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DGAP-HV: Sedo Holding AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Sedo Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 06.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Sedo Holding AG 
 
   Köln 
 
   ISIN DE0005490155 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Mittwoch, 
   6. Juni 2012, um 11.00 Uhr, im KölnSKY, Ottoplatz 1, 27. Etage, 50679 
   Köln. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und der 
           Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des 
           Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns der Sedo Holding AG für 
           das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 1.126.929,86 zu fassen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 wird vollständig 
           auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
           beschließen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
           Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main 
 
 
       *     zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen; sowie 
 
 
       *     zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der 
             Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte zu bestellen, sofern 
             die Gesellschaft beschließt, diese Berichte einer 
             prüferischen Durchsicht unterziehen zu lassen. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, also mit 
           Ablauf der Hauptversammlung 2012. Daher ist eine Neuwahl 
           erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
           aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu 
           wählen sind. Es sind daher drei Mitglieder des Aufsichtsrats 
           neu zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       *     Herrn Andreas Gauger, Geschäftsführer 
             ProfitBricks GmbH, Karlsruhe 
 
 
       *     Herrn Michael Scheeren, Mitglied des 
             Aufsichtsrats der United Internet AG, Köln 
 
 
       *     Herrn Tim Schumacher, Geschäftsführer TS Ventures 
             GmbH, Köln 
 
 
 
           zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die genannten 
           Herren sollen für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung gewählt werden, die über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
           beschließt. 
 
 
           Herr Tim Schumacher war bis zum 31. Dezember 2011 Mitglied des 
           Vorstands der Gesellschaft. Seine Wahl beruht auf dem 
           Vorschlag der United Internet AG, die 
           Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft ist. Der Vorschlag 
           ist mit Schreiben vom 7. März 2012 beim Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft eingegangen. Damit sind die Voraussetzungen für 
           eine Wahl von Herrn Schumacher zum Mitglied des Aufsichtsrats 
           nach § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG erfüllt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt für den Fall der Wahl der Kandidaten 
           Gauger, Scheeren und Schumacher ferner vor, 
 
 
       *     Herrn Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender der 
             United Internet AG, Montabaur 
 
 
 
           gemäß § 8.3 der Satzung der Gesellschaft als Ersatzmitglied 
           für Herrn Andreas Gauger, Herrn Michael Scheeren oder Herrn 
           Tim Schumacher für die Dauer von deren Amtszeit zu wählen. 
           Herr Dommermuth tritt an die Stelle desjenigen der drei Herren 
           Gauger, Scheeren oder Schumacher, der als erster vor Ende 
           seiner regulären Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheiden 
           sollte. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           Die Wahlen werden als Einzelwahl durchgeführt. 
 
 
           Es ist vorgesehen, Herrn Scheeren erneut als Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats zur Wahl vorzuschlagen. Darüber hinaus erfüllt 
           Herr Scheeren aufgrund seiner vorangegangenen Tätigkeit als 
           Finanzvorstand die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 
           5 AktG als unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf den 
           Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. 
 
 
           Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Herr Tim Schumacher: 
 
 
           Keine Mitgliedschaften 
 
 
           Herr Andreas Gauger: 
 
 
           Gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat: 
 
 
       *     Fonpit AG, Berlin 
 
 
 
           Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: 
 
 
       *     Mitglied im Verwaltungsrat der Finalfolder AG, 
             Baar, Schweiz, 
 
 
       *     Mitglied im Verwaltungsrat der ACAN Invest AG, 
             Baar, Schweiz, 
 
 
       *     Mitglied im Verwaltungsrat der ACAN Management 
             AG, Baar, Schweiz 
 
 
       *     Independent Board Member der Parallels Inc., 
             Bermuda. 
 
 
 
           Herr Michael Scheeren: 
 
 
           Gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat: 
 
 
       *     United Internet AG, Montabaur (stellvertretender 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     United Internet Media AG, Montabaur 
             (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     1&1 Internet AG, Montabaur (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
 
           Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: 
 
 
       *     Mitglied im Verwaltungsrat der Goldbach Media AG, 
             Küsnacht-Zürich, Schweiz 
 
 
 
           Herr Ralph Dommermuth: 
 
 
           Gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat: 
 
 
       *     United Internet Media AG, Montabaur (Vorsitzender 
             des Aufsichtsrats) 
 
 
 
           Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: 
 
 
           Keine Mitgliedschaften 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ) 
   bei der Gesellschaft, unter der Anschrift 
 
   Sedo Holding AG, 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67, 74321 Bietigheim-Bissingen 
   Fax-Nr.07142 788667 55 
   hv2012@sedo.com 
 
   angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als 
   Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die 
   Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
 
   Aus abwicklungstechnischen Gründen können vom 4. Juni 2012, 00:00 Uhr 
   (MESZ) bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) keine 
   Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
 
   Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der 
   Hauptversammlung, ferner die rechtzeitige und formgültige Anmeldung. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 30.455.890,00 und die Anzahl von 
   Stückaktien auf 30.455.890 mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Sedo 
   Holding AG keine eigenen Aktien. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung 
   auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung ausüben lassen. 
 
