DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Jena mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.04.2012 / 15:14
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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
- ISIN DE000A0EPUH1 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Mittwoch, dem 30. Mai 2012,
um 10.00 Uhr,
im Intershop Tower, 27. Etage, Leutragraben 1, 07743 Jena,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des
Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Michael Sauer für das
Geschäftsjahr 2009 und das Geschäftsjahr 2010
Die Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 hat beschlossen, die
Entlastung des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Michael
Sauer für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege der
Einzelabstimmung
a) dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn
Michael Sauer für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu
erteilen; und
b) dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn
Michael Sauer für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt
am Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer
a) für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen; sowie
b) für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5,
37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den
Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
6. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die
sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit des von der außerordentlichen Hauptversammlung
vom 14. Dezember 2010 gewählten Aufsichtsratsmitglieds Dr.
Herbert May endet nach § 9 Abs. 5 der Satzung mit Beendigung
dieser Hauptversammlung.
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied James W. MacIntyre sein
Aufsichtsratsmandat zum 31. Januar 2012 niedergelegt hat, hat
das Amtsgericht Jena mit Beschluss vom 26. Januar 2012 Herrn
Drs. Bob van Dijk, Trondheim, zum Aufsichtsratsmitglied
bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet ebenfalls mit der
Beendigung dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl
a) Herrn Dr. Herbert May, Berlin, Dipl.-Ingenieur,
Gesellschafter-Geschäftsführer der Dr. May Management
Beratungs- und Beteiligungs GmbH; und
b) Herrn Drs. Bob van Dijk, Vice President eBay
Europe, eBay Inc., Trondheim, Norwegen,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst, als
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG, die Unabhängigkeit
und der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung, werden in einer Person durch Herrn Dr.
Herbert May erfüllt.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat den jetzigen
Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Herbert May, erneut als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Dr. Herbert May:
Ubidyne Inc., Scottsdale, AZ, U.S.A. (Chairman of the Board
of directors)
Versant Corp., Redwood City, CA, U.S.A. (non executive
member of the board of directors)
Communology GmbH, Köln (Beiratsvorsitzender)
Certon GmbH, Heidelberg (Beiratsmitglied)
* Drs. Bob van Dijk:
Keine
7. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten
Kapitals I
Das Bedingte Kapital I gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung in Höhe
von EUR 47.084,00 dient der Gewährung von Bezugsrechten an
Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines
verbundenen Unternehmens. Sämtliche Bezugsrechte, deren
Bedienung das Bedingte Kapital I noch diente, bestehen nicht
mehr. Das bisherige Bedingte Kapital I soll daher aufgehoben
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) Das beschlossene Bedingte Kapital I, welches noch
in Höhe von EUR 47.084,00 besteht, sowie § 4 Abs. 2 der
Satzung werden aufgehoben.
b) § 4 Abs. 3 der Satzung wird zu § 4 Abs. 2 der
Satzung und § 4 Abs. 4 wird zu § 4 Abs. 3 der Satzung.
8. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Nach § 129 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz ist jedem Aktionär auf
Verlangen bis zu zwei Jahre nach einer Hauptversammlung
Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren, während es
der in § 19 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Beifügung des
Teilnehmerverzeichnisses zur notariellen Niederschrift über
die Hauptversammlung nach geltendem Recht nicht mehr bedarf.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) § 19 der Satzung wird unter Aufhebung von Abs. 2
und 3 wie folgt neugefasst:
'§ 19
Hauptversammlung
Die Verhandlungen in der Hauptversammlung sind durch eine
notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden. Die
Niederschrift ist von dem Notar zu unterschreiben.'
Ausgelegte Unterlagen
Es liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Jena und in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:
- der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte
Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht
(einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) für das
Geschäftsjahr 2011 und der Bericht des Aufsichtsrats;
- die festgestellten Jahresabschlüsse, gebilligten
Konzernabschlüsse sowie Lageberichte und Konzernlageberichte
(einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) für das
Geschäftsjahr 2009 und 2010 und die Berichte des
Aufsichtsrats.
Diese Unterlagen sind auch im Internet auf der Internetseite der
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html ab
Einberufung der Hauptversammlung zugänglich.
Unter http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html sind
außerdem die weiteren gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)
Informationen zugänglich.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihrer Berechtigung bis zum Ablauf des Mittwoch, den 23. Mai
2012, 24.00 Uhr MESZ bei
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72-74,
68259 Mannheim,
Telefax: +49 621 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des
Mittwoch, den 9. Mai 2012 (d.h. 0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag'),
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, beziehen. Ein in Textform
erstellter Berechtigungsnachweis durch das depotführende
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ist ausreichend. Der
Nachweis hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Verfügbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der
vorgenannten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Diese sollen den Aktionären als Ausweis
für die Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von den insgesamt 30.183.484 Stückaktien der Gesellschaft sind zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 30.183.484
Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt und gewähren insgesamt
30.183.484 Stimmrechte.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127
AktG können an folgende Adresse übersandt werden:
INTERSHOP Communications AG
Investor Relations
Leutragraben 1
07743 Jena
Telefax: +49 3641 50-1309
E-Mail: hauptversammlung@intershop.de
Bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, den 15. Mai 2012, 24.00 Uhr
MESZ bei dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen
Aktionären im Internet unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht
verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu
machen. Dies ist der Fall,
- soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen
strafbar machen würde,
- wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
- wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie
Beleidigungen enthält,
- wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung
der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden
ist,
- wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren
bereits zumindest zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der
Hauptversammlung weniger als der 20. Teil des vertretenen
Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
- wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen wird, oder
- wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in
zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag
nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben
Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss (§ 127 AktG). Die Gesellschaft ist über die vorgenannten,
zu den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus, nicht verpflichtet,
Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der
vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im
Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR
500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 500.000
Stückaktien, können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der Gesellschaft bis zum
Ablauf des 29. April 2012, 24.00 Uhr MESZ (Sonntag) zugegangen sein.
Wir bitten, ein derartiges Verlangen an folgende Postadresse zu
richten:
INTERSHOP Communications AG
Investor Relations
Leutragraben 1
07743 Jena
Vollmachten / Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen sonstigen Dritten, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen können für die
Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie
deren entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll,
enthält die Satzung hierzu keine besonderen Regelungen. Wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der
Textform (§ 126 b BGB). Nach Maßgabe von § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG
stellen wir unseren Aktionären im Internet unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html Formulare zur
Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung zur Verfügung; die
Formulare können auch unter der oben für Gegenanträge genannten
Adresse bei der Gesellschaft angefordert werden.
Als besonderen Service benennen wir unseren Aktionären auch in diesem
Jahr einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, der ihre Stimmen
auf der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen vertritt. Die
Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden.
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April 18, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)
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