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DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 16.05.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.04.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PULSION Medical Systems SE 
 
   München 
 
   - ISIN DE0005487904 - 
   - WKN 548 790 - 
 
 
   Ergänzung der Tagesordnung 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am 
   Mittwoch, den 16. Mai 2012, 11:00 Uhr, 
 
   im Gebäude 
   'c³ - campus conference center', Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München, 
   (Einfahrt in die Tiefgarage: Werner-Eckert-Straße 11 - direkt neben 
   SIXT) 
 
           Aufgrund eines Ergänzungsverlangens der FORUM 
           European Smallcaps GmbH, München, wird die Tagesordnung wie 
           folgt ergänzt: 
 
 
   11. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des ersten Verwaltungsrats endet gemäß 
   Ziffer 7.2 letzter Satz der Satzung der Gesellschaft mit der 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste 
   Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr beschließt, spätestens jedoch zwei Jahre 
   nach der Bestellung. Der betreffende Entlastungsbeschluss soll durch 
   die zum 16. Mai 2012 einberufene Hauptversammlung (Tagesordnungspunkt 
   4) gefasst werden. Somit endet die Amtszeit der 
   Verwaltungsratsmitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung am 16. 
   Mai 2012. Dementsprechend sind die Mitglieder des Verwaltungsrats neu 
   zu wählen. 
 
   Der Verwaltungsrat setzt sich nach §§ 23, 24 des Gesetzes zur 
   Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
   2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
   (SE-Ausführungsgesetz - SEAG) i.V.m. § 7 Absätze 2 und 3 der Satzung 
   der Pulsion Medical Systems SE aus drei von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
           Die FORUM European Smallcaps GmbH schlägt vor, mit 
           Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2012 
 
 
       a)    Herrn Dr. Burkhard Wittek, MBA (Master of 
             Business Administration), Geschäftsführer der FORUM European 
             Smallcaps GmbH, München, wohnhaft in München, Mitglied des 
             ersten Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE, für 
             die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
             seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, 
             längstens bis zum Ablauf von sechs Jahren nach seiner 
             Bestellung, zum Mitglied des Verwaltungsrats zu wählen; 
 
 
       b)    Herrn Jürgen Lauer, MBA (Master of Business 
             Administration), Geschäftsführer der JüLa-Beteiligungs-GmbH, 
             Weißenhorn, wohnhaft in Weißenhorn, Mitglied des ersten 
             Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE, für die Zeit 
             bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, längstens 
             bis zum Ablauf von sechs Jahren nach seiner Bestellung, zum 
             Mitglied des Verwaltungsrats zu wählen; 
 
 
       c)    Herr Frank Fischer, Dipl.-Kfm., Vorstand der 
             Shareholder Value Management AG, Frankfurt, wohnhaft in 
             Hofheim, Mitglied des ersten Verwaltungsrats der Pulsion 
             Medical Systems SE, für die Zeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das 
             Geschäftsjahr 2016 beschließt, längstens bis zum Ablauf von 
             sechs Jahren nach seiner Bestellung, zum Mitglied des 
             Verwaltungsrats zu wählen. 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Burkhard Wittek 
           als Kandidat für den Verwaltungsratsvorsitz vorgeschlagen 
           wird. 
 
 
           Von den Kandidaten für den Verwaltungsrat qualifiziert sich 
           insbesondere Herr Jürgen Lauer aufgrund seiner langjährigen 
           Tätigkeit als Finanzvorstand der Washtec AG als unabhängiger 
           Finanzexperte i. S. d. § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
             Herr Dr. Burkhard Wittek: 
 
 
         -     Immunodiagnostic System Holdings plc, Boldon 
               Tyne & Wear, Großbritannien (Non-Executive Board Member) 
 
 
         -     IonGen AG, Göttingen (Stellvertretender 
               Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
 
             Herr Jürgen Lauer: 
 
 
         -     Medica Medizintechnik GmbH, Hochdorf (Mitglied 
               des Beirats) 
 
 
         -     WashTec AG, Augsburg (stellvertretender 
               Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
 
             Herr Frank Fischer: 
 
 
         -     keine weiteren Mitgliedschaften 
 
 
 
 
           Die FORUM European Smallcaps GmbH schlägt vor, die 
           Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen 
           zum Verwaltungsrat entscheiden zu lassen. 
 
