DJ DGAP-HV: Centrosolar Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Centrosolar Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Centrosolar Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.05.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.04.2012 / 15:09
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CENTROSOLAR Group AG
München
ISIN DE0005148506
WKN 514850
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 24. Mai 2012, um 10.00 Uhr im
The Westin Grand München
Arabellastraße 6
81925 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
TOP 1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts einschließlich der darin enthaltenen
Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4
und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des
Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
TOP 2.Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 3.Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 4.Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arabellastr. 15, 81925 München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember
2012 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Dies umfasst auch die
Bestellung zum Abschlussprüfer für den Fall der Durchführung einer
prüferischen Durchsicht des im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts
gemäß § 37w bzw. § 37y Wertpapierhandelsgesetz zu erstellenden
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 20.351.433,00 und ist eingeteilt in
20.351.433 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Eine Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl
der Stimmrechte 20.351.433 beträgt. Die Gesellschaft hält keine
eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
anmelden.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft bis zum Ablauf des
17. Mai 2012 (24:00 Uhr)
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Centrosolar Group AG
c/o M.M. Warburg & CO KGaA
Ferdinandstr. 75
20095 Hamburg
Germany
Fax +49 (0) 40 3618 1116
wpv-bv-hv@mmwarburg.com
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine Bestätigung des
depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
3. Mai 2012 (00:00 Uhr)
('Nachweisstichtag')
zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Das
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien
an der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn
der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis
des Anteilsbesitzes des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den
neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt.
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind -
bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - im
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine
Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Das
depotführende Institut übernimmt in diesem Fall in der Regel die
Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Aktionäre, die rechtzeitig eine
Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes
Institut anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu
veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem
depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung
und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt.
Entscheidend für die fristgerechte Anmeldung ist in jedem Fall der
rechtzeitige Zugang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes.
Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden,
z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut. Auch in
diesem Fall muss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht
zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht
nachweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen gilt das
Textformerfordernis nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings
sind in diesen Fällen die Regelung in § 135 AktG sowie möglicherweise
weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils
Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind.
Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, sollte die Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis
möglichst frühzeitig erfolgen. Soweit ein von der Gesellschaft
benannter Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in
jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er
kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu
einem Abstimmungsgegenstand keine ausdrücklichen und eindeutigen
Weisungen erteilt werden, wird der Stimmrechtsvertreter für den
jeweiligen Abstimmungsgegenstand das Stimmrecht insoweit nicht
ausüben.
Vollmachtformulare, die für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht
in den vorstehend genannten Fällen verwendet werden können, erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche den Aktionären
nach der oben beschriebenen fristgemäßen Anmeldung zugesandt wird. Die
Vollmachtformulare können zudem bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse angefordert werden:
Centrosolar Group AG
Walter-Gropius-Straße 15
80807 München
Fax +49 (0) 89 201 80 555
E-Mail: ir@centrosolar.com
Ferner können die Vollmachtsformulare im Internet unter dem
nachfolgend genannten Link abgerufen werden:
http://www.centrosolar-group.de/investor-relations/termine/hauptversammlung/
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht
kann auch dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorweist. Bei der
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax
oder auf elektronischem Wege per E-Mail bietet die Gesellschaft die
vorstehende Adresse an. Auch der Widerruf der bereits erteilten
Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der
Bevollmächtigung und Widerrufe von Vollmachten, soweit diese
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
postalisch, per Telefax oder E-Mail übermittelt werden, bis spätestens
zum Ende des 22. Mai 2012 (24:00 Uhr) an die vorstehend genannte
Adresse zu übermitteln. Im Falle der Bevollmächtigung des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters muss die
Stimmrechtsvollmacht einschließlich der Weisungen vor der
Hauptversammlung erteilt werden und der Gesellschaft unter der
vorstehend genannten Adresse bis spätestens zum 22. Mai 2012, (24:00
Uhr), zugehen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. Auch in diesem Fall
sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Briefwahlstimmen können schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter
Verwendung der hierfür zusammen mit den Eintrittskarten verschickten
Briefwahlformulare abgegeben werden an folgende Adresse:
Centrosolar Group AG
Walter-Gropius-Straße 15
80807 München
Fax +49 (0) 89 201 80 555
E-Mail: ir@centrosolar.com
Die Briefwahlformulare können zudem bei der Gesellschaft unter der
vorstehend genannten Adresse angefordert werden.
