DGAP-HV: HCI Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HCI Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
13.04.2012 / 15:21
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HCI Capital AG
Hamburg
ISIN DE000A0D9Y97 / WKN A0D9Y9
ISIN DE000A1EWVW2 / WKN A1EWVW
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung der HCI Capital AG ein, die am
Donnerstag, den 24. Mai 2012, um 10:00 Uhr (MESZ)
(Einlass ab 09:00 Uhr (MESZ)),
im
Theater Kehrwieder
Speicherstadt Hamburg
Kehrwieder 6
20457 Hamburg
stattfindet.
I. Tagesordnung
TOP 1:Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
HCI Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2011, des Berichts über die Lage der HCI Capital AG
und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der HCI
Capital AG, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg, zur Einsichtnahme der
Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter www.hci-capital.de zum
Herunterladen bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei
zugesandt sowie in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
TOP 2:Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr
2011 zu erteilen.
TOP 3:Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das
Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
TOP 4:Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer (Einzel- und Konzernabschluss) der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. Dies umfasst auch
die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2013 aufgestellt werden, soweit die
prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
TOP 5:Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1
Aktiengesetz i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die
von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jochen Thomas Döhle, Dr. John
Benjamin Schroeder und Stefan Viering endet mit Beendigung dieser
Hauptversammlung. Somit sind in dieser Hauptversammlung drei
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die vorgenannten drei Mitglieder
des Aufsichtsrats stehen zur Wiederwahl zur Verfügung. Es ist
beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über
die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung den folgenden
Beschlussvorschlägen zustimmt.
5.1
Beschlussvorschlag:
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Herrn Jochen Thomas Döhle,
Schifffahrtskaufmann, Hamburg, gem. § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur
Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für
das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei
wird das Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet.
Herr Döhle ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA,
Bremen (Mitglied des Aufsichtsrats)
- EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
(Mitglied des Aufsichtsrats)
- SPLOSNA PLOVBA d.o.o., Portoroz, Slowenien
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg (Mitglied des
Verwaltungsrats)
5.2
Beschlussvorschlag:
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Herrn Dr. John Benjamin Schroeder,
Kaufmann, Hamburg, gem. § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das dritte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Herr Dr. Schroeder ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- CCC Machinery GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats)
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird bekanntgegeben, dass Herr Dr. Schroeder im Falle seiner
Wiederwahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
5.3
Beschlussvorschlag:
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Herrn Stefan Viering,
Kaufmann, Quickborn, gem. § 8 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung
der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das dritte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Herr Viering ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- NIMOS Immobilienprojekt AG, Wien, Österreich
(Aufsichtsratsvorsitzender)
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung EUR 36.692.645,00. Es ist eingeteilt
in 36.692.645 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme,
so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung 36.692.645 beträgt.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 17. Mai 2012,
24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) unter einer der
nachfolgenden Adressen
Hauptversammlung der HCI Capital AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
oder Telefax: +49-69-256 270 49
oder E-Mail: hauptversammlung@hci-capital.de
angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister
eingetragen sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2
Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als solcher im
Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die
Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden
allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 17. Mai 2012 bis zum Ende der
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
(sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten
Umschreibung am 17. Mai 2012. Der Umschreibestopp bedeutet keine
Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 17. Mai 2012 bei der Gesellschaft
eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen
Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen
bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem
im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig über ihr
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 13, 2012 09:22 ET (13:22 GMT)
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