 
   12. Vergütung des ersten Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems 
   SE 
 
   Den Mitgliedern des ersten Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems 
   SE kann gemäß § 113 Abs. 2 AktG erst die Hauptversammlung eine 
   Vergütung für ihre Tätigkeit bewilligen, die über ihre Entlastung 
   beschließt. Der betreffende Entlastungsbeschluss soll durch die zum 
   16. Mai 2012 einberufene Hauptversammlung (Tagesordnungspunkt 4) 
   gefasst werden. Folglich soll auch die Bewilligung der Vergütung durch 
   die zum 16. Mai 2012 einberufene Hauptversammlung erfolgen. Sie soll 
   nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 15 der Satzung der 
   Gesellschaft erteilt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen 
   entsprechend Ziffer 15.3 der Satzung für das erste Geschäftsjahr der 
   Pulsion Medical Systems SE bis einschließlich 31. Dezember 2012 eine 
   zeitanteilige Vergütung erhalten. Dabei soll entsprechend Ziffer 15.2 
   der Satzung neben der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Vorsitz und 
   der stellvertretende Vorsitz berücksichtigt werden. Zudem sollen die 
   Mitglieder des Verwaltungsrats eine zeitanteilige ergebnisabhängige 
   Zusatzvergütung entsprechend Ziffer 15.5 der Satzung erhalten. Ziffern 
   15.1 bis 15.5 der Satzung lauten: 
 
 
 
       '15.  Vergütung des Verwaltungsrats 
 
 
       15.1  Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten außer 
             dem Ersatz ihrer Auslagen und der Erstattung der Kosten 
             einer Haftpflichtversicherung eine feste Vergütung, die 
             anteilig jeweils nach Ablauf eines Viertels des 
             Geschäftsjahres ausbezahlt wird. 
 
 
       15.2  Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält eine 
             Vergütung in Höhe von EUR 12.500, der stellvertretende 
             Vorsitzende eine Vergütung in Höhe von EUR 18.750 und der 
             Vorsitzende eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000 für jedes 
             volle Geschäftsjahr. 
 
 
       15.3  Den Verwaltungsratsmitgliedern, die dem 
             Verwaltungsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres 
             angehört haben, wird die in § 15 Abs. 2 genannte Vergütung 
             pro rata temporis ab der Bestellung des einzelnen 
             Verwaltungsratsmitglieds gewährt. 
 
 
       15.4  Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer 
             wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder 
             des Verwaltungsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der 
             Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und dieses 
             Recht ausüben. 
 
 
       15.5  Außerdem erhält jedes Mitglied des 
             Verwaltungsrats eine Zusatzvergütung für die Geschäftsjahre 
             2011, 2012 und 2013, die sich wie folgt berechnet: Liegt die 
             EBIT-Marge des Pulsion Konzerns gemäß konsolidiertem 
             Jahresabschluss (EBIT in % des Konzerns) in einem 
             Geschäftsjahr bei mindestens 15,0%, aber weniger als 20,0%, 
             so erhält jedes Mitglied des Verwaltungsrats für das 
             jeweilige Geschäftsjahr eine Zusatzvergütung von 50% seiner 
             Grundvergütung gemäß § 15 Abs. 2. Liegt die EBIT-Marge des 
             Pulsion Konzerns gemäß konsolidiertem Jahresabschluss (EBIT 
             in % des Umsatzes des Konzerns) in einem Geschäftsjahr bei 
             mindestens 20,0%, so erhält jedes Mitglied des 
             Verwaltungsrats anstelle der vorgenannten Zusatzvergütung 
             für das jeweilige Geschäftsjahr eine Zusatzvergütung von 
             100% seiner Grundvergütung gemäß § 15 Abs. 2.' 
 
 
 
           Die FORUM European Smallcaps GmbH schlägt daher vor zu 
           beschließen: 
 
 
           Die Mitglieder des ersten Verwaltungsrats der Pulsion Medical 
           Systems SE erhalten für ihre Tätigkeit im ersten 
           Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 2011 bis einschließlich 31. 
           Dezember 2011 eine zeitanteilige Vergütung entsprechend den 
           Regelungen in Ziffern 15.1 bis 15.4 der Satzung der Pulsion 

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April 17, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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