
BONN (Dow Jones)--Die Deutsche Post AG setzt sich gegen die Forderung der Europäischen Kommission nach Rückzahlung von Beihilfen zur Wehr. "Wir haben Anfang April unsere Klage gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof eingereicht", sagte Sprecher Dirk Klasen Dow Jones Newswires.
Bei dem Beihilfeverfahren geht es um Zahlungen der Deutschen Post an ihre Pensionäre. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Bundesnetzagentur, die die Preise der Post genehmigt, diese Ausgaben teilweise nicht korrekt bewertet und deswegen zu hohe Porti genehmigt hat. Durch diese unkorrekte Bewertung soll die Post einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern gehabt haben, der nun durch die Rückzahlung einer noch nicht genau bezifferten Summe ausgeglichen werden soll.
Das Bonner Unternehmen muss den geforderten Betrag, den es am unteren Ende der verlangten Spanne zwischen einer halben und einer Milliarde Euro sieht, an Deutschland überweisen. Es rechnet aber nach der Urteilsverkündung mit einer Erstattung inklusive Zinszahlung.
Vorstandsvorsitzender Frank Appel zeigt sich mit Blick auf das Verfahren siegessicher. "Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage", bekräftigt er immer wieder. Sie stehe im klaren Widerspruch zu einer früheren EU-Entscheidung und dem Ergebnis ähnlicher Verfahren. Die Kommission habe offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen, kritisierte Appel und verwies auf Beihilfeentscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen.
- Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com DJG/kib/jhe
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April 16, 2012 11:42 ET (15:42 GMT)
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