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DGAP-HV: Centrosolar Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Centrosolar Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Centrosolar Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.04.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CENTROSOLAR Group AG 
 
   München 
 
   ISIN DE0005148506 
   WKN 514850 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, den 24. Mai 2012, um 10.00 Uhr im 
   The Westin Grand München 
   Arabellastraße 6 
   81925 München 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     TOP 1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts einschließlich der darin enthaltenen 
           Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 
           und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des 
           Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
     TOP 2.Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
   Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 3.Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das 
   Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4.Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arabellastr. 15, 81925 München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 
   2012 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Dies umfasst auch die 
   Bestellung zum Abschlussprüfer für den Fall der Durchführung einer 
   prüferischen Durchsicht des im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts 
   gemäß § 37w bzw. § 37y Wertpapierhandelsgesetz zu erstellenden 
   verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 20.351.433,00 und ist eingeteilt in 
   20.351.433 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Eine Stückaktie 
   gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl 
   der Stimmrechte 20.351.433 beträgt. Die Gesellschaft hält keine 
   eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
   Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   anmelden. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft bis zum Ablauf des 
 
   17. Mai 2012 (24:00 Uhr) 
 
   unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
           Centrosolar Group AG 
           c/o M.M. Warburg & CO KGaA 
           Ferdinandstr. 75 
           20095 Hamburg 
           Germany 
           Fax +49 (0) 40 3618 1116 
           wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
 
   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine Bestätigung des 
   depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
 
   3. Mai 2012 (00:00 Uhr) 
   ('Nachweisstichtag') 
 
   zu beziehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Das 
   bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien 
   an der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn 
   der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis 
   des Anteilsbesitzes des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den 
   neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. 
   Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - 
   bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine 
   Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Das 
   depotführende Institut übernimmt in diesem Fall in der Regel die 
   Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Aktionäre, die rechtzeitig eine 
   Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes 
   Institut anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu 
   veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem 
   depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung 
   und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt. 
 
   Entscheidend für die fristgerechte Anmeldung ist in jedem Fall der 
   rechtzeitige Zugang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes. 
 
   Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten 
 
   Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, 
   z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut. Auch in 
   diesem Fall muss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht 
   zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht 
   nachweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen gilt das 
   Textformerfordernis nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings 
   sind in diesen Fällen die Regelung in § 135 AktG sowie möglicherweise 
   weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils 
   Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind. 
   Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
   sicherzustellen, sollte die Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis 
   möglichst frühzeitig erfolgen. Soweit ein von der Gesellschaft 
   benannter Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in 
   jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
   Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Der 
   Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er 
   kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu 
   einem Abstimmungsgegenstand keine ausdrücklichen und eindeutigen 
   Weisungen erteilt werden, wird der Stimmrechtsvertreter für den 
   jeweiligen Abstimmungsgegenstand das Stimmrecht insoweit nicht 
   ausüben. 
 
   Vollmachtformulare, die für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht 
   in den vorstehend genannten Fällen verwendet werden können, erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche den Aktionären 
   nach der oben beschriebenen fristgemäßen Anmeldung zugesandt wird. Die 
   Vollmachtformulare können zudem bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse angefordert werden: 
 
           Centrosolar Group AG 
           Walter-Gropius-Straße 15 
           80807 München 
           Fax +49 (0) 89 201 80 555 
           E-Mail: ir@centrosolar.com 
 
 
   Ferner können die Vollmachtsformulare im Internet unter dem 
   nachfolgend genannten Link abgerufen werden: 
 
 
 
 
           http://www.centrosolar-group.de/investor-relations/termine/hauptversammlung/ 
 
 
   Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
   kann auch dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der 
   Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorweist. Bei der 
   Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax 
   oder auf elektronischem Wege per E-Mail bietet die Gesellschaft die 
   vorstehende Adresse an. Auch der Widerruf der bereits erteilten 
   Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar 
   gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
   Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der 
   Bevollmächtigung und Widerrufe von Vollmachten, soweit diese 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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