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DGAP-HV: Nemetschek Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Nemetschek Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Nemetschek Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Nemetschek Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:48 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Nemetschek Aktiengesellschaft 
   München 
 
   - ISIN: DE 0006452907 - 
 
   - WKN: 645290 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der Nemetschek Aktiengesellschaft 
   mit Sitz in München 
 
   am Donnerstag, 24. Mai 2012, 10:00 Uhr, 
   im Konferenzzentrum der Hanns-Seidel-Stiftung, 
   Franz Josef Strauß-Saal, 
   Lazarettstraße 33, 80636 München 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der 
           Nemetschek Aktiengesellschaft und des Konzerns, des 
           erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 
           14. März 2012 gebilligt und damit den Jahresabschluss 
           festgestellt. Somit entfällt eine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung über die Feststellung. Die unter TOP 1 
           genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand und - in Bezug auf den Bericht des Aufsichtsrates - 
           vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates erläutert. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Nemetschek Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen 
           Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 32.430.968,66 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,15 je              EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie                       11.068.750,00 
 
   Gewinnvortrag                                                     EUR 
                                                           21.362.218,66 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung 
           München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahl des Aufsichtsrates 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Nemetschek Aktiengesellschaft besteht 
           nach § 9 Abs. 1 der Satzung, §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus drei 
           Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates Rüdiger Herzog und 
           Prof. Georg Nemetschek endet mit dem Schluss der heutigen 
           Hauptversammlung. Der amtierende Vorsitzende des 
           Aufsichtsrates, Herr Kurt Dobitsch, war ursprünglich ebenfalls 
           bis zum Ende der diesjährigen Hauptversammlung gewählt worden. 
           Im Jahr 2007 musste Herr Dobitsch vorübergehend aus dem 
           Aufsichtsrat ausscheiden. Im Jahr 2008 wurde Herr Dobitsch 
           gerichtlich wieder zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt, 
           wobei die Bestellung nicht befristet bis zum Ablauf der 
           nächsten Hauptversammlung erfolgte. Obgleich die Amtszeit von 
           Herrn Dobitsch deshalb eigentlich erst mit dem Schluss der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2013 endet, möchte sich Herr 
           Dobitsch bereits in diesem Jahr erneut zur Wahl stellen, da 
           sein ursprüngliches Mandat der Hauptversammlung bis zum Ablauf 
           der diesjährigen Hauptversammlung befristet war. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
 
           Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates werden wieder gewählt: 
 
 
       a)    Herr Kurt Dobitsch, Vorsitzender des 
             Aufsichtsrates der United Internet AG, München 
 
 
       b)    Herr Rüdiger Herzog, Rechtsanwalt, Grünwald 
 
 
       c)    Herr Prof. Georg Nemetschek, Vorsitzender des 
             Stiftungsrats der Nemetschek Stiftung, München. 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Die Wahl soll gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl 
           erfolgen. 
 
 
           An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
           oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           a) Herr Kurt Dobitsch: 
 
 
           United Internet AG (Vorsitzender) 
           Bechtle AG 
           DocuWare AG 
           1&1 Internet AG 
           Graphisoft SE 
           Singhammer IT Consulting AG 
 
 
           b) Herr Rüdiger Herzog: 
 
 
           Deutsche Finance AG (Vorsitzender) 
           Kaufhaus Ahrens AG (Vorsitzender) 
 
 
           c) Herr Prof. Georg Nemetschek: 
 
 
           keine Parallelmandate 
 
 
     7.    Satzungsänderung zur Ermöglichung der Briefwahl 
 
 
           Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) 
           hat u.a. die Möglichkeit der Briefwahl eröffnet. Durch die 
           nachfolgend vorgeschlagene Satzungsänderung soll die 
           Entscheidungsbefugnis über die Nutzung dieser Möglichkeit dem 
           Vorstand übertragen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           § 16 der Satzung wird um folgenden Abs. (4) ergänzt: 
 
 
       '(4)  Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass 
             Aktionäre auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung ihre 
             Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer 
             Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist 
             auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. 
             Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung 
             bekannt gemacht.' 
 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Von den insgesamt ausgegebenen 9.625.000 Stückaktien der 
           Gesellschaft, die je ein Stimmrecht gewähren, sind im 
           Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 9.625.000 
           Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft 
           hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
           eigenen Aktien. 
 
 
     2.    Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
           Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bei der 
           Gesellschaft anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss 
           sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 3. Mai 2012 
           (Nachweisstichtag) beziehen. Der Nachweis des Aktienbesitzes 
           bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
           englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der 
           Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis 
           spätestens zum Ablauf (24.00 Uhr) des 17. Mai 2012 zugehen, 
           und zwar bei folgender für die Gesellschaft 
           empfangsberechtigten Stelle: 
 
 
           Nemetschek AG 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS40GM 
           80311 München 
           Telefax: 089/5400-2519 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
           Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
           werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig 
           zu benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis 
           des Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht 
           hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 

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April 12, 2012 09:49 ET (13:49 GMT)

dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der 
           Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag veräußern oder sonst übertragen, 
           sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises 
           des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft 
           gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag 
           hat keine Auswirkungen auf die (vollständige oder teilweise) 
           Veräußerbarkeit bzw. Übertragbarkeit der Aktien. Für die 
           Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine 
           Bedeutung. 
 
