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DGAP-HV: Wilex AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Wilex AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Wilex AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   WILEX AG 
 
   München 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 661 472 
   ISIN: DE0006614720 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: A1ML99 
   ISIN DE000A1ML992 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WILEX AG 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
   unserer Gesellschaft 
 
   am Freitag, den 25. Mai 2012, 
   um 11:00 Uhr 
 
   in das Haus der Bayerischen Wirtschaft (HBW), Europasaal, 
   Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           WILEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der 
           Lageberichte für die WILEX AG und den WILEX-Konzern 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats, jeweils für das zum 30. November 2011 
           beendete Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im 
           Internet unter 
           http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2012/ 
           und in den Geschäftsräumen am Sitz der WILEX AG, 
           Grillparzerstr. 10, 81675 München, eingesehen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat 
           hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das zum 30. November 2011 beendete Geschäftsjahr 
           2010/2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das zum 30. November 2011 beendete 
           Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Der Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats 
           folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das zum 30. November 2012 endende Geschäftsjahr 2011/2012 
           bestellt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 
           10 der Satzung der WILEX AG zusammen und besteht aus sechs 
           Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der 
           Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat 
           ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 10 
           Abs. 2 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder für die 
           Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über 
           die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
           der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in 
           dem die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, nicht 
           mitgerechnet. Eine Bestellung für eine kürzere Amtszeit ist 
           möglich. Eine Wiederwahl ist - auch mehrfach - statthaft. Wird 
           ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig 
           ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 
           10 Abs. 6 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des vorzeitig 
           ausscheidenden Mitglieds. 
 
 
           Frau Dr. Alexandra Goll hat mit Wirkung zum 14. Dezember 2011 
           ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Somit 
           besteht der Aufsichtsrat derzeit nur aus fünf Mitgliedern. 
           Daher ist ein neues Aufsichtsratsmitglied von der 
           Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der 
           Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden. Frau 
           Dr. Alexandra Goll wurde von der Hauptversammlung am 21. Mai 
           2010 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das am 30. November 2014 endende Geschäftsjahr 
           beschließen wird, als Aufsichtsratsmitglied gewählt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Empfehlung des 
           Nominierungsausschusses folgend vor, Frau Dr. Birgit Kudlek, 
           Leitung Sandoz Development Network bei Sandoz International 
           GmbH, Holzkirchen, wohnhaft in Bad Soden, für die verbleibende 
           Amtszeit, für die Frau Dr. Alexandra Goll zum 
           Aufsichtsratsmitglied bestellt worden war, also bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das am 30. November 2014 endende Geschäftsjahr beschließen 
           wird (somit voraussichtlich bis zur ordentlichen 
           Hauptversammlung im Jahr 2015), als Aufsichtsratsmitglied zu 
           wählen. 
 
 
           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat 
           vorgeschlagene Kandidatin ist in keiner Gesellschaft Mitglied 
           eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. eines 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines 
           Wirtschaftsunternehmens. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           Genehmigten Kapitals 2010/II und Schaffung eines neuen 
           Genehmigten Kapitals 2012/I sowie über eine entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Bis zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat 
           die Gesellschaft ihr derzeit bestehendes genehmigtes Kapital 
           (Genehmigtes Kapital 2010/II) gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung der 
           Gesellschaft einmal ausgenutzt, und zwar durch 
           Barkapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts der 
           Aktionäre mit endgültigem Beschluss des Vorstands über die 
           Durchführung und Höhe der Kapitalerhöhung vom 1. Februar 2012 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag. Mit der 
           Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im 
           Handelsregister am 3. Februar 2012 wurde somit das 
           Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt EUR 3.201.928,00 
           erhöht. Das Genehmigte Kapital 2010/II beträgt daher zum 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung nur noch EUR 
           6.004.589,00. 
 
 
           Um der Verwaltung auch weiterhin einen umfangreichen 
           Handlungsspielraum zu geben, soll das gesamte am Tag der 
           Hauptversammlung noch bestehende Genehmigte Kapital 2010/II 
           der Gesellschaft aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital 
           (Genehmigtes Kapital 2012/I) geschaffen werden. Die Aufhebung 
           des Genehmigten Kapitals 2010/II soll nur wirksam werden, wenn 
           das Genehmigte Kapital 2012/I wirksam an seine Stelle tritt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
 
       1.    Das Genehmigte Kapital 2010/II gemäß § 5 Abs. 5 
             der Satzung der Gesellschaft wird, soweit diese Ermächtigung 
             zum Zeitpunkt der Eintragung des gemäß Ziffer 2. und 3. 
             beschlossenen Genehmigten Kapitals 2012/I im Handelsregister 
             noch nicht ausgenutzt wurde, mit Wirkung zum Zeitpunkt der 
             Eintragung des gemäß Ziffer 2. und 3. beschlossenen 
             Genehmigten Kapitals 2012/I im Handelsregister aufgehoben. 
 
 
       2.    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
             24. Mai 2017 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis 
             zu insgesamt EUR 12.407.481,00 gegen Bar- und/oder 
             Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 12.407.481 neuen, auf 
             den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes 
             Kapital 2012/I). 
 
 
             Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich 
             ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem oder 
             mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen 
             werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der 
             Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei 
             Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen in folgenden Fällen 
             auszuschließen: 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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