DGAP-HV: MEDICLIN Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.04.2012 / 15:16
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MEDICLIN Aktiengesellschaft
Offenburg
- ISIN DE0006595101 -
- WKN 659510 -
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 23. Mai
2012, um 11.00 Uhr in der Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am
Main, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315
Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs
Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des
Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mediclin.de/hauptversammlung abrufbar. Sie werden auch
während der Hauptversammlung ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 und den Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2011 in seiner Sitzung am 21. März 2012
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 des
Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher
nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro
16.208.184,88 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2012 endet die
Amtszeit von Herrn Dr. Jochen Messemer als Vertreter der
Anteilseigner im Aufsichtsrat. Eine Neuwahl ist damit
erforderlich. Herr Dr. Jochen Messemer soll der
Hauptversammlung zur erneuten Wahl vorgeschlagen werden. Die
Amtszeit soll den Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung umfassen, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 beschließt. Auf diese Weise wird ein
Gleichlauf mit den Amtszeiten der weiteren amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats hergestellt.
Herr Dr. Hans Rossels, Vertreter der Anteilseigner im
Aufsichtsrat der Gesellschaft, ist mit Wirkung zum 31.
Dezember 2011 vorzeitig aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft
ausgeschieden. Herr Stephan Leonhard ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Freiburg i. Br. mit Wirkung zum 1. Januar 2012
als Nachfolger von Herrn Dr. Rossels zum Mitglied des
Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner der Gesellschaft
bestellt worden. Die Bestellung von Herrn Leonhard soll auch
durch die Hauptversammlung legitimiert werden. Herr Stephan
Leonhard soll daher der Hauptversammlung zur Wahl
vorgeschlagen werden. Die Amtszeit soll der Amtsdauer
entsprechen, für die Herr Dr. Rossels ursprünglich gewählt
worden ist, nämlich bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.
Herr Dr. Jan Boetius, Vertreter der Anteilseigner im
Aufsichtsrat der Gesellschaft, hat mit Wirkung zum Ablauf des
31. Mai 2012 sein Amt als Vorsitzender und Mitglied des
Aufsichtrats der Gesellschaft niedergelegt und wird zu diesem
Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Die Asklepios
Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die
Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH als
Aktionärinnen, die zusammen mehr als 25 % der Stimmrechte an
der Gesellschaft halten, haben gemäß § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr.
4 AktG vorgeschlagen, Herrn Dr. Ulrich Wandschneider, der mit
Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2012 aus dem Vorstand der
MEDICLIN Aktiengesellschaft ausscheidet, in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich
diesem Vorschlag an. Auch die Amtszeit von Herrn Dr.
Wandschneider soll der Amtsdauer entsprechen, für die Herr Dr.
Boetius ursprünglich gewählt worden ist, nämlich bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2014 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1
AktG und nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (MitbestG)
sowie nach § 8 Absatz 1 der Satzung aus je sechs
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der
Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, über die
Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der
Einzelwahl gesondert abzustimmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Stephan Leonhard, Oberursel,
Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Hamburg, der Asklepios Kliniken
Verwaltungsgesellschaft mbH, Königstein im Taunus, und der
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai
2012 für den Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
b) Herrn Dr. Jochen Messemer, Düsseldorf,
Mitglied des Vorstands der ERGO Versicherungsgruppe AG,
Düsseldorf, sowie Vorsitzender des Vorstands der ERGO
International AG, Düsseldorf,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai
2012 für den Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
c) Herrn Dr. Ulrich Wandschneider, Hamburg,
Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Hamburg, und Vorsitzender der
Konzerngeschäftsführung der Asklepios-Gruppe sowie derzeit
noch Mitglied des Vorstands der MEDICLIN
Aktiengesellschaft, Offenburg,
mit Wirkung ab dem 1. Juni 2012 für den Zeitraum bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat schlägt der
Aufsichtsrat Herrn Dr. Wandschneider aufgrund seiner
langjährigen Branchenerfahrung und im Hinblick auf seine
Funktion als Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der
Asklepios-Gruppe als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz
vor.
Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:
Herr Stephan Leonhard ist nicht Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, und er ist nicht
Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen
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