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Dow Jones News
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DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 25.05.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.04.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Drillisch Aktiengesellschaft 
 
   Maintal 
 
   WKN 554 550/ 
   ISIN DE 0005545503 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Freitag, dem 25. Mai 2012, 
   um 10:00 Uhr 
 
   in der 
 
   Alte Oper Frankfurt 
   Opernplatz 1 
   60313 Frankfurt am Main. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und des Konzernlageberichts 
           (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.drillisch.de/hv2012 abrufbar. Sie werden auch 
           während der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der Drillisch Aktiengesellschaft zum 31. 
           Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 
           2011 in Höhe von EUR 107.879.947,57 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,70 je       EUR     36.163.562,40 
   dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 
   51.662.232 dividendenberechtigte Stückaktien) 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                          EUR     71.716.385,17 
 
   ______________________________________________- 
   ______________________________________________- 
   ______________ 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR    107.879.947,57 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 1.526.783 
           Stück eigenen Aktien (Stand: 21. März 2012), die gemäß § 71b 
           AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung 
           kann sich durch den weiteren Erwerb eigener Aktien oder die 
           Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten 
           Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei 
           unveränderter Ausschüttung von EUR 0,70 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
           Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
 
           Die Dividende ist zahlbar am 29. Mai 2012. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Nachdem Herr Dr. Hartmut Schenk zum 30. Juni 2011 aus dem 
           Aufsichtsrat der Drillisch Aktiengesellschaft ausgeschieden 
           ist, ist gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung für dessen restliche 
           Amtszeit eine Nachwahl vorzunehmen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG 
           und § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung 
           zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. Der nachfolgende Wahlvorschlag 
           des Aufsichtsrats beruht auf der Empfehlung des 
           Nominierungsausschusses. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Frau Dr. Susanne Rückert, Rechtsanwältin und Partnerin bei FPS 
           Fritze Wicke Seelig Partnerschaft von Rechtsanwälten 
           Partnerschaftsgesellschaft, Düsseldorf, 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Frau Dr. Rückert ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten, und sie ist nicht Mitglied in 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie, für den Fall, dass eine solche 
           Durchsicht erfolgen soll, als Prüfer für eine prüferische 
           Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   * * * * * 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 
   Ablauf des 18. Mai 2012 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft anmelden. Die 
   Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu 
   bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 4. Mai 2012 (00:00 
   Uhr) (Nachweisstichtag, sog. Record Date) beziehen und der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 18. Mai 2012 (24:00 Uhr) 
   zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform und kann in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten: 
 
           Drillisch Aktiengesellschaft 
           c/o WestLB AG 
           vertreten durch dwpbank 
           WASHO 
           Einsteinring 9 
           85609 Aschheim-Dornach 
           Telefax: (069) 5099 1110 
           E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für 
   die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft Sorge zu tragen, und empfehlen unseren Aktionären, 
   sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu 
   setzen. 
 
   Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
   Die Aktien werden nach Erstellung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   nicht gesperrt, sondern bleiben frei verfügbar. Für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich 
   der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen, 
   Erwerbe oder Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
   keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein 
   Kreditinstitut, ausüben lassen. Für die Erteilung, den Widerruf und 
   den Nachweis einer Vollmacht an Bevollmächtigte ist die Textform 
   erforderlich und ausreichend. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular kann 
   ferner unter den nachstehend genannten Adressdaten - Drillisch 
   Aktiengesellschaft, Investor Relations, Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5, 
   63477 Maintal, Telefax: (06181) 412 - 183, E-Mail: ir@drillisch.de - 
   postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch 
   geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung 
   die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch 
   Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an 
   folgende Adresse: 
 
           Drillisch Aktiengesellschaft 
           Investor Relations 
           Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5 
           63477 Maintal 
           Telefax: (06181) 412 - 183 
           E-Mail: ir@drillisch.de 
 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden oder durch persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung 
   erfolgen. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 
   Abs. 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach 
   § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituts oder 
   Unternehmens sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen 
   Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
   gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären 
   an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform übermittelt werden. 
   Entsprechende Vordrucke erhalten sie zusammen mit der Eintrittskarte. 
   Wir bitten darum, die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke 
   bis zum Ablauf des 24. Mai 2012 (Eingang) an die 
 
           Drillisch Aktiengesellschaft 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Telefax: (089) 889 690 655 
           E-Mail: drillisch@better-orange.de 
 
 
   zurückzusenden. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
   Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren 
   Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind bis spätestens 10. 
   Mai 2012 (24:00 Uhr) ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
   übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
           Drillisch Aktiengesellschaft 
           Investor Relations 
           Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
           63477 Maintal 
           Telefax: (06181) 412 - 183 
           E-Mail: ir@drillisch.de 
 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge werden einschließlich des Namens 
   des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.drillisch.de/hv2012 unverzüglich zugänglich gemacht. 
 
   Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden 
   Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des 
   Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf des 10. Mai 2012, 
   24:00 Uhr) sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht 
   begründet werden muss. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 (dies entspricht 454.546 Stückaktien) erreichen, verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den Vorstand zu 
   richten und muss der Gesellschaft schriftlich bis spätestens 24. April 
   2012 (24:00 Uhr) zugehen. Die Aktionäre werden gebeten, derartige 
   Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
           Drillisch Aktiengesellschaft 
           Vorstand 
           Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
           63477 Maintal 
 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und jeder 
   Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie 
   über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Gegenstände der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der 
   Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die 
   Auskunft verweigern darf. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Drillisch 
   Aktiengesellschaft insgesamt 53.189.015 auf den Inhaber lautende 
   nennbetragslose Stückaktien ausgegeben, die 53.189.015 Stimmen 
   gewähren. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 
   jedoch im Zeitpunkt der Einberufung 1.526.783 Stück eigene Aktien, 
   sodass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 51.662.232 Stück beträgt. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sowie eine über die 
   Angaben in dieser Einberufung hinausgehende Erläuterung der Rechte der 
   Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.drillisch.de/hv2012 abrufbar. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   gleichen Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Maintal, im April 2012 
 
   Drillisch Aktiengesellschaft 
 
   - Der Vorstand - 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
17.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Drillisch Aktiengesellschaft 
                Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5 
                63477 Maintal 
                Deutschland 
Telefon:        +49 6181 412200 
E-Mail:         ir@drillisch.de 
Internet:       http://www.drillisch.de 
ISIN:           de0005545503 
WKN:            554550 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, 
                München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
165313 17.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 17, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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