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DGAP-HV: W.O.M. World of Medicine AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: W.O.M. World of Medicine AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
W.O.M. World of Medicine AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.04.2012 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG 
 
   Salzufer 8, 10587 Berlin 
 
   - ISIN: DE0006637390 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Montag, den 4. Juni 2012, 10.30 Uhr 
 
   in der 
   Eventpassage 
   Kantstraße 8, 10623 Berlin 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   _________________________________________________________________________________ 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der W.O.M. WORLD OF 
           MEDICINE AG sowie des Lageberichts für die W.O.M. WORLD OF 
           MEDICINE AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 mit dem 
           Bericht des Aufsichtsrats sowie mit dem erläuternden Bericht 
           des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschluss- und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und zum 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG auf 
           die ATON GmbH, Hallbergmoos, gegen Gewährung einer 
           angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
 
 
           Gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung 
           einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem 
           Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des 
           Grundkapitals der Gesellschaft gehören (Hauptaktionär), die 
           Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft 
           (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung 
           einer angemessenen Barabfindung beschließen. 
 
 
           Die ATON GmbH, Hallbergmoos, eingetragen im Handelsregister 
           des Amtsgerichts München unter HRB 193331, hält zum Zeitpunkt 
           der Veröffentlichung dieser Einberufung unmittelbar insgesamt 
           8.322.797 der 9.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden 
           nennwertlosen Stückaktien der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG. 
           Dies entspricht unter Abzug der von der W.O.M. WORLD OF 
           MEDICINE AG gehaltenen 387.543 eigenen Aktien gemäß §§ 327a 
           Absatz 2, 16 Absatz 2 AktG einem Anteil von rund 96,64 % des 
           Grundkapitals der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG. Damit ist die 
           ATON GmbH Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Absatz 1 Satz 1 
           AktG. 
 
 
           Die ATON GmbH beabsichtigt, als Hauptaktionärin von der 
           Möglichkeit zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der W.O.M. 
           WORLD OF MEDICINE AG Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat 
           die ATON GmbH mit Schreiben vom 13. Februar 2012 ein Verlangen 
           nach § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG an den Vorstand der W.O.M. 
           WORLD OF MEDICINE AG gerichtet, die Hauptversammlung der 
           W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG solle über die Übertragung der 
           Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ATON GmbH als 
           Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen 
           Barabfindung beschließen. 
 
 
           Mit Schreiben an den Vorstand der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG 
           vom 3. April 2012 hat die ATON GmbH ihr Übertragungsverlangen 
           dahingehend bestätigt und konkretisiert, dass sie die Höhe der 
           Barabfindung auf EUR 12,72 je auf den Inhaber lautende 
           nennwertlose Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. 
 
 
           Die ATON GmbH hat darüber hinaus nachgewiesen, dass sie am 13. 
           Februar 2012 sowie am 3. April 2012 jeweils unmittelbar 
           insgesamt 8.322.797 Stückaktien der W.O.M. WORLD OF MEDICINE 
           AG hielt. Die W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG hielt am 13. Februar 
           2012 sowie am 3. April 2012 jeweils 387.543 eigene Aktien. 
 
 
           In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die 
           ATON GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der 
           von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet. 
           Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Deitmer 
           und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Steuerberatungsgesellschaft, Münster, als dem durch das 
           Landgericht Berlin ausgewählten und durch Beschluss vom 28. 
           Februar 2012 bestellten sachverständigen Prüfer für die 
           Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Die 
           Deitmer und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Steuerberatungsgesellschaft, hat hierüber am 4. April 2012 
           einen Prüfungsbericht gemäß § 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 AktG 
           erstattet. 
 
 
           Die ATON GmbH hat dem Vorstand der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG 
           zudem eine Gewährleistungserklärung der Helaba, Landesbank 
           Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main, gemäß § 327b Absatz 3 
           AktG übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt die Helaba, 
           Landesbank Hessen-Thüringen, die Gewährleistung für die 
           Erfüllung der Verpflichtung der ATON GmbH, den 
           Minderheitsaktionären nach Eintragung des 
           Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die 
           festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien zu 
           zahlen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der ATON 
           GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
             Die nennwertlosen auf den Inhaber lautenden 
             Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 
             von je EUR 1,00 der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) 
             der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG mit Sitz in Berlin werden 
             nach dem Verfahren zur Übertragung der Aktien der 
             Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung 
             einer von der Hauptaktionärin ATON GmbH, Hallbergmoos, 
             eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München 
             unter HRB 193331, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in 
             Höhe von EUR 12,72 je nennwertlose auf den Inhaber lautende 
             Stückaktie der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG mit einem 
             rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 
             auf die Hauptaktionärin übertragen. 
 
 
 
           Von dem Tag der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 
           an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der 
           W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG, Salzufer 8, 10587 Berlin, zur 
           Einsicht der Aktionäre aus: 
 
 
       *     der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, 
 
 
       *     die Jahres- und die Konzernabschlüsse der 
             Gesellschaft sowie die zusammengefassten Lage- und 
             Konzernlageberichte der Gesellschaft jeweils für die 
             Geschäftsjahre 2011, 2010 und 2009, 
 
 
       *     der von der ATON GmbH, Hallbergmoos, in ihrer 
             Eigenschaft als Hauptaktionärin der W.O.M. WORLD OF MEDICINE 
             AG im Sinne von § 327a Absatz 1 AktG gemäß § 327c Absatz 2 
             Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die 
             Voraussetzungen für die Übertragung und die Angemessenheit 
             der Barabfindung einschließlich seiner Anlagen: 
 
 
         -     das Verlangen der ATON GmbH gemäß § 327a Absatz 
               1 Satz 1 AktG vom 13. Februar 2012, 
 
 
         -     das konkretisierte Übertragungsverlangen der 
               ATON GmbH gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG vom 3. April 
               2012, 
 
 
         -     die Gewährleistungserklärung der Helaba, 
               Landesbank Hessen-Thüringen, gemäß § 327b Absatz 3 AktG, 
 
 
         -     die gutachtliche Stellungnahme der 
               PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vom 2. 
               April 2012 zum Unternehmenswert der W.O.M. WORLD OF 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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