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DGAP-HV: INTERSHOP Communications -3-

DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Jena mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.04.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
 
   Jena 
 
   - ISIN DE000A0EPUH1 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der 
   am Mittwoch, dem 30. Mai 2012, 
   um 10.00 Uhr, 
   im Intershop Tower, 27. Etage, Leutragraben 1, 07743 Jena, 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
           Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsratsmitglieds Herrn Michael Sauer für das 
           Geschäftsjahr 2009 und das Geschäftsjahr 2010 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 hat beschlossen, die 
           Entlastung des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Michael 
           Sauer für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 bis zur nächsten 
           ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege der 
           Einzelabstimmung 
 
 
       a)    dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn 
             Michael Sauer für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu 
             erteilen; und 
 
 
       b)    dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn 
             Michael Sauer für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt 
           am Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer 
 
 
       a)    für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen; sowie 
 
 
       b)    für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
             37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den 
             Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische 
             Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
             verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
 
 
     6.    Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die 
           sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Amtszeit des von der außerordentlichen Hauptversammlung 
           vom 14. Dezember 2010 gewählten Aufsichtsratsmitglieds Dr. 
           Herbert May endet nach § 9 Abs. 5 der Satzung mit Beendigung 
           dieser Hauptversammlung. 
 
 
           Nachdem das Aufsichtsratsmitglied James W. MacIntyre sein 
           Aufsichtsratsmandat zum 31. Januar 2012 niedergelegt hat, hat 
           das Amtsgericht Jena mit Beschluss vom 26. Januar 2012 Herrn 
           Drs. Bob van Dijk, Trondheim, zum Aufsichtsratsmitglied 
           bestellt. Die gerichtliche Bestellung endet ebenfalls mit der 
           Beendigung dieser Hauptversammlung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl 
 
 
       a)    Herrn Dr. Herbert May, Berlin, Dipl.-Ingenieur, 
             Gesellschafter-Geschäftsführer der Dr. May Management 
             Beratungs- und Beteiligungs GmbH; und 
 
 
       b)    Herrn Drs. Bob van Dijk, Vice President eBay 
             Europe, eBay Inc., Trondheim, Norwegen, 
 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst, als 
           Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. 
 
 
           Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG, die Unabhängigkeit 
           und der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder 
           Abschlussprüfung, werden in einer Person durch Herrn Dr. 
           Herbert May erfüllt. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den 
           Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat den jetzigen 
           Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Herbert May, erneut als 
           Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
 
           Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Dr. Herbert May: 
             Ubidyne Inc., Scottsdale, AZ, U.S.A. (Chairman of the Board 
             of directors) 
             Versant Corp., Redwood City, CA, U.S.A. (non executive 
             member of the board of directors) 
             Communology GmbH, Köln (Beiratsvorsitzender) 
             Certon GmbH, Heidelberg (Beiratsmitglied) 
 
 
       *     Drs. Bob van Dijk: 
             Keine 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten 
           Kapitals I 
 
 
           Das Bedingte Kapital I gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung in Höhe 
           von EUR 47.084,00 dient der Gewährung von Bezugsrechten an 
           Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines 
           verbundenen Unternehmens. Sämtliche Bezugsrechte, deren 
           Bedienung das Bedingte Kapital I noch diente, bestehen nicht 
           mehr. Das bisherige Bedingte Kapital I soll daher aufgehoben 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Das beschlossene Bedingte Kapital I, welches noch 
             in Höhe von EUR 47.084,00 besteht, sowie § 4 Abs. 2 der 
             Satzung werden aufgehoben. 
 
 
       b)    § 4 Abs. 3 der Satzung wird zu § 4 Abs. 2 der 
             Satzung und § 4 Abs. 4 wird zu § 4 Abs. 3 der Satzung. 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
 
 
           Nach § 129 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz ist jedem Aktionär auf 
           Verlangen bis zu zwei Jahre nach einer Hauptversammlung 
           Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren, während es 
           der in § 19 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Beifügung des 
           Teilnehmerverzeichnisses zur notariellen Niederschrift über 
           die Hauptversammlung nach geltendem Recht nicht mehr bedarf. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    § 19 der Satzung wird unter Aufhebung von Abs. 2 
             und 3 wie folgt neugefasst: 
 
 
                 '§ 19 
            Hauptversammlung 
 
 
             Die Verhandlungen in der Hauptversammlung sind durch eine 
             notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden. Die 
             Niederschrift ist von dem Notar zu unterschreiben.' 
 
 
 
   Ausgelegte Unterlagen 
 
   Es liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Jena und in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus: 
 
     -     der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
           Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht 
           (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2011 und der Bericht des Aufsichtsrats; 
 
 
     -     die festgestellten Jahresabschlüsse, gebilligten 
           Konzernabschlüsse sowie Lageberichte und Konzernlageberichte 
           (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2009 und 2010 und die Berichte des 
           Aufsichtsrats. 
 
