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DGAP-HV: VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2012 in Hannover Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: VARTA AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.05.2012 in Hannover Deutschland mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   VARTA AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   Hannover 
 
   ISIN DE000A0TGJ55 
   WKN A0TGJ55 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am Montag, den 21. Mai 2012, um 10:00 Uhr 
 
   Der Vorstand der VARTA AKTIENVARTA AG mit Sitz in Hannover, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 
   55132 (nachfolgend die 'VARTA AG') lädt hiermit die Aktionäre der 
   VARTA AG zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   der VARTA AG, die 
 
   am Montag, den 21. Mai 2012, um 10:00 Uhr 
   im Alten Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover 
 
   stattfindet (nachfolgend die 'Hauptversammlung'). 
 
   I. 
   Tagesordnung 
   und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
   Die Tagesordnung der Hauptversammlung und die entsprechenden 
   Vorschläge zur Beschlussfassung werden wie folgt bekannt gegeben: 
 
   Tagesordnungspunkt 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   VARTA AG zum 31. Dezember 2011 sowie des Lageberichts, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 
   HGB und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat der VARTA AG den Jahresabschluss der VARTA AG zum 31. 
   Dezember 2011 bereits festgestellt hat. 
 
   Tagesordnungspunkt 1a: Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die 
   Hauptversammlung möge beschließen, 
 
           der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.334.731,88 wird 
           auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
   Tagesordnungspunkt 2: Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die 
   Hauptversammlung möge beschließen, 
 
           den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands der VARTA 
           AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 
           2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
   Tagesordnungspunkt 3: Entlastung des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die 
   Hauptversammlung möge beschließen, 
 
           den jeweiligen Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
           VARTA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. 
           Dezember 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
   Tagesordnungspunkt 4: Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
   Das Amtsgericht Hannover hat mit Beschluss vom 22. August 2011 
   (Geschäftsnummer: HRB 55132) die Herren Dr. Franz Guggenberger, 
   Christian Hosp und Reinhard Jernej zu Mitgliedern des Aufsichtsrates 
   der VARTA AG bestellt. Diese gerichtliche Bestellung gilt nur bis zu 
   dieser Hauptversammlung der VARTA AG. 
 
   Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit Ziffer 11.1 der Satzung der VARTA 
   AG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat der VARTA AG schlägt vor, die Hauptversammlung möge 
   beschließen, die nachfolgend unter a) bis c) genannten Personen 
   jeweils als Mitglieder des Aufsichtsrates der VARTA AG zu wählen, und 
   zwar für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, nicht mitgerechnet wird: 
 
 
 
       a)    Herrn Dr. Franz Guggenberger, Rechtsanwalt in der 
             Sozietät HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbH, Wien, 
             Österreich, wohnhaft in Wien, Österreich. 
 
 
             Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
             Keine 
 
 
             Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich 
             zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind: 
             Cuubus Real Immobilien AG, Wien, Österreich 
             GEP Beteiligungs Invest MF-AG, Wien, Österreich 
             PP Capital AG, Wien, Österreich 
             Private Equity Performance Beteiligungs AG, Wien 
             (Vorsitzender) 
             WertInvest Beteiligungs- und Immobilienberatungs AG, Wien, 
             Österreich 
             Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 
             Gemeinnützige VARTA AG m.b.H., Wien, Österreich 
 
 
       b)    Herrn Christian Hosp, Verwaltungsrat der SHW 
             Invest AG, Zollikon, Schweiz, wohnhaft in Herrliberg, 
             Schweiz. 
 
 
             Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
             Keine 
 
 
             Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich 
             zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind: 
             Montana Tech Components AG, Menziken, Schweiz 
             ETV Holding AG, Wien, Österreich 
             GEP Beteiligungs Invest MF-AG, Wien, Österreich 
             SHW Invest AG, Zollikon, Schweiz 
             Sinecura Invest AG, Zollikon, Schweiz 
             Montana Gold Trust Holding AG, Zug, Schweiz 
             Keystone Holding SA, Zollikon, Schweiz 
             Montana AS Beteiligungs Holding AG, Menziken, Schweiz 
 
 
       c)    Herrn Reinhard Jernej, Compliance Beauftragter 
             der Ahead Unternehmensberatung GmbH, Wien, Österreich, 
             wohnhaft in Wien, Österreich. 
 
 
             Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
             Keine 
 
 
             Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich 
             zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind: 
             Asia Private Equity Beteiligungs AG, Wien, Österreich 
             Starbet Gaming Entertainment AG, Wien, Österreich 
 
 
 
   Das vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied Dr. Guggenberger ist als 
   unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der 
   Rechnungslegung sachkundig (§ 100 Abs. 5 AktG). 
 
   Tagesordnungspunkt 5: Sitzverlegung nach Ellwangen (Jagst) und 
   entsprechende Satzungsänderung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die 
   Hauptversammlung möge beschließen, 
 
           den Sitz der VARTA AG von Hannover nach Ellwangen 
           (Jagst) zu verlegen und Ziffer 1.2 der Satzung der VARTA AG 
           dementsprechend wie folgt neu zu fassen: 
 
 
             'Der Sitz der Aktiengesellschaft ist Ellwangen 
             (Jagst).' 
 
 
 
   Tagesordnungspunkt 6: Weitere Satzungsänderung in Bezug auf die 
   Vorstände der VARTA AG 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die 
   Hauptversammlung möge beschließen, Ziffer 9 der Satzung der VARTA AG 
   wie folgt neu zu fassen: 
 
           'Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt 
           dieses die VARTA AG allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder 
           bestellt, wird die VARTA AG durch zwei Vorstandsmitglieder 
           oder einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem 
           Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann die 
           Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder abweichend regeln, 
           insbesondere Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis 
           einräumen oder Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des 
           § 181 BGB befreien.' 
 
 
   Tagesordnungspunkt 7: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2012 
 
   Der Aufsichtsrat der VARTA AG schlägt vor, die Hauptversammlung möge 
   beschließen, 
 
           die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Bielefeld, zum Abschlussprüfer der VARTA AG für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 zu 
           wählen. 
 
 
           Vorstehende Wahl steht unter der Bedingung, dass die VARTA AG 
           nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen verpflichtet ist, 
           ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht durch einen 
           Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Sollte diese Prüfungspflicht 
           nicht bestehen, ist dieser Beschluss gegenstandslos. 
 
 
   Tagesordnungspunkt 8: Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des 
   Widerrufs der Zulassung der Aktien der VARTA AG zum regulierten Markt 
   (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (reguläres 
   Delisting) 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die 
   Hauptversammlung möge beschließen, 
 
           der Vorstand der VARTA AG wird ermächtigt, (i) bei 
           der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 
           39 Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 46 Börsenordnung für die 
           Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen, die Zulassung aller 
           Aktien der VARTA AG zum regulierten Markt (General Standard) 
           an der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen und (ii) alle 
           erforderlichen Anträge zu stellen und Maßnahmen zu ergreifen, 
           um den Börsenhandel mit allen Aktien der VARTA AG im 
           regulierten Markt (General Standard) vollständig zu beenden 
           (Delisting). 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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