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DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -2-

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2012 in Haus der Wirtschaft, Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 25.05.2012 in Haus der Wirtschaft, Stuttgart mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Müller - Die lila Logistik 
   Aktiengesellschaft 
 
   Besigheim-Ottmarsheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 
   ISIN DE0006214687 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 
 
   Freitag, 25. Mai 2012, um 11.00 Uhr ein. 
 
        Ort:    Haus der Wirtschaft 
                König-Karl-Halle 
                Willi-Bleicher-Straße 19 
                70174 Stuttgart 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, mit den 
           Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den 
           Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats 
           über das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 
           74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse 
 
 
          www.lila-logistik.com 
 
 
           unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden. 
           Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 
           EUR 5.667.268,38 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer                 EUR 
   Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie, bei 7.955.750    1.193.362,50 
   Stückaktien sind das 
 
   Gewinnvortrag                                                   EUR 
                                                          4.473.905,88 
 
   Bilanzgewinn                                                    EUR 
                                                          5.667.268,38 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die Rölfs RP AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart/Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die 
   Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 7.955.750, die Gesamtzahl 
   der Stimmrechte ebenfalls auf 7.955.750. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft 
   angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das Depot führende Kreditinstitut oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 4. Mai 2012 zu beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der 
   Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 18. Mai 2012 unter 
   folgender Adresse zugehen: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   4027/H Hauptversammlungen 
   Am Hauptbahnhof 2 
   70173 Stuttgart 
 
   Fax Nr. +49 711 127 79256 
   oder per E-Mail an: HV-Anmeldung@lbbw.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien, führt nicht zu einer Sperre für die 
   Verfügung über Aktien, und ist kein relevantes Datum für eine 
   Dividendenberechtigung. Aktien können unabhängig vom Nachweisstichtag 
   erworben und veräußert werden. Im Fall einer Veräußerung von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag ist jedoch - ungeachtet der Veräußerung - im 
   Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der veräußernde Aktionär zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt - rechtzeitige Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag vorausgesetzt. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen, sind ungeachtet eines 
   späteren Aktienerwerbs in der Hauptversammlung nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich von einem 
   teilnahmeberechtigten Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
 
   Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch einen Bevollmächtigten an 
   der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir um eine frühzeitige 
   Anmeldung. Dadurch erleichtern Sie uns die Organisation der 
   Hauptversammlung. Auch durch eine solche frühzeitige Anmeldung werden 
   Aktien nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können ungeachtet der 
   Anmeldung weiterhin über ihre Aktien verfügen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung 
   des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach 
   den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
   anderer diesen nach § 135 Aktiengesetz (AktG) gleichgestellter 
   Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die 
   Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem 
   Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, 
   benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
   Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf der Eintrittskarte 
   vorgesehene Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter der Adresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung heruntergeladen werden. 
   Dort finden Sie auch weitere ergänzende Informationen zur 
   Bevollmächtigung eines Vertreters. 
 
   Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung und den 
   Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer und 
   E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   Investor Relations 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4 
   74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
   E-Mail: investor@lila-logistik.com 
   Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129 
 
   Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der 
   Bevollmächtigung aber auch am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der 
   Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen. 
 
   Vollmachtserteilungen sind auch während der Hauptversammlung möglich. 
   Entsprechende Formulare werden während der Hauptversammlung 
   vorgehalten. 
 
   Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträgern gelten die 
   gesetzlichen Bestimmungen, insb. § 135 AktG. Diese verlangen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 
   AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen dieser nach § 135 
   AktG gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die 
   Vollmacht abstimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären - wie bereits in früheren 
   Jahren - an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der 
   Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne derartige 
   Weisungen kann der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
   Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen 
   bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und 
   Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte und wird unabhängig davon auf Verlangen 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen 
   ist zu richten an: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   Investor Relations 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4 
   74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
   Oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com 
   Oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129 
 
   Diese Adressen gelten auch für die anschließende Übermittlung der 
   Vollmachten nebst Weisungen. Bitte beachten Sie, dass eine so 
   übermittelte Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nebst Weisung bis spätestens zum 24. Mai 2012 
   zugegangen sein muss und dass die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung 
   von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
   von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Für die Abstimmung über 
   Anträge, zu denen es keine mit dieser Einladung und keine später 
   bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, 
   stehen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   ebenfalls nicht zur Verfügung. 
 