 
   Diese Unterlagen sind auch im Internet auf der Internetseite der 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html ab 
   Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. 
 
   Unter http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html sind 
   außerdem die weiteren gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)

DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications -2-

Informationen zugänglich. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   Nachweises ihrer Berechtigung bis zum Ablauf des Mittwoch, den 23. Mai 
   2012, 24.00 Uhr MESZ bei 
 
           INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
           c/o PR IM TURM HV-Service AG, 
           Römerstraße 72-74, 
           68259 Mannheim, 
           Telefax: +49 621 71 77 213 
           E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 
   anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 
   Mittwoch, den 9. Mai 2012 (d.h. 0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag'), 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung, beziehen. Ein in Textform 
   erstellter Berechtigungsnachweis durch das depotführende 
   Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ist ausreichend. Der 
   Nachweis hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. 
 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Verfügbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder 
   zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der 
   vorgenannten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Diese sollen den Aktionären als Ausweis 
   für die Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Von den insgesamt 30.183.484 Stückaktien der Gesellschaft sind zum 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 30.183.484 
   Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt und gewähren insgesamt 
   30.183.484 Stimmrechte. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 
   AktG können an folgende Adresse übersandt werden: 
 
           INTERSHOP Communications AG 
           Investor Relations 
           Leutragraben 1 
           07743 Jena 
           Telefax: +49 3641 50-1309 
           E-Mail: hauptversammlung@intershop.de 
 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, den 15. Mai 2012, 24.00 Uhr 
   MESZ bei dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
   eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen 
   Aktionären im Internet unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html zugänglich 
   gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht 
   verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu 
   machen. Dies ist der Fall, 
 
     -     soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen 
           strafbar machen würde, 
 
 
     -     wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
           satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, 
 
 
     -     wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
           offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie 
           Beleidigungen enthält, 
 
 
     -     wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
           Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung 
           der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden 
           ist, 
 
 
     -     wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
           wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren 
           bereits zumindest zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft 
           nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der 
           Hauptversammlung weniger als der 20. Teil des vertretenen 
           Grundkapitals für ihn gestimmt hat, 
 
 
     -     wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der 
           Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten 
           lassen wird, oder 
 
 
     -     wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in 
           zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag 
           nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. 
 
 
   Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre 
   Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben 
   Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen. 
 
   Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen 
   sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
   werden muss (§ 127 AktG). Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, 
   zu den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus, nicht verpflichtet, 
   Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der 
   vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im 
   Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung 
   auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 500.000 
   Stückaktien, können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 
   Ablauf des 29. April 2012, 24.00 Uhr MESZ (Sonntag) zugegangen sein. 
   Wir bitten, ein derartiges Verlangen an folgende Postadresse zu 
   richten: 
 
           INTERSHOP Communications AG 
           Investor Relations 
           Leutragraben 1 
           07743 Jena 
 
 
   Vollmachten / Stimmrechtsvertreter 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach 
   entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, 
   beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen können für die 
   Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   oder andere nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie 
   deren entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen. 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
   nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, 
   enthält die Satzung hierzu keine besonderen Regelungen. Wir weisen 
   jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
   Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
   Person oder Institution bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
   Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der 
   Textform (§ 126 b BGB). Nach Maßgabe von § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG 
   stellen wir unseren Aktionären im Internet unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung.html Formulare zur 
   Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung zur Verfügung; die 
   Formulare können auch unter der oben für Gegenanträge genannten 
   Adresse bei der Gesellschaft angefordert werden. 
 
   Als besonderen Service benennen wir unseren Aktionären auch in diesem 
   Jahr einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, der ihre Stimmen 
   auf der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen vertritt. Die 
   Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den 
   Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)

Vollmachten sowie Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft müssen bis zum 28. Mai 2012 bei der Gesellschaft 
   eingegangen sein und sind zu übersenden an: 
 
           INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
           c/o PR IM TURM HV-Service AG, 
           Römerstraße 72-74, 
           68259 Mannheim 
           Telefax: +49 621 71 77 213 
           E-Mail: hauptversammlung@intershop.de 
 
 
   Auch während der Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, dem 
   Stimmrechtsvertreter vor Ort Vollmacht und Weisungen zu erteilen. 
 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind Anmeldung und Nachweis des 
   Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der 
   Versammlung jedoch ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
   zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu 
   Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich 
   angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den 
   einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Redner zu setzen. 
   Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz 
   abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu 
   verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
   kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
   verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Jena, im April 2012 
 
   Mit freundlichen Grüßen 
 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
18.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
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165481 18.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 18, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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