   Ferner können die Aktionäre ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. 
 
   In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen 
   Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber 
   den zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt 
   werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
   erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte 
   Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung. Für den Widerruf 
   einer Vollmacht gelten die vorherigen Sätze entsprechend. Das 
   persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt für 
   sich genommen nicht als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. 
   Vielmehr hat der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen 
   entsprechenden Widerruf in der erforderlichen Form zu erklären und der 
   Gesellschaft nachzuweisen. Die Gesellschaft hält auf der 
   Hauptversammlung für die Aktionäre vorbereitete Widerrufsformulare 
   bereit. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten 
   Personen und Institutionen ebenso wie für den Widerruf und den 
   Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten Besonderheiten. Die 
   Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular 
   übergeben, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das 
   Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
   zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.sedoholding.de im 
   Bereich Investoren/Hauptversammlung abrufbar. Die Aktionäre werden 
   gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft 
   zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
   Die Sedo Holding AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, 
   ihr Stimmrecht durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   weisungsgebunden ausüben zu lassen. Hierfür gelten die folgenden 
   Besonderheiten: Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten 
   und Weisungen, wird die als zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit 
   den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht 
   formgültig erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die 
   Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen 
   nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden 
   in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der 
   Abstimmung teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter sind weisungsgebunden 
   und dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht 
   bekannten Abstimmungen (z. B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. 
   In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. 
   nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der 
   Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie 
   zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
   Vollmachten und Weisungen, die den Stimmrechtsvertretern der 
   Gesellschaft erteilt worden sind, können unter einer der für die 
   Anmeldung genannten Adressen noch 
 
     (i)   schriftlich bis zum 5. Juni 2012 oder 
 
 
     (ii)  sonst wie in Textform, insbesondere durch Ausfüllen 
           der während der Generaldebatte ausliegenden 
           Widerrufsformulare, bis zum 6. Juni 2012, 11.30 Uhr (MESZ) 
 
 
   geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist jeweils der Zugang 
   bei der Sedo Holding AG. 
 
   Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten eine Eintrittskarte, 
   die unbedingt mitzubringen ist. Die Stimmkarten werden vor der 
   Hauptversammlung am Versammlungsort ausgehändigt. 
 
   Informationen zur Hauptversammlung erhalten Sie auch im Internet unter 
   www.sedoholding.de im Bereich Investoren/Hauptversammlung. 
 
   Rechte der Aktionäre 
   (Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Erweiterung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals 
   oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß 
   § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis 
   spätestens zum 6. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Nach § 122 Abs. 
   2, 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG haben die betreffenden Aktionäre 
   nachzuweisen, dass sie mindestens seit 3 Monaten vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind (also spätestens seit 
   dem 6. Februar 2012, 24.00 Uhr (MEZ)). Entsprechende Verlangen sind an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
   Sedo Holding AG 
   Der Vorstand 
   Im Mediapark 6 B 
   50670 Köln. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie 
   nicht schon mit der Einberufung bekanntgemacht wurden, unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht. Sie werden zudem den im Aktienregister eingetragenen 
   Aktionären mitgeteilt und im Internet unter www.sedoholding.de im 
   Bereich Investoren/Hauptversammlung veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
   Die Aktionäre können ferner der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Zugänglich zu 
   machende Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Gegenanträge, 
   Wahlvorschläge und sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten 
   an: 
 
   Sedo Holding AG 
   Investor Relations 
   Im Mediapark 6 B 
   50670 Köln 
   Fax-Nr. 0221-34030 564 
   investorrelations@sedo.com 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, zugänglich zu machende Begründung sowie einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Bereich 
   Investoren/Hauptversammlung unter www.sedoholding.de im Internet 
   veröffentlicht. Dabei werden die Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   berücksichtigt, die bis 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. 
   spätestens bis 22. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter 
   der obigen Adresse zugehen. Wahlvorschläge werden nur zugänglich 
   gemacht, wenn sie den Anforderungen der § 124 Abs. 3 Satz 4, § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG genügen. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter auf 
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des 
   Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Sedo Holding AG zu den mit ihr verbundenen 
   Unternehmen. Sie betrifft auch die Lage des Sedo-Konzerns und der in 
   dem Sedo-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Darüber hinaus ist 
   der Versammlungsleiter zu verschiedenen Leitungs- und 
   Ordnungsmaßnahmen in der Hauptversammlung berechtigt. Hierzu gehört 
   auch die Beschränkung des Rede- und Fragerechts. 
 
   Wegen weitergehender Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
   verweisen wir auf das entsprechende Dokument, das im Bereich 
   Investoren/Hauptversammlung unter www.sedoholding.de im Internet für 
   die Aktionäre bereit gehalten wird. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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