fünf Jahren (§ 202 AktG). 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
     a)    Die in § 4 Absatz 3 der Satzung enthaltene 
           Ermächtigung des Vorstands, bis zum 17. Mai 2013 mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft 
           um bis zu 6.638.613,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital), 
           wird nach näherer Maßgabe des nachfolgenden Buchstaben d) mit 
           Wirkung auf den dort bestimmten Zeitpunkt der 
           Handelsregistereintragung aufgehoben. 
 
 
     b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
           Gesellschaft bis zum 24. Mai 2017 mit Zustimmung des 

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April 12, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2012 Dow Jones News
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