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DGAP-HV: Nemetschek Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Nemetschek Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Nemetschek Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:48 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Nemetschek Aktiengesellschaft 
   München 
 
   - ISIN: DE 0006452907 - 
 
   - WKN: 645290 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der Nemetschek Aktiengesellschaft 
   mit Sitz in München 
 
   am Donnerstag, 24. Mai 2012, 10:00 Uhr, 
   im Konferenzzentrum der Hanns-Seidel-Stiftung, 
   Franz Josef Strauß-Saal, 
   Lazarettstraße 33, 80636 München 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der 
           Nemetschek Aktiengesellschaft und des Konzerns, des 
           erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 
           14. März 2012 gebilligt und damit den Jahresabschluss 
           festgestellt. Somit entfällt eine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung über die Feststellung. Die unter TOP 1 
           genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand und - in Bezug auf den Bericht des Aufsichtsrates - 
           vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates erläutert. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Nemetschek Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen 
           Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 32.430.968,66 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,15 je              EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie                       11.068.750,00 
 
   Gewinnvortrag                                                     EUR 
                                                           21.362.218,66 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung 
           München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahl des Aufsichtsrates 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft besteht 
           nach § 9 Abs. 1 der Satzung, §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus drei 
           Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates Rüdiger Herzog und 
           Prof. Georg Nemetschek endet mit dem Schluss der heutigen 
           Hauptversammlung. Der amtierende Vorsitzende des 
           Aufsichtsrates, Herr Kurt Dobitsch, war ursprünglich ebenfalls 
           bis zum Ende der diesjährigen Hauptversammlung gewählt worden. 
           Im Jahr 2007 musste Herr Dobitsch vorübergehend aus dem 
           Aufsichtsrat ausscheiden. Im Jahr 2008 wurde Herr Dobitsch 
           gerichtlich wieder zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt, 
           wobei die Bestellung nicht befristet bis zum Ablauf der 
           nächsten Hauptversammlung erfolgte. Obgleich die Amtszeit von 
           Herrn Dobitsch deshalb eigentlich erst mit dem Schluss der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2013 endet, möchte sich Herr 
           Dobitsch bereits in diesem Jahr erneut zur Wahl stellen, da 
           sein ursprüngliches Mandat der Hauptversammlung bis zum Ablauf 
           der diesjährigen Hauptversammlung befristet war. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
 
           Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates werden wieder gewählt: 
 
 
       a)    Herr Kurt Dobitsch, Vorsitzender des 
             Aufsichtsrates der United Internet AG, München 
 
 
       b)    Herr Rüdiger Herzog, Rechtsanwalt, Grünwald 
 
 
       c)    Herr Prof. Georg Nemetschek, Vorsitzender des 
             Stiftungsrats der Nemetschek Stiftung, München. 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Die Wahl soll gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl 
           erfolgen. 
 
 
           An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
           oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           a) Herr Kurt Dobitsch: 
 
 
           United Internet AG (Vorsitzender) 
           Bechtle AG 
           DocuWare AG 
           1&1 Internet AG 
           Graphisoft SE 
           Singhammer IT Consulting AG 
 
 
           b) Herr Rüdiger Herzog: 
 
 
           Deutsche Finance AG (Vorsitzender) 
           Kaufhaus Ahrens AG (Vorsitzender) 
 
 
           c) Herr Prof. Georg Nemetschek: 
 
 
           keine Parallelmandate 
 
 
     7.    Satzungsänderung zur Ermöglichung der Briefwahl 
 
 
           Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) 
           hat u.a. die Möglichkeit der Briefwahl eröffnet. Durch die 
           nachfolgend vorgeschlagene Satzungsänderung soll die 
           Entscheidungsbefugnis über die Nutzung dieser Möglichkeit dem 
           Vorstand übertragen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           § 16 der Satzung wird um folgenden Abs. (4) ergänzt: 
 
 
       '(4)  Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass 
             Aktionäre auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung ihre 
             Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer 
             Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist 
             auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. 
             Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung 
             bekannt gemacht.' 
 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Von den insgesamt ausgegebenen 9.625.000 Stückaktien der 
           Gesellschaft, die je ein Stimmrecht gewähren, sind im 
           Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 9.625.000 
           Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft 
           hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
           eigenen Aktien. 
 
 
     2.    Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
           Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bei der 
           Gesellschaft anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss 
           sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 3. Mai 2012 
           (Nachweisstichtag) beziehen. Der Nachweis des Aktienbesitzes 
           bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
           englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der 
           Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis 
           spätestens zum Ablauf (24.00 Uhr) des 17. Mai 2012 zugehen, 
           und zwar bei folgender für die Gesellschaft 
           empfangsberechtigten Stelle: 
 
 
           Nemetschek AG 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS40GM 
           80311 München 
           Telefax: 089/5400-2519 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
           Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
           werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig 
           zu benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis 
           des Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht 
           hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:49 ET (13:49 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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