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Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.: Baugewerbe: Mängelhaftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten muss auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. / Schlagwort(e): Recht/ 
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.: Baugewerbe: 
Mängelhaftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten muss auch im 
unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten 
 
DGAP-Media / 13.04.2012 / 09:44 
 
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Baugewerbe: Mängelhaftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten muss 
auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten 
 
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2011 
(Az: XII ZR 70/08), erfasst die Nacherfüllung im Kaufrecht auch den Ausbau 
und Abtransport der mangelhaften sowie den Einbau der neuen mangelfreien 
Kaufsache. 
 
In Klartext heißt das: Sind z.B. Fliesen, die verlegt werden, 
herstellerseitig fehlerbehaftet, so haftet der Unternehmer, die sie verlegt 
hat, auch für die Kosten, die durch den Ausbau, Beseitigung und die 
Verlegung neuer Fliesen entstehen. 
 
Im Rahmen einer vom Bundesministerium der Justiz anberaumten Anhörung zu 
diesem Urteil hat das Baugewerbe gefordert, dass diese Rechtsprechung nicht 
nur auf Verbraucherverträge, sondern auch auf Verträge zwischen 
Unternehmern, also im sog. B2B-Bereich, Anwendung findet. 
 
'Für Bauunternehmen besteht aufgrund der Regelungen im Werkvertragsrecht 
die Pflicht, bei Herstellung mangelhafter Werkleistungen für die Mängel 
einzustehen, auch wenn das ausführende Unternehmen keine Schuld trifft. 
Beruht der Mangel auf der Verwendung mangelhafter Materialien, schuldet der 
Bauunternehmer - sowohl bei gewerblichen als auch bei privaten 
Auftraggebern - nicht nur den Aus- und Neueinbau mangelfreien Materials, 
sondern auch die Beseitigung hiermit verbundener Folgeschäden. Bislang kann 
der Bauunternehmer aber in aller Regel den Baustofflieferanten oder den 
Baustoffhersteller wegen der ihm dadurch entstandenen Kosten nicht in 
Regress nehmen. Der Bauunternehmer ist somit als letztes Glied in der Kette 
nicht in der Lage, die ihm entstehenden Kosten an den Baustofflieferanten 
weiterzugeben.' Erläutert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des 
Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die spezielle Problemlage im 
Baubereich. 
 
Nach der derzeitigen Rechtslage haftet ein Bauunternehmen für die 
Mangelhaftigkeit des Materials auch dann, wenn er diese im Vorfeld nicht 
erkennen konnte. Den eigentlich verantwortlichen Hersteller aber kann er 
nicht zur Rechenschaft ziehen. Letztlich bleibt der Schaden, der von 
mangelhaften Materialien ausgeht, allein beim Bauunternehmen hängen, das 
jedoch in keiner Weise für die Mangelhaftigkeit verantwortlich ist. 'Die 
Kosten, die durch mangelhafte Materialien entstehen, sind oftmals ein 
Vielfaches höher als die eigentlichen Materialkosten und können für 
Bauunternehmen ein erhebliches Risiko darstellen.' So Pakleppa. 
 
'Dieses Ungleichgewicht hinsichtlich der Haftung des Bauunternehmers und 
der des Lieferanten führt zu einer Belastung der Bauwirtschaft, der durch 
eine Gesetzesänderung begegnet werden muss,' fordert Pakleppa. 'Der 
Lieferant bzw. der Hersteller, der ein mangelhaftes Produkt in den Verkehr 
gebracht hat, muss sämtliche Kosten tragen, die sich aus der 
Mangelhaftigkeit ergeben. Dieses kann durch eine Ausweitung der 
Mängelhaftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten über den 
Verbrauchsgüterkauf hinaus auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr 
erreicht werden', so Pakleppa abschließend. 
 
 
 
 
Kontakt: 
V.i.S.d.P.: Dr. Ilona K. Klein, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, 
Kronenstraße 55 - 58, 10117 Berlin, 
Tel.: 030 20314-408 
Fax 030 20314-420 
presse@zdb.de 
www.zdb.de 
 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
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13.04.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch 
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber 
verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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164789 13.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 03:44 ET (07:44 GMT)

© 2012 Dow Jones News
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