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DGAP-HV: Integralis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Integralis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Integralis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:24 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Einladung 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Aktionäre der 
   Integralis AG, Ismaning 
 
   ISIN DE0005155030 
   WKN 515503 
 
   Die Aktionäre der Integralis AG werden hiermit zu der am 
 
   Mittwoch, 23. Mai 2012, um 10.00 Uhr 
 
   in den Räumlichkeiten des 
 
   Convention Center 
 
   Rochusberg 6 
 
   80333 München 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
   I. 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Integralis AG zum 31. Dezember 2011 sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts für 
           die Integralis AG und des Konzernlageberichts, des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- 
           und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss 
           festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
           Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und 
           Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der 
           Bericht des Vorstands mit den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 Handelsgesetzbuch sind der Hauptversammlung, ohne dass 
           es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf 
           zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ganghoferstraße 29, 80339 
           München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals 2012 für Bar- und Sachkapitalerhöhungen 
           mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und über die 
           Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2008/I gemäß § 
           3 Abs. 3 der Satzung der Integralis AG sowie über 
           entsprechende Satzungsänderungen 
 
 
           Die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals 
           gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen (genehmigtes Kapital 
           2008/I) gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung der Integralis AG ist bis 
           zum 08. Mai 2013 befristet und wird daher voraussichtlich noch 
           vor der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung der 
           Integralis AG im Jahr 2013 erlöschen. 
 
 
           Damit Vorstand und Aufsichtsrat auch künftig in der Lage sind, 
           genehmigtes Kapital insbesondere zum Erwerb von Unternehmen 
           und Unternehmensbeteiligungen sowie zur Stärkung der 
           Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen und um hierbei sowohl 
           auf Bar- als auch auf Sachkapitalerhöhungen zurückgreifen zu 
           können, soll das derzeit bestehende, bis zum 08. Mai 2013 
           befristete genehmigte Kapital 2008/I aufgehoben und ein neues 
           genehmigtes Kapital 2012 geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die von der Hauptversammlung am 08. Mai 2008 
             beschlossene Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Bar- 
             und/oder Sacheinlagen (genehmigtes Kapital 2008/I) sowie die 
             in derselben Hauptversammlung beschlossene Ermächtigung zum 
             Ausschluss des Bezugsrechts werden aufgehoben; § 3 Abs. 3 
             wird ebenfalls aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird bis zum 30. April 2017 
             ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
             Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer 
             auf den Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien) gegen 
             Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um bis zu Euro 
             6.500.000,00 (in Worten: Euro sechs Millionen 
             fünfhunderttausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012). 
             Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist 
             ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang 
             der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und, falls das 
             genehmigte Kapital bis zum 30. April 2017 nicht oder nicht 
             vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der 
             Ermächtigungsfrist anzupassen. 
 
 
       c)    Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der 
             Aktionäre in folgenden Fällen ganz oder teilweise 
             auszuschließen: 
 
 
         (a)   zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; 
 
 
         (b)   zum Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder 
               Unternehmensteilen im Wege der Sacheinlage; 
 
 
         (c)   für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn 
               der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der 
               Aktien der Integralis AG nicht wesentlich unterschreitet. 
               Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass 
               die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 
               Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des 
               Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder 
               im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
               Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 
 
       d)    Satzungsänderung 
 
 
             § 3 Absatz 3 der Satzung der Integralis AG wird vollständig 
             neu gefasst und lautet nunmehr wie folgt: 
 
 
         '(3)  Der Vorstand ist bis zum 30. April 2017 
               ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
               Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer 
               auf den Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien) gegen 
               Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um bis zu Euro 
               6.500.000,00 (in Worten: Euro sechs Millionen 
               fünfhunderttausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012). 
 
 
               Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in 
               folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen: 
 
 
           (a)   zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; 
 
 
           (b)   zum Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen 
                 oder Unternehmensteilen im Wege der Sacheinlage; 
 
 
           (c)   für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn 
                 der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis 
                 der Aktien der Integralis AG nicht wesentlich 
                 unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit 
                 der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts 
                 gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien 
                 insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten 
                 dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
                 noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 
 
 
             Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung festzulegen. 
 
 
             Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung 
             entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem 
             Kapital und, falls das genehmigte Kapital bis zum 30. April 
             2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein 
             sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.' 
 
 
 
   II. 
   Teilnahme 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am 16. 
   Mai 2012, 24.00 Uhr (eingehend) bei der Gesellschaft angemeldet haben 
   und während der gesamten Hauptversammlung ununterbrochen im 
   Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich unter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:24 ET (13:24 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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