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DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Jena mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.04.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
 
   Jena 
 
   - ISIN DE000A0EPUH1 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der 
   am Mittwoch, dem 30. Mai 2012, 
   um 10.00 Uhr, 
   im Intershop Tower, 27. Etage, Leutragraben 1, 07743 Jena, 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
           Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsratsmitglieds Herrn Michael Sauer für das 
           Geschäftsjahr 2009 und das Geschäftsjahr 2010 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 hat beschlossen, die 
           Entlastung des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Michael 
           Sauer für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 bis zur nächsten 
           ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege der 
           Einzelabstimmung 
 
 
       a)    dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn 
             Michael Sauer für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu 
             erteilen; und 
 
 
       b)    dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn 
             Michael Sauer für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt 
           am Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer 
 
 
       a)    für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen; sowie 
 
 
       b)    für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
             37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den 
             Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische 
             Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
             verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
 
 
     6.    Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die 
           sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Amtszeit des von der außerordentlichen Hauptversammlung 
           vom 14. Dezember 2010 gewählten Aufsichtsratsmitglieds Dr. 
           Herbert May endet nach § 9 Abs. 5 der Satzung mit Beendigung 
           dieser Hauptversammlung. 
 
 
           Nachdem das Aufsichtsratsmitglied James W. MacIntyre sein 
           Aufsichtsratsmandat zum 31. Januar 2012 niedergelegt hat, hat 
           das Amtsgericht Jena mit Beschluss vom 26. Januar 2012 Herrn 
           Drs. Bob van Dijk, Trondheim, zum Aufsichtsratsmitglied 
           bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet ebenfalls mit der 
           Beendigung dieser Hauptversammlung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl 
 
 
       a)    Herrn Dr. Herbert May, Berlin, Dipl.-Ingenieur, 
             Gesellschafter-Geschäftsführer der Dr. May Management 
             Beratungs- und Beteiligungs GmbH; und 
 
 
       b)    Herrn Drs. Bob van Dijk, Vice President eBay 
             Europe, eBay Inc., Trondheim, Norwegen, 
 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst, als 
           Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. 
 
 
           Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG, die Unabhängigkeit 
           und der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder 
           Abschlussprüfung, werden in einer Person durch Herrn Dr. 
           Herbert May erfüllt. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den 
           Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat den jetzigen 
           Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Herbert May, erneut als 
           Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
 
           Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Dr. Herbert May: 
             Ubidyne Inc., Scottsdale, AZ, U.S.A. (Chairman of the Board 
             of directors) 
             Versant Corp., Redwood City, CA, U.S.A. (non executive 
             member of the board of directors) 
             Communology GmbH, Köln (Beiratsvorsitzender) 
             Certon GmbH, Heidelberg (Beiratsmitglied) 
 
 
       *     Drs. Bob van Dijk: 
             Keine 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten 
           Kapitals I 
 
 
           Das Bedingte Kapital I gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung in Höhe 
           von EUR 47.084,00 dient der Gewährung von Bezugsrechten an 
           Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines 
           verbundenen Unternehmens. Sämtliche Bezugsrechte, deren 
           Bedienung das Bedingte Kapital I noch diente, bestehen nicht 
           mehr. Das bisherige Bedingte Kapital I soll daher aufgehoben 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Das beschlossene Bedingte Kapital I, welches noch 
             in Höhe von EUR 47.084,00 besteht, sowie § 4 Abs. 2 der 
             Satzung werden aufgehoben. 
 
 
       b)    § 4 Abs. 3 der Satzung wird zu § 4 Abs. 2 der 
             Satzung und § 4 Abs. 4 wird zu § 4 Abs. 3 der Satzung. 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
 
 
           Nach § 129 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz ist jedem Aktionär auf 
           Verlangen bis zu zwei Jahre nach einer Hauptversammlung 
           Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren, während es 
           der in § 19 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Beifügung des 
           Teilnehmerverzeichnisses zur notariellen Niederschrift über 
           die Hauptversammlung nach geltendem Recht nicht mehr bedarf. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    § 19 der Satzung wird unter Aufhebung von Abs. 2 
             und 3 wie folgt neugefasst: 
 
 
                 '§ 19 
            Hauptversammlung 
 
 
             Die Verhandlungen in der Hauptversammlung sind durch eine 
             notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden. Die 
             Niederschrift ist von dem Notar zu unterschreiben.' 
 
 
 
   Ausgelegte Unterlagen 
 
   Es liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Jena und in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus: 
 
     -     der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
           Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht 
           (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2011 und der Bericht des Aufsichtsrats; 
 
 
     -     die festgestellten Jahresabschlüsse, gebilligten 
           Konzernabschlüsse sowie Lageberichte und Konzernlageberichte 
           (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2009 und 2010 und die Berichte des 
           Aufsichtsrats. 
 
 
   Diese Unterlagen sind auch im Internet auf der Internetseite der 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html ab 
   Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. 
 
   Unter http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html sind 
   außerdem die weiteren gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2012 Dow Jones News
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