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DGAP-HV: MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MEDICLIN Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.04.2012 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MEDICLIN Aktiengesellschaft 
 
   Offenburg 
 
   - ISIN DE0006595101 - 
   - WKN 659510 - 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 23. Mai 
   2012, um 11.00 Uhr in der Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am 
   Main, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN 
           Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts 
           des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 
           Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.mediclin.de/hauptversammlung abrufbar. Sie werden auch 
           während der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 und den Konzernabschluss 
           zum 31. Dezember 2011 in seiner Sitzung am 21. März 2012 
           gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 des 
           Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Einer Feststellung des 
           Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher 
           nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft zum 31. 
           Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 
           16.208.184,88 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2012 endet die 
           Amtszeit von Herrn Dr. Jochen Messemer als Vertreter der 
           Anteilseigner im Aufsichtsrat. Eine Neuwahl ist damit 
           erforderlich. Herr Dr. Jochen Messemer soll der 
           Hauptversammlung zur erneuten Wahl vorgeschlagen werden. Die 
           Amtszeit soll den Zeitraum bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung umfassen, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 beschließt. Auf diese Weise wird ein 
           Gleichlauf mit den Amtszeiten der weiteren amtierenden 
           Mitglieder des Aufsichtsrats hergestellt. 
 
 
           Herr Dr. Hans Rossels, Vertreter der Anteilseigner im 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft, ist mit Wirkung zum 31. 
           Dezember 2011 vorzeitig aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft 
           ausgeschieden. Herr Stephan Leonhard ist durch Beschluss des 
           Amtsgerichts Freiburg i. Br. mit Wirkung zum 1. Januar 2012 
           als Nachfolger von Herrn Dr. Rossels zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner der Gesellschaft 
           bestellt worden. Die Bestellung von Herrn Leonhard soll auch 
           durch die Hauptversammlung legitimiert werden. Herr Stephan 
           Leonhard soll daher der Hauptversammlung zur Wahl 
           vorgeschlagen werden. Die Amtszeit soll der Amtsdauer 
           entsprechen, für die Herr Dr. Rossels ursprünglich gewählt 
           worden ist, nämlich bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. 
 
 
           Herr Dr. Jan Boetius, Vertreter der Anteilseigner im 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft, hat mit Wirkung zum Ablauf des 
           31. Mai 2012 sein Amt als Vorsitzender und Mitglied des 
           Aufsichtrats der Gesellschaft niedergelegt und wird zu diesem 
           Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Die Asklepios 
           Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die 
           Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH als 
           Aktionärinnen, die zusammen mehr als 25 % der Stimmrechte an 
           der Gesellschaft halten, haben gemäß § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 
           4 AktG vorgeschlagen, Herrn Dr. Ulrich Wandschneider, der mit 
           Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2012 aus dem Vorstand der 
           MEDICLIN Aktiengesellschaft ausscheidet, in den Aufsichtsrat 
           der Gesellschaft zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich 
           diesem Vorschlag an. Auch die Amtszeit von Herrn Dr. 
           Wandschneider soll der Amtsdauer entsprechen, für die Herr Dr. 
           Boetius ursprünglich gewählt worden ist, nämlich bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2014 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 
           AktG und nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die 
           Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (MitbestG) 
           sowie nach § 8 Absatz 1 der Satzung aus je sechs 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der 
           Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, über die 
           Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der 
           Einzelwahl gesondert abzustimmen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
 
 
         a)    Herrn Stephan Leonhard, Oberursel, 
               Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit 
               beschränkter Haftung, Hamburg, der Asklepios Kliniken 
               Verwaltungsgesellschaft mbH, Königstein im Taunus, und der 
               Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg, 
 
 
               mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 
               2012 für den Zeitraum bis zur Beendigung der 
               Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
               Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des 
               Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
         b)    Herrn Dr. Jochen Messemer, Düsseldorf, 
               Mitglied des Vorstands der ERGO Versicherungsgruppe AG, 
               Düsseldorf, sowie Vorsitzender des Vorstands der ERGO 
               International AG, Düsseldorf, 
 
 
               mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 
               2012 für den Zeitraum bis zur Beendigung der 
               Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
               Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des 
               Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
         c)    Herrn Dr. Ulrich Wandschneider, Hamburg, 
               Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit 
               beschränkter Haftung, Hamburg, und Vorsitzender der 
               Konzerngeschäftsführung der Asklepios-Gruppe sowie derzeit 
               noch Mitglied des Vorstands der MEDICLIN 
               Aktiengesellschaft, Offenburg, 
 
 
               mit Wirkung ab dem 1. Juni 2012 für den Zeitraum bis zur 
               Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
               für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des 
               Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
 
             Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat schlägt der 
             Aufsichtsrat Herrn Dr. Wandschneider aufgrund seiner 
             langjährigen Branchenerfahrung und im Hinblick auf seine 
             Funktion als Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der 
             Asklepios-Gruppe als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz 
             vor. 
 
 
             Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
 
             Herr Stephan Leonhard ist nicht Mitglied in anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, und er ist nicht 
             Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen 

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April 16, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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