DGAP-HV: VARTA AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.05.2012 in Hannover Deutschland mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.04.2012 / 15:13
=--------------------------------------------------------------------
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
Hannover
ISIN DE000A0TGJ55
WKN A0TGJ55
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, den 21. Mai 2012, um 10:00 Uhr
Der Vorstand der VARTA AKTIENVARTA AG mit Sitz in Hannover,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB
55132 (nachfolgend die 'VARTA AG') lädt hiermit die Aktionäre der
VARTA AG zur
ordentlichen Hauptversammlung
der VARTA AG, die
am Montag, den 21. Mai 2012, um 10:00 Uhr
im Alten Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover
stattfindet (nachfolgend die 'Hauptversammlung').
I.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
Die Tagesordnung der Hauptversammlung und die entsprechenden
Vorschläge zur Beschlussfassung werden wie folgt bekannt gegeben:
Tagesordnungspunkt 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
VARTA AG zum 31. Dezember 2011 sowie des Lageberichts, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4
HGB und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat der VARTA AG den Jahresabschluss der VARTA AG zum 31.
Dezember 2011 bereits festgestellt hat.
Tagesordnungspunkt 1a: Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die
Hauptversammlung möge beschließen,
der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.334.731,88 wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
Tagesordnungspunkt 2: Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2011
Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die
Hauptversammlung möge beschließen,
den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands der VARTA
AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2011 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 3: Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die
Hauptversammlung möge beschließen,
den jeweiligen Mitgliedern des Aufsichtsrats der
VARTA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2011 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4: Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Das Amtsgericht Hannover hat mit Beschluss vom 22. August 2011
(Geschäftsnummer: HRB 55132) die Herren Dr. Franz Guggenberger,
Christian Hosp und Reinhard Jernej zu Mitgliedern des Aufsichtsrates
der VARTA AG bestellt. Diese gerichtliche Bestellung gilt nur bis zu
dieser Hauptversammlung der VARTA AG.
Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit Ziffer 11.1 der Satzung der VARTA
AG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat der VARTA AG schlägt vor, die Hauptversammlung möge
beschließen, die nachfolgend unter a) bis c) genannten Personen
jeweils als Mitglieder des Aufsichtsrates der VARTA AG zu wählen, und
zwar für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird:
a) Herrn Dr. Franz Guggenberger, Rechtsanwalt in der
Sozietät HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbH, Wien,
Österreich, wohnhaft in Wien, Österreich.
Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Keine
Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind:
Cuubus Real Immobilien AG, Wien, Österreich
GEP Beteiligungs Invest MF-AG, Wien, Österreich
PP Capital AG, Wien, Österreich
Private Equity Performance Beteiligungs AG, Wien
(Vorsitzender)
WertInvest Beteiligungs- und Immobilienberatungs AG, Wien,
Österreich
Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Gemeinnützige VARTA AG m.b.H., Wien, Österreich
b) Herrn Christian Hosp, Verwaltungsrat der SHW
Invest AG, Zollikon, Schweiz, wohnhaft in Herrliberg,
Schweiz.
Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Keine
Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind:
Montana Tech Components AG, Menziken, Schweiz
ETV Holding AG, Wien, Österreich
GEP Beteiligungs Invest MF-AG, Wien, Österreich
SHW Invest AG, Zollikon, Schweiz
Sinecura Invest AG, Zollikon, Schweiz
Montana Gold Trust Holding AG, Zug, Schweiz
Keystone Holding SA, Zollikon, Schweiz
Montana AS Beteiligungs Holding AG, Menziken, Schweiz
c) Herrn Reinhard Jernej, Compliance Beauftragter
der Ahead Unternehmensberatung GmbH, Wien, Österreich,
wohnhaft in Wien, Österreich.
Mitgliedschaften in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Keine
Mandate im Ausland, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind:
Asia Private Equity Beteiligungs AG, Wien, Österreich
Starbet Gaming Entertainment AG, Wien, Österreich
Das vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied Dr. Guggenberger ist als
unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der
Rechnungslegung sachkundig (§ 100 Abs. 5 AktG).
Tagesordnungspunkt 5: Sitzverlegung nach Ellwangen (Jagst) und
entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die
Hauptversammlung möge beschließen,
den Sitz der VARTA AG von Hannover nach Ellwangen
(Jagst) zu verlegen und Ziffer 1.2 der Satzung der VARTA AG
dementsprechend wie folgt neu zu fassen:
'Der Sitz der Aktiengesellschaft ist Ellwangen
(Jagst).'
Tagesordnungspunkt 6: Weitere Satzungsänderung in Bezug auf die
Vorstände der VARTA AG
Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die
Hauptversammlung möge beschließen, Ziffer 9 der Satzung der VARTA AG
wie folgt neu zu fassen:
'Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt
dieses die VARTA AG allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, wird die VARTA AG durch zwei Vorstandsmitglieder
oder einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann die
Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder abweichend regeln,
insbesondere Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis
einräumen oder Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreien.'
Tagesordnungspunkt 7: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat der VARTA AG schlägt vor, die Hauptversammlung möge
beschließen,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bielefeld, zum Abschlussprüfer der VARTA AG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 zu
wählen.
Vorstehende Wahl steht unter der Bedingung, dass die VARTA AG
nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen verpflichtet ist,
ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht durch einen
Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Sollte diese Prüfungspflicht
nicht bestehen, ist dieser Beschluss gegenstandslos.
Tagesordnungspunkt 8: Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des
Widerrufs der Zulassung der Aktien der VARTA AG zum regulierten Markt
(General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (reguläres
Delisting)
Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG schlagen vor, die
Hauptversammlung möge beschließen,
der Vorstand der VARTA AG wird ermächtigt, (i) bei
der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß §
39 Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 46 Börsenordnung für die
Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen, die Zulassung aller
Aktien der VARTA AG zum regulierten Markt (General Standard)
an der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen und (ii) alle
erforderlichen Anträge zu stellen und Maßnahmen zu ergreifen,
um den Börsenhandel mit allen Aktien der VARTA AG im
regulierten Markt (General Standard) vollständig zu beenden
(Delisting).
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 13, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
© 2012 Dow Jones News
