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DGAP-HV: Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Sedo Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 06.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Sedo Holding AG 
 
   Köln 
 
   ISIN DE0005490155 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Mittwoch, 
   6. Juni 2012, um 11.00 Uhr, im KölnSKY, Ottoplatz 1, 27. Etage, 50679 
   Köln. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und der 
           Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des 
           Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns der Sedo Holding AG für 
           das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 1.126.929,86 zu fassen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 wird vollständig 
           auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
           beschließen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
           Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main 
 
 
       *     zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen; sowie 
 
 
       *     zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der 
             Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte zu bestellen, sofern 
             die Gesellschaft beschließt, diese Berichte einer 
             prüferischen Durchsicht unterziehen zu lassen. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, also mit 
           Ablauf der Hauptversammlung 2012. Daher ist eine Neuwahl 
           erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
           aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu 
           wählen sind. Es sind daher drei Mitglieder des Aufsichtsrats 
           neu zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       *     Herrn Andreas Gauger, Geschäftsführer 
             ProfitBricks GmbH, Karlsruhe 
 
 
       *     Herrn Michael Scheeren, Mitglied des 
             Aufsichtsrats der United Internet AG, Köln 
 
 
       *     Herrn Tim Schumacher, Geschäftsführer TS Ventures 
             GmbH, Köln 
 
 
 
           zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die genannten 
           Herren sollen für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung gewählt werden, die über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
           beschließt. 
 
 
           Herr Tim Schumacher war bis zum 31. Dezember 2011 Mitglied des 
           Vorstands der Gesellschaft. Seine Wahl beruht auf dem 
           Vorschlag der United Internet AG, die 
           Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft ist. Der Vorschlag 
           ist mit Schreiben vom 7. März 2012 beim Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft eingegangen. Damit sind die Voraussetzungen für 
           eine Wahl von Herrn Schumacher zum Mitglied des Aufsichtsrats 
           nach § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG erfüllt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt für den Fall der Wahl der Kandidaten 
           Gauger, Scheeren und Schumacher ferner vor, 
 
 
       *     Herrn Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender der 
             United Internet AG, Montabaur 
 
 
 
           gemäß § 8.3 der Satzung der Gesellschaft als Ersatzmitglied 
           für Herrn Andreas Gauger, Herrn Michael Scheeren oder Herrn 
           Tim Schumacher für die Dauer von deren Amtszeit zu wählen. 
           Herr Dommermuth tritt an die Stelle desjenigen der drei Herren 
           Gauger, Scheeren oder Schumacher, der als erster vor Ende 
           seiner regulären Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheiden 
           sollte. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           Die Wahlen werden als Einzelwahl durchgeführt. 
 
 
           Es ist vorgesehen, Herrn Scheeren erneut als Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats zur Wahl vorzuschlagen. Darüber hinaus erfüllt 
           Herr Scheeren aufgrund seiner vorangegangenen Tätigkeit als 
           Finanzvorstand die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 
           5 AktG als unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf den 
           Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. 
 
 
           Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Herr Tim Schumacher: 
 
 
           Keine Mitgliedschaften 
 
 
           Herr Andreas Gauger: 
 
 
           Gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat: 
 
 
       *     Fonpit AG, Berlin 
 
 
 
           Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: 
 
 
       *     Mitglied im Verwaltungsrat der Finalfolder AG, 
             Baar, Schweiz, 
 
 
       *     Mitglied im Verwaltungsrat der ACAN Invest AG, 
             Baar, Schweiz, 
 
 
       *     Mitglied im Verwaltungsrat der ACAN Management 
             AG, Baar, Schweiz 
 
 
       *     Independent Board Member der Parallels Inc., 
             Bermuda. 
 
 
 
           Herr Michael Scheeren: 
 
 
           Gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat: 
 
 
       *     United Internet AG, Montabaur (stellvertretender 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     United Internet Media AG, Montabaur 
             (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     1&1 Internet AG, Montabaur (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
 
           Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: 
 
 
       *     Mitglied im Verwaltungsrat der Goldbach Media AG, 
             Küsnacht-Zürich, Schweiz 
 
 
 
           Herr Ralph Dommermuth: 
 
 
           Gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat: 
 
 
       *     United Internet Media AG, Montabaur (Vorsitzender 
             des Aufsichtsrats) 
 
 
 
           Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: 
 
 
           Keine Mitgliedschaften 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ) 
   bei der Gesellschaft, unter der Anschrift 
 
   Sedo Holding AG, 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67, 74321 Bietigheim-Bissingen 
   Fax-Nr.07142 788667 55 
   hv2012@sedo.com 
 
   angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als 
   Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die 
   Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
 
   Aus abwicklungstechnischen Gründen können vom 4. Juni 2012, 00:00 Uhr 
   (MESZ) bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) keine 
   Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
 
   Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.