   Ergänzungsverlangen 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des 
   Grundkapitals (dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere 
   ganze Aktienzahl - 397.788 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG). Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, d. h. spätestens am 24. April 2012, zugehen. Die Adresse 
   des Vorstands lautet wie folgt: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   z. Hd. des Vorstands 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4 
   74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
   Für die Übermittlung in der elektronischen Form des § 126a BGB lautet 
   die Adresse: 
 
   investor@lila-logistik.com 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung - also mindestens seit dem 
   25. Februar 2012 - Inhaber der Aktien sind. Auf die 
   Anrechnungsmöglichkeiten nach § 70 AktG wird hingewiesen. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich im 
   elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem 
   unverzüglich über die Internetadresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung zugänglich. Unter 
   'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere 
   Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der Rechte und ihren 
   Grenzen enthalten. 
 
   Gegenanträge 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen 
   Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. 
 
   Gegenanträge, die Müller - Die lila Logistik AG unter der nachstehend 
   angegebenen Adresse bis spätestens zum Ablauf des 10. Mai 2012 
   zugegangen sind, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite: 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht (vgl. § 
   126 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AktG). 
 
   In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein 
   Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite 
   zugänglich gemacht werden müssen. Dies ist bei einer Begründung zu 
   einem Gegenantrag beispielsweise der Fall, wenn sie insgesamt mehr als 
   5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Eine ausführliche Darstellung dieser Gründe findet sich auf der 
   Internetseite 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung. Unter 'Erläuterungen zu 
   den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere Einzelheiten zu den 
   Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen enthalten. 
   Für die Übermittlung von Gegenanträgen ist folgende Adresse 
   maßgeblich: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   Investor Relations 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4 
   74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
   Oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com 
   Oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129 
 
   Anderweitig adressierte oder nicht rechtzeitig zugegangene 
   Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. 
 
   Wahlvorschläge 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge 
   zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) zu machen. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären, die Müller - Die lila Logistik AG unter 
   der nachstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum Ablauf des 10. 
   Mai 2012 zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn 
   sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
   vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 
   Abs. 3 Satz 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Einer Begründung bedarf 
   es bei Wahlvorschlägen - anders als bei Gegenanträgen im Sinne von § 
   126 AktG - nicht. 
 
   Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere 
   Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Eine ausführliche 
   Darstellung dieser Gründe findet sich auf der Internetseite 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung. Unter 'Erläuterungen zu 
   den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere Einzelheiten zu den 
   Voraussetzungen der Ausübung der Rechte und ihren Grenzen enthalten. 
   Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse 
   maßgeblich: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   Investor Relations 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4 
   74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
   Oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com 
   Oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129 
 
   Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Auskunftsrecht 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des gesamten Konzerns der Müller - Die 
   lila Logistik AG und der in den Konzernabschluss der Müller - Die lila 
   Logistik AG einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und 
   Satz 4 AktG). 
 
   Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Umständen 
   darf der Vorstand die Auskunft verweigern, z. B. soweit die Erteilung 
   der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet 
   ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 20 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft ist der Versammlungsleiter zudem ermächtigt, im Laufe der 
   Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Frage- und Redezeit 
   festzulegen. Eine ausführliche Darstellung der Gründe, aus denen der 
   Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der 
   Internetseite 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung. Unter 'Erläuterungen zu 
   den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere Einzelheiten zu den 
   Voraussetzungen der Ausübung des Auskunftsrechtes und seinen Grenzen 
   enthalten. 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden über die 
   Internetseite 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung die in § 124a AktG 
   vorgesehenen Informationen und Unterlagen zugänglich sein. 
 

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April 13, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.