DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 31.05.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
18.04.2012 / 15:14
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Amadeus FiRe AG
Frankfurt am Main
ISIN DE0005093108/WKN 509 310
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 31. Mai 2012, um 11:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Darmstädter Landstraße
116, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das
Geschäftsjahr 2011 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die
Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, §
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 13. März
2012 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag
des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der
Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung
zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese
Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Darmstädter
Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der
Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der
Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn
der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von Euro
29.253.875,78
a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 14.762.993,08
zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 2,84 auf
jede der insgesamt 5.198.237 dividendenberechtigten
Stückaktien zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro
14.490.882,70 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5, 65760
Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6. Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerd B. von
Below, hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 sein
Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Das Amtsgericht Frankfurt am
Main hat mit Beschluss vom 12. Januar 2012 Herrn Dr. Karl Graf
zu Eltz zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die
Bestellung ist zeitlich beschränkt bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung, längstens bis zum 31. August
2012. Die Bestellung endet daher mit der ordentlichen
Hauptversammlung am 31. Mai 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des
Personalausschusses, der die Aufgaben des
Nominierungsausschusses wahrgenommen hat, vor, über die Wahl
von
Herrn Dr. Karl Graf zu Eltz, selbständiger
Unternehmensberater, Frankfurt am Main,
in den Aufsichtsrat zu beschließen.
Die Amtszeit des nachzuwählenden Aufsichtsratsmitglieds
beginnt mit Beendigung der Hauptversammlung am 31. Mai 2012
und endet mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit des nachzuwählenden
Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet. Hierdurch soll erreicht werden, dass die
Amtszeit des nachzuwählenden Aufsichtsratsmitglieds zum
gleichen Zeitpunkt wie die Amtszeiten der übrigen von der
Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet.
Herr Dr. Karl Graf zu Eltz ist Mitglied in den folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen:
* Aufsichtsratsvorsitzender der Amontis Consulting
AG, Heidelberg
Angaben nach § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitgliedern zusammen. Sechs der
Aufsichtsratsmitglieder werden dabei von der Hauptversammlung
nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt, weitere
sechs Aufsichtsratsmitglieder werden nach den Bestimmungen des
Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Angaben zu § 9 Abs. 3 der Satzung
Herr Dr. Karl Graf zu Eltz übt weder Organfunktionen oder
Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der
Gesellschaft oder bei wesentlichen Wettbewerbern ihrer
Konzernunternehmen aus, noch ist er als Vorstandsmitglied
einer börsennotierten Gesellschaft tätig und übt neben dem
Aufsichtsratsmandat für die Gesellschaft mehr als vier weitere
Aufsichtsratsmandate in konzernexternen, börsennotierten
Gesellschaften aus.
Informationen und Unterlagen
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung die
Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur
Verfügung stehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
ist gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung mit dem Nachweis des
Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf
des 24. Mai 2012 (24:00 Uhr MESZ) zugehen:
Amadeus FiRe AG
c/o WestLB AG
vertreten durch dwpbank
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach; oder
per Fax: 069 5099 1110; oder
per E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also
auf den Beginn des 10. Mai 2012 (0:00 Uhr MESZ) (Record Date) beziehen
und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der
vorstehend genannten Adresse zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB)
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis ist in deutscher
oder englischer Sprache zu erbringen. Aktionäre können auch nach
Ausstellung des Nachweises des Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien
verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des
Stimmrechts ist gegenüber der Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record
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April 18, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
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