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DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2012 in Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2012 in Bremerhaven mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.04.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   FRoSTA Aktiengesellschaft 
 
   Bremerhaven 
 
   WKN 606900 
   ISIN DE 0006069008 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   FRoSTA Aktiengesellschaft 
   Am Lunedeich 116 
   27572 Bremerhaven 
   Telefon 0471/97 36-0 
   Telefax 0471/7 51 63 
   www.frosta-ag.com 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 21. Juni 
   2012, 11.00 Uhr, in der Stadthalle Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz 
   1, 27576 Bremerhaven, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichts der FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns 
           für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.frosta-ag.com/InvestorRelations/ Hauptversammlung und in 
           den Geschäftsräumen der Gesellschaft Am Lunedeich 116, 27572 
           Bremerhaven, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
           Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem zum 31. 
           Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
           7.096.378,04 Euro eine Dividende von 0,75 Euro je Aktie, 
           entsprechend einer Dividendensumme von 4.956.891,00 Euro, zu 
           zahlen und den verbleibenden Betrag von 2.139.487,04 Euro in 
           die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           genehmigten Kapitals: Satzungsänderung in § 4 Absatz 4 
 
 
           Der jetzige § 4 Abs. 4 der Satzung enthält ein bis zum 30. 
           Juni 2012 befristetes genehmigtes Kapital (§§ 202 ff. AktG) in 
           Höhe von 5.000.000,00 Euro zur Ausgabe von auf den Inhaber 
           lautenden Stamm- oder Vorzugsaktien. Das Bezugsrecht der 
           Aktionäre kann nur zur Herstellung eines glatten 
           Bezugsverhältnisses für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. 
 
 
           Obwohl die Gesellschaft zur Zeit über eine ausreichende 
           Kapitalausstattung verfügt, erscheint es sinnvoll, auch in 
           Zukunft einen angemessenen Bewegungsspielraum für eine weitere 
           Expansion vorzuhalten. Die Gesellschaft möchte deshalb auch 
           nach dem Auslaufen der bisherigen Ermächtigung die Möglichkeit 
           haben, durch Ausnutzen des genehmigten Kapitals die Zufuhr von 
           Eigenmitteln zu bewirken. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, ein neues 
           genehmigtes Kapital in Höhe von 5.000.000,00 Euro zu schaffen 
           durch folgenden Beschluss: 
 
 
           Die aktuelle Fassung von § 4 Absatz 4 der Satzung wird 
           aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: 
 
 
             'Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren 
             ab Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister 
             ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
             16.919.521,28 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 
             5.000.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgaben neuer, 
             auf den Inhaber lautender Aktien gegen Geldeinlagen zu 
             erhöhen (genehmigtes Kapital gemäß § 202 ff. AktG). 
 
 
             Die Erhöhung des Grundkapitals gemäß vorstehender 
             Bestimmung kann dergestalt erfolgen, dass das neu 
             geschaffene Kapital ganz oder teilweise aus Stammaktien oder 
             aus Vorzugsaktien ohne Stimmrecht besteht. Die neuen 
             Vorzugsaktien sind entsprechend § 4 a der Satzung 
             auszustatten. 
 
 
             Der Vorstand kann das Bezugsrecht der Aktionäre 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Zwecke der Ausgabe von 
             neuen Aktien (Stammaktien oder Vorzugsaktien ohne 
             Stimmrecht) für Spitzenbeträge zur Herstellung eines glatten 
             Bezugsverhältnisses ausschließen. 
 
 
             Über die Ausgabe neuer Aktien, den Inhalt der 
             Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe 
             entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. 
             Zugleich ist der Aufsichtsrat ermächtigt, im Falle der 
             Ausübung der vorstehenden Ermächtigung den § 4 der Satzung 
             jeweils entsprechend dem Stand der Durchführung der Erhöhung 
             des Grundkapitals neu zu fassen.' 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 16.919.521,28 Euro und ist eingeteilt in 
   6.609.188 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt ein 
   Stimmrecht. 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
   nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des 
   Stimmrechts richtet sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
   die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, sofern sie sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem 
   depotführenden Institut in Textform erstellte und in englischer oder 
   deutscher Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den 
   Beginn des 31. Mai 2012, 00:00 Uhr, beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse 
   spätestens bis zum Ablauf des 14. Juni 2012, 24:00 Uhr, zugegangen 
   sein: 
 
           FRoSTA AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           - General Meetings - 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend 
   genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
   frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in der Regel der 
   Textform. Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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