DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2012 in Haus der Wirtschaft, Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 25.05.2012 in Haus der Wirtschaft, Stuttgart mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.04.2012 / 15:13
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Müller - Die lila Logistik
Aktiengesellschaft
Besigheim-Ottmarsheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468
ISIN DE0006214687
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Freitag, 25. Mai 2012, um 11.00 Uhr ein.
Ort: Haus der Wirtschaft
König-Karl-Halle
Willi-Bleicher-Straße 19
70174 Stuttgart
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, mit den
Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2011.
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4,
74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von
EUR 5.667.268,38 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie, bei 7.955.750 1.193.362,50
Stückaktien sind das
Gewinnvortrag EUR
4.473.905,88
Bilanzgewinn EUR
5.667.268,38
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Rölfs RP AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart/Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die
Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 7.955.750, die Gesamtzahl
der Stimmrechte ebenfalls auf 7.955.750.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das Depot führende Kreditinstitut oder
Finanzdienstleistungsinstitut nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 4. Mai 2012 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der
Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 18. Mai 2012 unter
folgender Adresse zugehen:
Müller - Die lila Logistik AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Fax Nr. +49 711 127 79256
oder per E-Mail an: HV-Anmeldung@lbbw.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien, führt nicht zu einer Sperre für die
Verfügung über Aktien, und ist kein relevantes Datum für eine
Dividendenberechtigung. Aktien können unabhängig vom Nachweisstichtag
erworben und veräußert werden. Im Fall einer Veräußerung von Aktien
nach dem Nachweisstichtag ist jedoch - ungeachtet der Veräußerung - im
Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der veräußernde Aktionär zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt - rechtzeitige Anmeldung und Vorlage des Nachweises des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag vorausgesetzt. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen, sind ungeachtet eines
späteren Aktienerwerbs in der Hauptversammlung nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich von einem
teilnahmeberechtigten Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch einen Bevollmächtigten an
der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir um eine frühzeitige
Anmeldung. Dadurch erleichtern Sie uns die Organisation der
Hauptversammlung. Auch durch eine solche frühzeitige Anmeldung werden
Aktien nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können ungeachtet der
Anmeldung weiterhin über ihre Aktien verfügen.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der
Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung
des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein
anderer diesen nach § 135 Aktiengesetz (AktG) gleichgestellter
Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem
Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten,
benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf der Eintrittskarte
vorgesehene Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung heruntergeladen werden.
Dort finden Sie auch weitere ergänzende Informationen zur
Bevollmächtigung eines Vertreters.
Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung und den
Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer und
E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Müller - Die lila Logistik AG
Investor Relations
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
E-Mail: investor@lila-logistik.com
Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der
Bevollmächtigung aber auch am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen.
Vollmachtserteilungen sind auch während der Hauptversammlung möglich.
Entsprechende Formulare werden während der Hauptversammlung
vorgehalten.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträgern gelten die
gesetzlichen Bestimmungen, insb. § 135 AktG. Diese verlangen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135
AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen dieser nach § 135
AktG gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten
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April 13, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären - wie bereits in früheren Jahren - an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne derartige Weisungen kann der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und wird unabhängig davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: Müller - Die lila Logistik AG Investor Relations Ferdinand-Porsche-Straße 4 74354 Besigheim-Ottmarsheim Oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com Oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129 Diese Adressen gelten auch für die anschließende Übermittlung der Vollmachten nebst Weisungen. Bitte beachten Sie, dass eine so übermittelte Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nebst Weisung bis spätestens zum 24. Mai 2012 zugegangen sein muss und dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Für die Abstimmung über Anträge, zu denen es keine mit dieser Einladung und keine später bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, stehen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ebenfalls nicht zur Verfügung. Ergänzungsverlangen Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals (dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl - 397.788 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens am 24. April 2012, zugehen. Die Adresse des Vorstands lautet wie folgt: Müller - Die lila Logistik AG z. Hd. des Vorstands Ferdinand-Porsche-Straße 4 74354 Besigheim-Ottmarsheim Für die Übermittlung in der elektronischen Form des § 126a BGB lautet die Adresse: investor@lila-logistik.com Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung - also mindestens seit dem 25. Februar 2012 - Inhaber der Aktien sind. Auf die Anrechnungsmöglichkeiten nach § 70 AktG wird hingewiesen. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich über die Internetadresse www.lila-logistik.com unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung zugänglich. Unter 'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der Rechte und ihren Grenzen enthalten. Gegenanträge Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, die Müller - Die lila Logistik AG unter der nachstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum Ablauf des 10. Mai 2012 zugegangen sind, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite: www.lila-logistik.com unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AktG). In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Dies ist bei einer Begründung zu einem Gegenantrag beispielsweise der Fall, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Eine ausführliche Darstellung dieser Gründe findet sich auf der Internetseite www.lila-logistik.com unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung. Unter 'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen enthalten. Für die Übermittlung von Gegenanträgen ist folgende Adresse maßgeblich: Müller - Die lila Logistik AG Investor Relations Ferdinand-Porsche-Straße 4 74354 Besigheim-Ottmarsheim Oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com Oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129 Anderweitig adressierte oder nicht rechtzeitig zugegangene Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Wahlvorschläge Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) zu machen. Wahlvorschläge von Aktionären, die Müller - Die lila Logistik AG unter der nachstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum Ablauf des 10. Mai 2012 zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite www.lila-logistik.com unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Einer Begründung bedarf es bei Wahlvorschlägen - anders als bei Gegenanträgen im Sinne von § 126 AktG - nicht. Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Eine ausführliche Darstellung dieser Gründe findet sich auf der Internetseite www.lila-logistik.com unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung. Unter 'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der Rechte und ihren Grenzen enthalten. Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich: Müller - Die lila Logistik AG Investor Relations Ferdinand-Porsche-Straße 4 74354 Besigheim-Ottmarsheim Oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com Oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129 Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Auskunftsrecht Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des gesamten Konzerns der Müller - Die lila Logistik AG und der in den Konzernabschluss der Müller - Die lila Logistik AG einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Umständen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, z. B. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 20 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter zudem ermächtigt, im Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Frage- und Redezeit festzulegen. Eine ausführliche Darstellung der Gründe, aus denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite www.lila-logistik.com unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung. Unter 'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Auskunftsrechtes und seinen Grenzen enthalten. Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden über die Internetseite www.lila-logistik.com unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung die in § 124a AktG vorgesehenen Informationen und Unterlagen zugänglich sein.
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