Ferner können die Briefwahlformulare im Internet unter dem nachfolgend
genannten Link abgerufen werden:
http://www.centrosolar-group.de/investor-relations/termine/hauptversammlung/
Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ablauf
des 22. Mai 2012 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie
erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die persönliche
Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der bereits
abgegebenen Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen und
Vollmacht/Weisungen an Bevollmächtigte eingehen, werden stets
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Soweit Sie zu einzelnen
Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche und eindeutige Stimme per
Briefwahl abgeben, wird Ihre Stimme bei diesen Tagesordnungspunkten
als Enthaltung gewertet.
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen
erst in der Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen oder
Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl
keine Wortmeldungen, Fragen oder Anträge entgegengenommen werden.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
sonstige in § 135 Absatz 8 AktG genannte Personen sowie sonstige von
Aktionären Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.
Insoweit gelten die Vorschriften für das Verfahren für die Teilnahme
und Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten (in der oben jeweils
beschriebenen Form), insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises der
Bevollmächtigung, entsprechend.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen oder einzeln den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals der Gesellschaft (entsprechen 1.017.572 Aktien der
Gesellschaft) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
(entsprechen 500.000 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ferner
haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also mindestens seit dem 24.
Februar 2012 (0:00 Uhr) Inhaber der Aktien sind. Bei der Berechnung
dieser Aktienbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten. Das
Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss ihm mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2012
(24:00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Ergänzungsverlangen daher an folgende Adresse:
Centrosolar Group AG
- Vorstand -
Walter-Gropius-Straße 15
80807 München
Ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen sind, soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden, von der Gesellschaft
unverzüglich nach Zugang des Ergänzungsverlangens in gleicher Weise
wie die Einberufung bekannt zu machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen die Vorschläge
von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
(Gegenanträge) sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern (Wahlvorschläge) übersenden. Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären sind von der Gesellschaft
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internet-Seite der
Gesellschaft unter
http://www.centrosolar-group.de/investor-relations/termine/hauptversammlung/
zugänglich zu machen, wenn der Gegenantrag mitsamt der gesetzlich
vorgeschriebenen Begründung bzw. der Wahlvorschlag mitsamt einer
etwaigen, gesetzlich nicht vorgeschriebenen Begründung der
Gesellschaft in Textform bis spätestens zum Ablauf des 9. Mai 2012
(24:00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse zugeht:
Centrosolar Group AG
Walter-Gropius-Straße 15
80807 München
Fax +49 (0) 89 201 80 555
E-Mail: ir@centrosolar.com
Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge, so kann der Vorstand der
Gesellschaft die Gegenanträge oder Wahlvorschläge und ihre Begründung
zusammenfassen (§ 126 Abs. 3 AktG).
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen werden ebenfalls zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte Adresse
der Gesellschaft adressiert sind oder später eingehen sowie
Gegenanträge ohne Begründung werden von der Gesellschaft nicht
zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung eines Gegenantrages
und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags absehen, wenn einer
der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten.
Eine Abstimmung über einen Gegenantrag in der Hauptversammlung setzt
voraus, dass der Gegenantrag während der Hauptversammlung mündlich
gestellt wird. Mündliche Gegenanträge in der Hauptversammlung können
auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht (§ 131 Abs. 3 AktG) nicht besteht.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite
der Gesellschaft, Zugänglichmachung von Unterlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite
http://www.centrosolar-group.de/investor-relations/termine/hauptversammlung/
alle Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich der
weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG zugänglich sein. Sämtliche,
der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
München, im April 2012
Der Vorstand
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17.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Centrosolar Group AG
Walter-Gropius-Straße 15
80807 München
Deutschland
E-Mail: ir@centrosolar.com
Internet: http://www.centrosolar-group.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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165310 17.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 17, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
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