 
     3.    Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen 
           Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
           Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die 
           Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform. § 135 AktG bleibt unberührt. Bei der 
           Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von 
           Aktionären oder anderen der in § 135 AktG gleichgestellten 
           Institutionen oder Personen sind in der Regel Besonderheiten 
           zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
           erfragen sind. 
 
 
           Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
           benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor 
           der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten sind 
           in Textform zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss 
           der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das 
           Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe 
           der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei 
           erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit 
           eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen 
           Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von 
           dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht 
           erteilen möchten, werden gebeten, hierzu das 
           Vollmachtsformular zu verwenden, das den Aktionären zusammen 
           mit der Eintrittskarte zugesandt wird. 
 
 
           Im Vorfeld der Hauptversammlung an die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter in Textform erteilte 
           Vollmachten und Weisungen müssen der Gesellschaft unter der 
           unter Ziff. 6 genannten Adresse bzw. der dort genannten 
           E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer zugehen. Zur 
           organisatorischen Erleichterung wird bei Bevollmächtigung der 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter um 
           Übermittlung der Vollmachten und Weisungen nach Möglichkeit 
           bis zum 21. Mai 2012 gebeten. 
 
 
           Vollmachts-/Weisungsformulare stellen wir unseren Aktionären 
           auch im Internet unter www.nemetschek.com/HV2012 zur 
           Verfügung; die Formulare können zudem unter der unter Ziff. 6 
           angegebenen Adresse bei der Gesellschaft kostenlos angefordert 
           werden. 
 
 
     4.    Ausliegende Unterlagen 
 
 
           Folgende Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung im 
           Internet unter www.nemetschek.com/HV2012 veröffentlicht: 
 
 
       -     Der Jahresabschluss der Nemetschek 
             Aktiengesellschaft, der Konzernabschluss, die Lageberichte 
             der Nemetschek Aktiengesellschaft und des Konzerns; 
 
 
       -     der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den 
             Angaben nach den § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des 
             Handelsgesetzbuches; 
 
 
       -     der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung 
             des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011; 
 
 
       -     der Bericht des Aufsichtsrates. 
 
 
 
           Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die 
           vorgenannten Unterlagen zudem in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München, zur 
           Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die vorgenannten 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst 
           ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. 
 
 
     5.    Hinweise zu Ergänzungsanträgen gemäß § 122 Abs. 2 
           AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, das entspricht 
           481.250 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf 
           die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
           neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. Die Aktionäre, die zusammen das 
           Quorum des zwanzigsten Teils des Grundkapitals erreichen, 
           haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
           dem Tag der Hauptversammlung, also seit mindestens 23. Februar 
           2012, Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
           Entscheidung des Vorstandes über das Verlangen halten. Bei der 
           Berechnung dieser drei Monate bestehen nach § 70 AktG 
           bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit 
           ausdrücklich hingewiesen wird. 
 
 
           Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft bis zum 
           Ablauf (24.00 Uhr) des 23. April 2012 schriftlich oder in 
           elektronischer Form gemäß §§ 126 Abs. 3, 126a BGB (z.B. per 
           E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit 
           qualifizierter elektronischer Signatur) unter der folgenden 
           Adresse zugegangen sein: 
 
 
           Vorstand der NEMETSCHEK Aktiengesellschaft 
           Konrad-Zuse-Platz 1 
           81829 München 
 
 
           E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com 
 
 
           Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit 
           sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
           bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
           zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
           die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
           Sie werden außerdem unter www.nemetschek.com/HV2012 
           veröffentlicht. 
 
 
     6.    Weisungen, Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge 
           von Aktionären 
 
 
           Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen 
           Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
           Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu stellen 
           und/oder einen Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers 
           (Punkt 5 der Tagesordnung) oder des Aufsichtsrates (Punkt 6 
           der Tagesordnung) zu machen. Gegenanträge müssen mit einer 
           Begründung versehen sein. 
 
 
           Weisungen für von der Gesellschaft benannte 
           Stimmrechtsvertreter, Anfragen, Gegenanträge gemäß § 126 AktG 
           und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu 
           richten an: 
 
 
           NEMETSCHEK Aktiengesellschaft 
           Investor Relations 
           Konrad-Zuse-Platz 1 
           81829 München 
 
 
           Telefax: +49 (89) 92793-5404 
           E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com 
 
 
           Bis spätestens zum 9. Mai 2012 (24.00 Uhr) unter dieser 
           Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden 
           wir unverzüglich unter www.nemetschek.com/HV2012 ebenso wie 
           etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlichen. 
           Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden 
           nicht berücksichtigt. 
 
 
     7.    Hinweise zum Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 
           131 Abs. 1 AktG 
 
 
           Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
           einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
           zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns 
           und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu 
           geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
           Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
 
     8.    Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft 
 
 
           Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
           machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, die 
           weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG, 
           Formulare für die Bevollmächtigung von Vertretern sowie 
           weitere Informationen sind auch auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.nemetschek.com/HV2012 zugänglich. 
 
 
   München, im April 2012 
 

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April 12, 2012 09:49 ET (13:49 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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