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DGAP-HV: EquityStory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: EquityStory AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EquityStory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
16.04.2012 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   EquityStory AG 
 
   München 
 
   WKN 549416 
   ISIN DE0005494165 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der EquityStory AG 
 
   am Freitag, den 25. Mai 2012, um 14.00 Uhr, im Konferenzzentrum 
   München (Hanns-Seidel-Stiftung), Saal Franz Josef Strauß 1, 
   Lazarettstraße 33, 80636 München, Deutschland. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31.12.2011, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des 
           Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Die in diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
           Unterlagen werden von der Einberufung der Hauptversammlung an 
           im Internet unter 
           www.equitystory.de/investor-relations/hauptversammlung den 
           Aktionären zugänglich gemacht. Ein Beschluss wird zu diesem 
           Tagesordnungspunkt nicht gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Gesellschaft zum 31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 6.180.232,77 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
           Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,70 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie, das sind auf das 
           dividendenberechtigte Kapital in Höhe von EUR 1.189.980,00: 
           EUR 832.986,00 
 
 
           Vortrag auf neue Rechnung: EUR 5.347.246,77 
 
 
           Die Dividende soll am 28.05.2012 ausbezahlt werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für 
           dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über eine Änderung von § 14 der 
           Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) 
 
 
           Die Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder sowie die 
           Arbeitsbelastung aller Mitglieder sind beständig gestiegen. 
           Dies soll bei der Vergütung entsprechend berücksichtigt und 
           die Vergütung jedes Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab 
           Beginn des seit dem 01.01.2012 laufenden Geschäftsjahres 
           erhöht werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 14 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
 
 
 
              '§ 14 
            Vergütung 
 
 
             (1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz 
             seiner angemessenen Auslagen eine geschäftsjährliche 
             Vergütung in Höhe von EUR 7.000,00 zuzüglich der hierauf 
             gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer. Der Vorsitzende des 
             Aufsichtsrates erhält das Doppelte der Vergütung gemäß Satz 
             1. Bestand die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitgliedes nicht 
             ununterbrochen über das gesamte Geschäftsjahr, so bemisst 
             sich die Aufsichtsratsvergütung pro rata temporis. Die 
             Hauptversammlung ist berechtigt, durch Beschluss die Höhe 
             der Vergütung anzupassen oder eine andere Vergütung 
             festzulegen. Die in diesem Absatz genannten Beträge sind 
             erstmals für das gesamte Geschäftsjahr 2012 zu bezahlen. 
 
 
             (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz 
             aller Auslagen sowie Ersatz der etwa auf Vergütung und 
             Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. 
 
 
             (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Mitglieder des 
             Aufsichtsrates auf Kosten der Gesellschaft in angemessenem 
             Umfang gegen Risiken ihrer Aufsichtsratstätigkeit zu 
             versichern.' 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Geiser Friedlein Jourdan 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft 
           für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien 
 
 
           Das Aktienrecht erlaubt es, die Gesellschaft zum Erwerb 
           eigener Aktien besonders zu ermächtigen. Von dieser 
           Möglichkeit hat die Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 
           2010 Gebrauch gemacht und der Gesellschaft eine solche 
           Ermächtigung erteilt. Da die Ermächtigung aus der letzten 
           ordentlichen Hauptversammlung im Laufe des Geschäftsjahrs 2012 
           und damit vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
           ausläuft, soll der diesjährigen Hauptversammlung vorgeschlagen 
           werden, die Gesellschaft erneut zum Erwerb eigener Aktien zu 
           ermächtigen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           a) Erwerbsermächtigung 
 
 
           Die Gesellschaft wird ermächtigt, vom Tag der Beschlussfassung 
           an bis zum 30. April 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           eigene Aktien der Gesellschaft bis zu 10 % des zum Zeitpunkt 
           der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. 
           Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder 
           mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt 
           werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen 
           eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden 
           oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
           Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. 
 
 
           Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle 
           Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen: 
 
 
       (1)   Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so 
             darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie 
             (ohne Erwerbsnebenkosten) den am vorhergehenden Handelstag 
             durch die letzte Kursfeststellung ermittelten Börsenkurs 
             ('Schlusskurs') 
             einer Aktie der EquityStory AG im XETRA-Handel der 
             Frankfurter Wertpapierbörse oder einem an die Stelle des 
             XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem um nicht mehr als 
             10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % 
             unterschreiten. 
 
 
       (2)   Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches 
             Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der 
             gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen 
             Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
             Schlusskurs im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des 
             XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der 
             Wertpapierbörse Frankfurt a.M. am dritten Börsentag vor dem 
             Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 % 
             überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Das 
             Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die 
             gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, 
             sind die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig zu 
             berücksichtigen. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung 
             geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener 
             Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. 
 
 
             Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und 
             Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese 
             Anwendung finden. 
 
 
 
           b) Verwendung der erworbenen Aktien 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die 
           aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, 
           jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu allen gesetzlich 
           zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden 
           Zwecken zu verwenden: 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.