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DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 31.05.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
18.04.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Amadeus FiRe AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN DE0005093108/WKN 509 310 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   am Donnerstag, den 31. Mai 2012, um 11:00 Uhr, 
 
   in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Darmstädter Landstraße 
   116, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das 
           Geschäftsjahr 2011 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die 
           Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich 
           des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 
           315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats 
           betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 13. März 
           2012 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. 
 
 
           Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag 
           des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der 
           Gesellschaft unter 
           http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
           zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese 
           Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Darmstädter 
           Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der 
           Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der 
           Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser 
           Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn 
           der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von Euro 
           29.253.875,78 
 
 
       a)    einen Teilbetrag in Höhe von Euro 14.762.993,08 
             zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 2,84 auf 
             jede der insgesamt 5.198.237 dividendenberechtigten 
             Stückaktien zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
             14.490.882,70 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5, 65760 
           Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Nachwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerd B. von 
           Below, hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 sein 
           Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Das Amtsgericht Frankfurt am 
           Main hat mit Beschluss vom 12. Januar 2012 Herrn Dr. Karl Graf 
           zu Eltz zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die 
           Bestellung ist zeitlich beschränkt bis zur nächsten 
           ordentlichen Hauptversammlung, längstens bis zum 31. August 
           2012. Die Bestellung endet daher mit der ordentlichen 
           Hauptversammlung am 31. Mai 2012. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des 
           Personalausschusses, der die Aufgaben des 
           Nominierungsausschusses wahrgenommen hat, vor, über die Wahl 
           von 
 
 
           Herrn Dr. Karl Graf zu Eltz, selbständiger 
           Unternehmensberater, Frankfurt am Main, 
 
 
           in den Aufsichtsrat zu beschließen. 
 
 
           Die Amtszeit des nachzuwählenden Aufsichtsratsmitglieds 
           beginnt mit Beendigung der Hauptversammlung am 31. Mai 2012 
           und endet mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr 
           nach dem Beginn der Amtszeit des nachzuwählenden 
           Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Hierbei wird das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet. Hierdurch soll erreicht werden, dass die 
           Amtszeit des nachzuwählenden Aufsichtsratsmitglieds zum 
           gleichen Zeitpunkt wie die Amtszeiten der übrigen von der 
           Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet. 
 
 
           Herr Dr. Karl Graf zu Eltz ist Mitglied in den folgenden 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Aufsichtsratsvorsitzender der Amontis Consulting 
             AG, Heidelberg 
 
 
 
           Angaben nach § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 
           Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitgliedern zusammen. Sechs der 
           Aufsichtsratsmitglieder werden dabei von der Hauptversammlung 
           nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt, weitere 
           sechs Aufsichtsratsmitglieder werden nach den Bestimmungen des 
           Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Angaben zu § 9 Abs. 3 der Satzung 
 
 
           Herr Dr. Karl Graf zu Eltz übt weder Organfunktionen oder 
           Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der 
           Gesellschaft oder bei wesentlichen Wettbewerbern ihrer 
           Konzernunternehmen aus, noch ist er als Vorstandsmitglied 
           einer börsennotierten Gesellschaft tätig und übt neben dem 
           Aufsichtsratsmandat für die Gesellschaft mehr als vier weitere 
           Aufsichtsratsmandate in konzernexternen, börsennotierten 
           Gesellschaften aus. 
 
 
   Informationen und Unterlagen 
 
   Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung die 
   Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur 
   Verfügung stehen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   ist gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre 
   unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der 
   Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung mit dem Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse 
   mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf 
   des 24. Mai 2012 (24:00 Uhr MESZ) zugehen: 
 
           Amadeus FiRe AG 
           c/o WestLB AG 
           vertreten durch dwpbank 
           WASHO 
           Einsteinring 9 
           85609 Aschheim-Dornach; oder 
 
 
           per Fax: 069 5099 1110; oder 
 
 
           per E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
 
   Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also 
   auf den Beginn des 10. Mai 2012 (0:00 Uhr MESZ) (Record Date) beziehen 
   und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der 
   vorstehend genannten Adresse zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis ist in deutscher 
   oder englischer Sprache zu erbringen. Aktionäre können auch nach 
   Ausstellung des Nachweises des Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien 
   verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des 
   Stimmrechts ist gegenüber der Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
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