DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Jena mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.04.2012 / 15:14
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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
- ISIN DE000A0EPUH1 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Mittwoch, dem 30. Mai 2012,
um 10.00 Uhr,
im Intershop Tower, 27. Etage, Leutragraben 1, 07743 Jena,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des
Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Michael Sauer für das
Geschäftsjahr 2009 und das Geschäftsjahr 2010
Die Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 hat beschlossen, die
Entlastung des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Michael
Sauer für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege der
Einzelabstimmung
a) dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn
Michael Sauer für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu
erteilen; und
b) dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn
Michael Sauer für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt
am Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer
a) für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen; sowie
b) für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5,
37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den
Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
6. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die
sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit des von der außerordentlichen Hauptversammlung
vom 14. Dezember 2010 gewählten Aufsichtsratsmitglieds Dr.
Herbert May endet nach § 9 Abs. 5 der Satzung mit Beendigung
dieser Hauptversammlung.
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied James W. MacIntyre sein
Aufsichtsratsmandat zum 31. Januar 2012 niedergelegt hat, hat
das Amtsgericht Jena mit Beschluss vom 26. Januar 2012 Herrn
Drs. Bob van Dijk, Trondheim, zum Aufsichtsratsmitglied
bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet ebenfalls mit der
Beendigung dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl
a) Herrn Dr. Herbert May, Berlin, Dipl.-Ingenieur,
Gesellschafter-Geschäftsführer der Dr. May Management
Beratungs- und Beteiligungs GmbH; und
b) Herrn Drs. Bob van Dijk, Vice President eBay
Europe, eBay Inc., Trondheim, Norwegen,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst, als
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG, die Unabhängigkeit
und der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung, werden in einer Person durch Herrn Dr.
Herbert May erfüllt.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat den jetzigen
Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Herbert May, erneut als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Dr. Herbert May:
Ubidyne Inc., Scottsdale, AZ, U.S.A. (Chairman of the Board
of directors)
Versant Corp., Redwood City, CA, U.S.A. (non executive
member of the board of directors)
Communology GmbH, Köln (Beiratsvorsitzender)
Certon GmbH, Heidelberg (Beiratsmitglied)
* Drs. Bob van Dijk:
Keine
7. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten
Kapitals I
Das Bedingte Kapital I gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung in Höhe
von EUR 47.084,00 dient der Gewährung von Bezugsrechten an
Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines
verbundenen Unternehmens. Sämtliche Bezugsrechte, deren
Bedienung das Bedingte Kapital I noch diente, bestehen nicht
mehr. Das bisherige Bedingte Kapital I soll daher aufgehoben
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) Das beschlossene Bedingte Kapital I, welches noch
in Höhe von EUR 47.084,00 besteht, sowie § 4 Abs. 2 der
Satzung werden aufgehoben.
b) § 4 Abs. 3 der Satzung wird zu § 4 Abs. 2 der
Satzung und § 4 Abs. 4 wird zu § 4 Abs. 3 der Satzung.
8. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Nach § 129 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz ist jedem Aktionär auf
Verlangen bis zu zwei Jahre nach einer Hauptversammlung
Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren, während es
der in § 19 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Beifügung des
Teilnehmerverzeichnisses zur notariellen Niederschrift über
die Hauptversammlung nach geltendem Recht nicht mehr bedarf.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) § 19 der Satzung wird unter Aufhebung von Abs. 2
und 3 wie folgt neugefasst:
'§ 19
Hauptversammlung
Die Verhandlungen in der Hauptversammlung sind durch eine
notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden. Die
Niederschrift ist von dem Notar zu unterschreiben.'
Ausgelegte Unterlagen
Es liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Jena und in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:
- der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte
Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht
(einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) für das
Geschäftsjahr 2011 und der Bericht des Aufsichtsrats;
- die festgestellten Jahresabschlüsse, gebilligten
Konzernabschlüsse sowie Lageberichte und Konzernlageberichte
(einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) für das
Geschäftsjahr 2009 und 2010 und die Berichte des
Aufsichtsrats.
Diese Unterlagen sind auch im Internet auf der Internetseite der
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html ab
Einberufung der Hauptversammlung zugänglich.
Unter http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html sind
außerdem die weiteren gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden
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