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DGAP-HV: HCI Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HCI Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HCI Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:21 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HCI Capital AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000A0D9Y97 / WKN A0D9Y9 
   ISIN DE000A1EWVW2 / WKN A1EWVW 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der HCI Capital AG ein, die am 
 
   Donnerstag, den 24. Mai 2012, um 10:00 Uhr (MESZ) 
   (Einlass ab 09:00 Uhr (MESZ)), 
 
   im 
 
   Theater Kehrwieder 
   Speicherstadt Hamburg 
   Kehrwieder 6 
   20457 Hamburg 
 
   stattfindet. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     TOP 1:Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           HCI Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011, des Berichts über die Lage der HCI Capital AG 
           und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der HCI 
   Capital AG, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg, zur Einsichtnahme der 
   Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter www.hci-capital.de zum 
   Herunterladen bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei 
   zugesandt sowie in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
     TOP 2:Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2011 zu erteilen. 
 
     TOP 3:Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2011 zu erteilen. 
 
     TOP 4:Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, zum Abschlussprüfer (Einzel- und Konzernabschluss) der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. Dies umfasst auch 
   die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2013 aufgestellt werden, soweit die 
   prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 
 
     TOP 5:Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1 
   Aktiengesetz i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die 
   von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jochen Thomas Döhle, Dr. John 
   Benjamin Schroeder und Stefan Viering endet mit Beendigung dieser 
   Hauptversammlung. Somit sind in dieser Hauptversammlung drei 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die vorgenannten drei Mitglieder 
   des Aufsichtsrats stehen zur Wiederwahl zur Verfügung. Es ist 
   beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über 
   die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung den folgenden 
   Beschlussvorschlägen zustimmt. 
 
   5.1 
   Beschlussvorschlag: 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
 
   Herrn Jochen Thomas Döhle, 
 
   Schifffahrtskaufmann, Hamburg, gem. § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für 
   das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei 
   wird das Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Herr Döhle ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
 
       -     EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, 
             Bremen (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       -     EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg 
             (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
       -     SPLOSNA PLOVBA d.o.o., Portoroz, Slowenien 
             (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       -     Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg (Mitglied des 
             Verwaltungsrats) 
 
 
 
   5.2 
   Beschlussvorschlag: 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
 
   Herrn Dr. John Benjamin Schroeder, 
 
   Kaufmann, Hamburg, gem. § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das dritte 
   Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das 
   Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
   Herr Dr. Schroeder ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - CCC Machinery GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats) 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird bekanntgegeben, dass Herr Dr. Schroeder im Falle seiner 
   Wiederwahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
   5.3 
   Beschlussvorschlag: 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
 
   Herrn Stefan Viering, 
 
   Kaufmann, Quickborn, gem. § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das dritte 
   Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das 
   Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
   Herr Viering ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - NIMOS Immobilienprojekt AG, Wien, Österreich 
   (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung EUR 36.692.645,00. Es ist eingeteilt 
   in 36.692.645 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 
   1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, 
   so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung 36.692.645 beträgt. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die 
   sich bei der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 17. Mai 2012, 
   24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) unter einer der 
   nachfolgenden Adressen 
 
           Hauptversammlung der HCI Capital AG 
           c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
           Postfach 57 03 64 
           22772 Hamburg 
           oder Telefax: +49-69-256 270 49 
           oder E-Mail: hauptversammlung@hci-capital.de 
 
 
   angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister 
   eingetragen sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 
   Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als solcher im 
   Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die 
   Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung 
   zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand am Tag der 
   Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden 
   allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 17. Mai 2012 bis zum Ende der 
   Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
   (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
   Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten 
   Umschreibung am 17. Mai 2012. Der Umschreibestopp bedeutet keine 
   Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren 
   Umschreibungsanträge nach dem 17. Mai 2012 bei der Gesellschaft 
   eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen 
   Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen 
   bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem 
   im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von 
   Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen 
   sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig über ihr 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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